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Reproduktion von alten Dienstvorschriften

 
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jj
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 10
Wohnort: in Brandenburg

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 09:03    Titel: Reproduktion von alten Dienstvorschriften Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ist die Veröffentlichung (Nachdruck / PDF auf Webseite etc.) von Dienstvorschriften der deutschen Wehrmacht (z.B. aus dem Zeitraum (1800-1945) Urheberrechtlich zu sehen.

Als Dienstvorschriften müßten sie meines Wissens nach keinem Urheberrecht unterliegen, aber wie sieht es mit Abbildungen aus? Unterligt das Layout einem bestimmeten Urheberrecht. Der Verlag der diese damals verlegt hat, ist noch existent.

Mfg Jens
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht ob solche Dienstanweisungen eine Ausreichende schöpferische Leistung darstellen könnten oder vielleicht unter §5 UrHG fallen könnte.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Ansonsten, das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei Lichtbildern (Fotos ohne besondere schöpferische Leistung) 50 Jahre nach Herstellung bzw. Veröffentlichung.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html
_________________
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