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Hauptzufahrt zu einem Weinanbaugebiet durch ein Wohngebiet

 
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lightyear
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 09:09    Titel: Hauptzufahrt zu einem Weinanbaugebiet durch ein Wohngebiet Antworten mit Zitat

Hallo ans Forum,

wir haben an einer Strasse gebaut (damals noch asphaltierter Feldweg), die schon immer als Hauptzufahrt zu einem Weinbaugebiet genutzt wurde. Damals eben kein Problem, weil keine Bebauung weit und breit.

Nun entstand entlang dieser Strasse ein reines Wohngebiet. Nach wie vor fahren von morgens bis z.T spät abends allerlei landwirtschaftliche Fahrzeuge durch das Wohngebiet. Es handelt sich um Traktoren mit Hänger, Unimogs u.s.w.. die alle erheblichen Lärm verursachen.

Ist die weitere Nutzung dieser Strasse für derartigen Verkehr zulässig oder muss nicht aufgrund veränderter Bebauung entlang der Strasse (früher Feld) derartiger Verkehr aus dem Wohngebiet raus (neue Zufahrt ins Weinbaugebiet) ?

Es handelt sich nicht um ab und zu Einzelfahrzeuge sondern von Feb bis Okt regelmäßigen Verkehr von landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Gibt es da einschlägige Verordnungen oder Rechtsquellen, die man als Begründung eines Antrags an die Verwaltung verwenden kann ?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist die weitere Nutzung dieser Strasse für derartigen Verkehr zulässig

Vom reinen Menschenverstand her würde ich sagen: ja!
Wer war denn zuerst da, die Winzer oder die Häuslebauer. Wenn ich mir dort ein Haus baue weiß ich doch was auf mich zukommt - und wenn mir das nicht paßt, baue ich eben woanders.
Das ist das Gleiche wie das Beispiel von dem der aus der Stadt auf's Land zieht und sich anschließend beschwert, daß beim Nachbarn morgens der Hahn kräht Mit den Augen rollen
Ich bin übrigens 'Stadtmensch' und kein Landwirt Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Cathe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 12:03    Titel: Re: Hauptzufahrt zu einem Weinanbaugebiet durch ein Wohngebi Antworten mit Zitat

lightyear hat folgendes geschrieben::


Ist die weitere Nutzung dieser Strasse für derartigen Verkehr zulässig oder muss nicht aufgrund veränderter Bebauung entlang der Strasse (früher Feld) derartiger Verkehr aus dem Wohngebiet raus (neue Zufahrt ins Weinbaugebiet) ?



Hallo,

der nächste baut vielleicht in der Nähe einer Bahnschiene sein Haus und fordert anschliessend, dass die Bahnschienen an anderer Stelle neu verlegt werden müssen.

Oder ein anderer wohnt in der Nähe eines Flusses und verlangt anschliessend das der Fluss umgeleitet wird.


Unglaublich solche Leute!
Wer an einer Strasse baut muss auch damit rechnen, dass da auch Fahrzeuge entlangfahren.



Ein ähnlicher Fall hat sich jetzt bei uns zugetragen:
Vor ca. 30 Jahren hat die Stadtplanung eine (Durchgangs-)Strasse geplant, daneben sollen auch Häuser gebaut werden.
Die Stadt hat dann vor ca. 30 Jahren die Grundstücke entlang der geplanten Strasse zu besonders günstigen Preisen angeboten mit dem Hinweis auf das Bauvorhaben.
Vor einigen Jahren war es dann soweit, die Strasse sollte gebaut werden.
Es hagelte an Protest der Anwohner, die gegen den möglichen Verkehrslärm sind.

Die haben es tatsächlich geschafft, dass man die Strasse dann unterirdisch gebaut hat.
Die Mehrkposten durfte der Steuerzahler übernehmen.

Die haben nun die superbilligen Grundstücke und auch eine riesige Grünfläche vor dem Haus, da ja die Strasse nun unterirdisch gebaut wurde.

Gruß
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