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Forderung als Europäer realisieren

 
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Benny0206
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Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 15.06.07, 20:24    Titel: Forderung als Europäer realisieren Antworten mit Zitat

A ist Niederländer und hat aus Warenlieferungen Forderungen gegen B der Deutscher ist. B kommt den Forderungen nicht nach.

Wie kann A seine Forderung realisieren? Mit was für Kosten ist das verbunden?
_________________
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

A kann gegen B Klage erheben. Wo die Klage zu erheben ist (D, NL) hängt von vielen Faktoren ab, die sich aus der Kürze des geschilderten Sachverhalts nicht bestimmen lassen.
Grds. kann B jedoch in Deutschland verklagt werden.
Welche Kosten entstehen kann man nicht sagen, da auch dies vom Streitwert etc. abhängt.
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Benny0206
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Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 14.09.07, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

(fiktiver) Streitwert: 3000,00 €

Wohnsitz des Schuldners: Bielefeld
Wohnsitz des Gläubigers: Amsterdam

Welches Gericht ist zuständig?
Welche Kosten verursacht dies?
Kann der Gläubiger nur einen deutschen Anwalt mit der Durchsetzung des Forderung beauftragen oder auch einen Niederländischen?
_________________
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 24.09.07, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Niederländer ist folglich Verkäufer und der Deutsche Käufer?

Die Gerichtszuständigkeit richtet sich nach der EuGVO. Nach Art. 5 EuGVO wäre, sofern keine der Parteien Verbraucher ist (!), die Klage am Erfüllungsort zu erheben. Das ist nach Art. 5 Nr. 1 b) grds. der Ort an den die Ware geliefert worden ist, oder hätte geliefert werden sollen, also Bielefeld. Die Klage müsste folglich in Bielefeld erhoben werden.
Was das ganze an Kosten verursacht kann ich nicht beurteilen. Ebenso kann man nicht beurteilen, welcher Anwalt beauftragt werden soll. Aber insbesondere dann, wenn das BGB auf den Fall angewendet wird und nicht z.B. das Burgerlijk Wetboek oder CISG wäre es wohl ratsam einen deutschen Anwalt zu beauftragen...
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