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Verfasst am: 13.09.07, 11:58 Titel: Vorsicht! Profi-Fotos von sich selbst auf der Website
Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von im Fotostudio erstellten Bewerbungsfotos auf der eigenen Website!
Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des LG Köln (Urteil v. 20.12.2006, Az.: 28 O 468/06) darf man im Fotostudio erstellte Bewerbungsfotos nicht ohne Erlaubnis des Fotostudios auf seiner Website veröffentlichen. Der Kunde muss zumindest bei der Bestellung ausdrücklich darauf hinweisen, dass er das Foto auf seiner Website veröffentlichen will.
Tut er das nicht, stellt das nach Ansicht des Gerichts eine Urheberrechtsverletzung dar, die einen Unterlassungsanspruch des Nutzungsrechtsinhabers begründet.
Das Urteil ist im Volltext erhältlich unter www.nrwe.de - Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW.
Dieses Urteil dürfte jetzt wohl eine neue Abmahnwelle auslösen. _________________ www.kanzlei-volkersen.de
Davon, daß man dafür in der Regel eine Genehmigung braucht, bin ich schon immer (seit ich mich mit Urheberrecht beschäftige) ausgegangen. Zu der Auffassung sollte eigentlich jeder kommen, der sich damit beschäftigt.
Verfasst am: 13.09.07, 13:12 Titel: Re: Vorsicht! Profi-Fotos von sich selbst auf der Website
RA Volkersen hat folgendes geschrieben::
Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von im Fotostudio erstellten Bewerbungsfotos auf der eigenen Website!
Da der Fotograf i.d.R. der Urheber ist, sollte es eigentlich logisch sein
Das erwähnte Urteil mag neueren Datums sein, die Tatsache, daß es so ist, ist so alt wie das Urheberrecht. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
@maconaut: Das ist vollkommen richtig; und das gilt sogar für die eingangs erwähnten Berwerbungsfotos _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Verfasst am: 13.09.07, 16:25 Titel: Re: Vorsicht! Profi-Fotos von sich selbst auf der Website
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
RA Volkersen hat folgendes geschrieben::
Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von im Fotostudio erstellten Bewerbungsfotos auf der eigenen Website!
Da der Fotograf i.d.R. der Urheber ist, sollte es eigentlich logisch sein
Das erwähnte Urteil mag neueren Datums sein, die Tatsache, daß es so ist, ist so alt wie das Urheberrecht.
Das mag einem alten Hasen im Urheberrecht vielleicht so scheinen. So manchen normalen Verbraucher dürfte es dagegen schon ziemlich erstaunen, dass man ein Bild, für das man schließlich bezahlt hat (!), nicht auch auf seiner Website verwenden darf. _________________ www.kanzlei-volkersen.de
Und wie will der Fotomacher das beweisen das das Foto von ihn ist?
Man schreibt ja schließlich nicht darunter "Das Foto wurde von Katz und Maus GmbH" gemacht.
Total überflüssig dieses Urteil und verblödung der Justiz noch dazu, ob es nicht wichtigeres gibt.
Dann müßte ich ja auch mein Opelzeichen am Auto abhängen, da man doch an denen sehen kann wer der Erbauer ist und sollte ich meinen Opel total dreckig duch die Gegend fahren, könnte der Hersteller doch behaupten man möchte das Unternehmen schädigen mit so einen Dreckigen Wagen. Um das zu umgehen hängt man dann wohl das Logo ab?
Oder anderes Beispiel. Ich kaufe mir eine Opelzeitung und habe sie ausversehen im Auto auf dem Amaturenbrett liegen lassen und jeder kann sie sehen. Würde man mich dann auch verurteilen können, da ich den Verlag schädige, da ich seine Zeitung mit dem Bildern in der Öffentlichkeit zeige?
Zuletzt bearbeitet von com14641 am 13.09.07, 16:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wie ist das eigentlich mit dem Urheberrecht des Fotografen, wenn der für jemanden Passbilder (oder irgendwelche anderen Bilder) erstellt hat, und dann später die Polizei diese Passbilder zwecks Fahndung in einem Steckbrief veröffentlicht? Kann der dann die Polizeibehörde belangen (wohlgemerkt der Fotograf, nicht der Gesuchte)? Oder darf die Polizei das grundsätzlich im Rahmen der Strafverfolgung?
Und wie will der Fotomacher das beweisen das das Foto von ihn ist?
Antwort in Bezug auf analoge Bilder siehe Andreas Hüttig. Auch bei digital aufgenommenen Fotos ist der Nachweis möglich, mir ist es bislang jedenfalls immer gelungen.
Zitat:
Total überflüssig dieses Urteil und verblödung der Justiz noch dazu, ob es nicht wichtigeres gibt.
Für den Rechteinhaber ist es, würde ich sagen, nicht sooo unwichtig wie es Ihnen erscheinen mag, schließlich lebt er von seinen Bildern.
Die weiteren Vergleiche die Sie anbringen hinken mehr als ein Tausendfüssler mit nur fünf Beinen.
@Zentraldenker:
Zitat:
Oder darf die Polizei das grundsätzlich im Rahmen der Strafverfolgung?
Die dürfen
Abgesehen davon kenne ich auch keinen Kollegen, der in einem solchen Fall auf die Idee käme ein Honorar zu fordern. Ich bin zwar tätig im Bereich Pressefotografie, denke aber, daß es sich bei den Kollegen im Bereich der traditionellen Fotografie genauso verhält _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Und wie will der Fotomacher das beweisen das das Foto von ihn ist?
Antwort in Bezug auf analoge Bilder siehe Andreas Hüttig. Auch bei digital aufgenommenen Fotos ist der Nachweis möglich, mir ist es bislang jedenfalls immer gelungen.
