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Verfasst am: 17.09.07, 13:25 Titel: Produkt (Markenname) gibt es schon nur anderer Berreich
Hallo,
mal angenommen es gibt eine Software, die (leider wie man erst später herrausfindet) den selben Namen hat wie eine Wortmarke aber aus einem völlig anderen Bereich (Möbel bzw zubehör)
Ist sicher dennoch ein Problem oder? Gibt es Chancen den Namen für die Software(Freeware) zu behalten?!
Wenn die Wortmarke nicht sehr bekannt ist, dann gibt es kein Problem, weil eine Markenrechtsverletzung im Regelfall Warenähnlichkeit voraussetzt (Zum Ausnahmefall::§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG). Das müßte aber ein Anwalt im Einzelfall klären.
Interessant wäre noch, ob die Verbreitung von kostenloser Software ein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstellt. Wenn man das verneint, dann läge grundsätzlich keine Markenrechtsverletzung vor. Im Markenrecht (wie im Wettbewerbsrecht auch) wird unter Handeln im geschäftlichen Verkehr jede Handlung subsumiert, die auf die Förderung eines eigenen oder fremden Gechäftzwecks gerichtet ist. Allerdings ist es nicht notwendig, daß das Programm selbst kostenpflichtig ist. Das Anbieten eines kostenlosen Programmes mit Werbeeinblendungen würde durchaus eine Handlung im geschäftlichen Verkehr darstellen. Bei einem rein zum Privatvergnügen geschriebenen und verbreiteten Programm würde ich keine Markenrechtsverletzung annehmen.
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