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Verfasst am: 15.09.07, 14:09 Titel: Paketversand verzögert - Ware unbrauchbar
Hallo, Fa. A hat ein Paket bei einem großen bekannten Versandunternehmen aus Deutschland verschickt, sollte ja alles sicher und schnell beim Kunden ankommen ;D
Am Mi wurde das Paket zum Versand gegeben, diese sollte am Sa da sein. Keine Terminlieferung mit Kunden oder Versandfirma vereinbart.
Trotzdem ist die Ware (Werbemittel für eine Veranstaltung am Sa) unbrauchbar.
Das eigentliche Problem war, dass das Paket als "beschädigt" eingestuft wurde, warum auch immer, und erst durch die Kontrolle musste. Das Paket sollte lt. Telefonischer Auskunft zurück an den Absender, Fa. A geschickt werden.
Dadurch wurde bei Fa. A umstrukturiert und heute, also Sa, auf das Paket gewartet, dieses wurde aber nicht zurück geliefert sondern in Richtung Kunden, wahrscheinlich mit neuer Verpackung o.ä.
Problem hierbei, dass Paket liegt in der Zustellbasis, weil es nicht mehr geschafft wurde dieses zuzustellen, wäre das Paket zurück zum Absender geschickt worden wäre dies persönlich zum Kunden gebracht worden. Fa. A überlegt Schadensersatz zu verlangen, über einen Warenwert von ca. 152,- € zzgl. der Portokosten.
Leider weiß Fa. A nicht, da es keine Terminvereinbarung gab, ob dies möglich ist. Wenn Mittwoch ein Paket versandt wird, sollte es ja anscheindend bis Sa eintreffen (ca. 100km entfernung!). Da dieses beschädigt war/wurde sollte es zurück, dass hätte dann auch noch geklappt mit der persönlichen Zustellung, aber da dies, obwohl telefnisch zugesichert nicht geschah, musste a) ein Mitarbeiter die ganze Zeit vergebens in der Fa. bleiben und warten und b) kann das Paket nicht von der Zustellbasis geholt werden weil vom Versandunternehmen keine Telefonnummer herausgegeben wird, ebenfalls keine Adresse, damit man, und das finde ich dreist, der "Kunde das Paket nicht selbst abholen kann"..
Gibt es hier Erfahrungen oder ungefähre "wenns" und "abers" die u.U. so etwas wie hilfreich sein könnten?!
Keine Terminlieferung (...) Versandfirma vereinbart.
Selbst schuld.
divts hat folgendes geschrieben::
Gibt es hier Erfahrungen oder ungefähre "wenns" und "abers" die u.U. so etwas wie hilfreich sein könnten?!
Ein Ersatz des Schadens i.H.v. 152,- € wird wohl kaum zu erreichen sein. A kann m.E. nur die Zentrale des Transporteurs anschreiben und denen recht deutlich mitteilen, was man von solchen Aktionen hält. Erfahrungsgemäß gibt es dann ein paar Paketaufkleber für umme...
Ach ja - verschiebibert ins Transportrecht (Premiere!). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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