Zitat:
Total überflüssig dieses Urteil und verblödung der Justiz noch dazu, ob es nicht wichtigeres gibt.
Für den Rechteinhaber ist es, würde ich sagen, nicht sooo unwichtig wie es Ihnen erscheinen mag, schließlich lebt er von seinen Bildern.
Die weiteren Vergleiche die Sie anbringen hinken mehr als ein Tausendfüssler mit nur fünf Beinen.
@Zentraldenker:
Zitat:
Oder darf die Polizei das grundsätzlich im Rahmen der Strafverfolgung?
Die dürfen
Abgesehen davon kenne ich auch keinen Kollegen, der in einem solchen Fall auf die Idee käme ein Honorar zu fordern. Ich bin zwar tätig im Bereich Pressefotografie, denke aber, daß es sich bei den Kollegen im Bereich der traditionellen Fotografie genauso verhält
Mag sein das er von den Bildern lebt, aber sie müssen doch zugeben das die Fotos auf der HP kein anderer als seine eigenen Verwenden könnte, da wohl jeder anders aussieht, oder haben sie hunderte Zwillinge.
Bei Software ist es nachzuvollziehen, da sie jeder für sich selber gebrauchen kann, aber eines Unikatfotos in dem Fall totaler Schwachsin.
Das ist wieder so ein Gesetz, wo irgendwan mal ein Richter kommt und bemerkt wie ballerballer das ist und die Leute dann wieder was legales tun. Andre Leute in der Vergangenheit haben so wieder was illegales gemacht was Zukunfsmenschen gestattet wird.
Ein Mensch der wenig Geld hat, muß dann den Schadenersatz abstottern und sein Nachbar kann es jetzt legal machen, da es dann erlaubt ist und so wird es kommen.
Es gibt auch Richter die denken wei Menschen, leider findet man diese recht wenig.
Der Mensch ist ein rIrtum der Natur, man muß sich nur mal viel Sachen genauer anschauen wie beknagt sie doch sind und das Leben auf unserer Erde nur erschweren.
Wenn man die Fotos auf seiner Homepage verwenden will, dann muß man dafür ggf zusätzlich zahlen wenn das der Fotograf verlangt. Er hat die Fotos gemacht und er darf das so bestimmen.
Alternativ kann der HP-Besitzer ja auch seine Handy-Kamera oder seine Digicam nehmen und damit ein Foto von sich schießen und das online stellen. Das darf er, ist halt nur die Frage ob die Qualität davon auch so gut ist wie von dem professionell erstellten Paßbild.
Wenn man die Fotos auf seiner Homepage verwenden will, dann muß man dafür ggf zusätzlich zahlen wenn das der Fotograf verlangt. Er hat die Fotos gemacht und er darf das so bestimmen.
Alternativ kann der HP-Besitzer ja auch seine Handy-Kamera oder seine Digicam nehmen und damit ein Foto von sich schießen und das online stellen. Das darf er, ist halt nur die Frage ob die Qualität davon auch so gut ist wie von dem professionell erstellten Paßbild.
Wenn ich für die Fotos bezahlen muß, müßte der Macher aber auch eine finanzielle Ersparrnis bringen, da er mein Gersicht knippsen darf und ohne dieses hätte er keine Arbeit.
Er speichert somit mein Gesicht auf seinen Computer.
Fakt ist das Gesetz ist Schwachsin und ich gebe 100% das wieder, das es irgendwan mal einen schlauen denkenden Richter gibt, der die Sache kippen wird.
Wenn man die Fotos auf seiner Homepage verwenden will, dann muß man dafür ggf zusätzlich zahlen wenn das der Fotograf verlangt. Er hat die Fotos gemacht und er darf das so bestimmen.
Alternativ kann der HP-Besitzer ja auch seine Handy-Kamera oder seine Digicam nehmen und damit ein Foto von sich schießen und das online stellen. Das darf er, ist halt nur die Frage ob die Qualität davon auch so gut ist wie von dem professionell erstellten Paßbild.
Wenn ich für die Fotos bezahlen muß, müßte der Macher aber auch eine finanzielle Ersparrnis bringen, da er mein Gersicht knippsen darf und ohne dieses hätte er keine Arbeit.
Er speichert somit mein Gesicht auf seinen Computer.
Fakt ist das Gesetz ist Schwachsin und ich gebe 100% das wieder, das es irgendwan mal einen schlauen denkenden Richter gibt, der die Sache kippen wird.
Du hast aber nicht auf meine Frage geantwortet das mit der Zeitung. Die Fotos werden auch von anderen Leuten gedruckt und ich lege sie im Auto der Öffentlichkeit vor.
Du hast aber nicht auf meine Frage geantwortet das mit der Zeitung. Die Fotos werden auch von anderen Leuten gedruckt und ich lege sie im Auto der Öffentlichkeit vor.
Wo ist da jetzt der Unterschied?
Der Unterschied liegt darin, dass die Fotos bereits mit dem Druck bzw. Verkauf der Zeitung veröffentlicht wurden. Inwieweit dann jemand die Zeitung alleine liest oder sie so rumliegen lässt, dass auch andere mal einen Blick auf die Fotos erhaschen können, ist dann nicht mehr relevant. Außerdem ist fraglich, ob das "Rumliegenlassen" der Zeitung für sich bereits eine missbräuchliche Verwendung darstellt.
Ggf. Hätte also der Herausgeber der Zeitung für evtl. Urheberrechtsverletzungen einzustehen.
Da ich mich mit Urheberrecht bislang noch nicht beschäftigt habe, ist dies natürlich nur meine private Erklärung, Fachleute haben bstimmt noch bessere.
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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