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die wiederholung in der wiederholung.

 
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apinkel
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Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 00:16    Titel: die wiederholung in der wiederholung. Antworten mit Zitat

das Problem eines Querdenker!

Oder die Schwierigkeit eines Legastheniker, ohne Duden Punkt und Komma.
die Wahrheit der Kunstfreiheitsgarantie rüber zubringen.

So zum Beispiel, das Verkaufen hochwertiger Kunst, nicht dasselbe ist,
wie das verkaufen selbst gemalten Bilder.
Beim verkaufen hochwertiger Kunst, hat ein Händler, Galerist oder Kommissionär nichts mit dem Herstellen der hochwertigen Kunst zu tun, also keinen Rechtsanspruch auf den Schutz Art.5 Abs.3 GG. so steht es zumindest in der Gewerbeordnung zu lesen.

Anders verhält es sich beim Verkaufen selbst gemalter Bilder. Auch wenn die Maler und Maler-Innen lediglich versucht sind, höher, weiter und schöner zu malen. und dann doch keine hochwertige Kunst daraus wird.
so fällt Absicht und Tätigkeit, dennoch unter den Schutz Art.5 Abs.3 Satz 1 Grundgesetz.
So wird es Gleichwert in der Gewerbeordnung erklärt.
Eine Gewerbeordnung ist bereits Gesetz, und da ein Gesetz an die Verfassung gebunden, und die Exekutive sich daran halten muss, ist bereits durch gesetz festgeschrieben, dass beim verkaufen selbst gemalter Bilder, selbstredend der Kunstschutz beachtet werden muß.

So stellt das OVG-für NRW. auch zu recht fest, dass das Verkaufen selbst gemalter Bilder in einer Fußgängerzone, ohne Gewerbeschein erfolgen darf, Kunst hat nichts mit Gewerbe zu tun.
OVG.Az………..

Und da Kunst kein Gewerbe ist, muss Kunstschaffender auch um keine Sondernutzungsgenehmigung fragen, um selbst gemalte Bilder in Fußgängerzonen zu verkaufen.
Sondernutungserlaubnis oder Verweigerung, ist nur zur Regelung von Waren und Dienstleistungen auf Öffentlichen Straßenland vorgesehen.
OVG. Az.......

Nein. meint der Senat Bundesverwaltungsgericht so einfach geht das auch wieder nicht.
Da mit der Erlaubnisverweigerung der Behörden , Auch anderer Leute Grundrechte geschützt werden, kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
BverwG, Az………….

Viele Namhafte Rechtswissenschaftler schütteln verständnislos den Kopf.
Und erklären das Urteil finden des Bundesverwaltungsgerichts für Hirnrissig.
ZB. Prof Hufen in der Zeitschrift (-Die Öffentliche Verwaltung-).
Andere als Lösungsvorschläge in Seminarangeboten an den Fachhochschulen für Juristenausbildung.

Da denke ich mir eine Verfassungsbeschwerde für Erfolgreich.

Dann aber kapiere ich keineswegs, warum die Verfassungsbeschwerde
nicht zur Entscheidung angenommen werden konnte.
Während in der Begründung zur Nichtannahme, genau dass festgestellt wird, was ich zur Angelegenheit Kunstfreiheit der Straßenkunst, festgestellt wissen wollte. Dass man für das Herstellen und Verkaufen von Kunst, In Fußgängerzonen keiner straßen- verkehrsrechtlichen Behördenerlaubnis unterworfen ist.
Karlsruhe 1981
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Verfassungssprache, schweres Sprache. Übersetzen kann nur machen Spezialist. Ich aber nix haben Geld für Gutachterspezialität.
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Also schlägt das Verwaltungsgericht Köln vor, den Straßenkünstler zu geben was dem Straßenkünstler zusteht. Kunstfreiheit nach Art.5 Abs.3 GG. auch für das Verkaufen von Bilder
So gesehen doch noch ein Sieg für die Verfassungswahrheit.
Tanz, tanz, freu freu!

Darauf hin nimmt die Stadtverwaltung Köln mir den Gewerbeschein weck,
wieso denn jetzt das, frage ich verblüfft!
Mein Gott. Du bist ein dümmeres Rumpelstilzchen, als dein Märchenglaube an die Kunstfreiheisgarantie es erlaubt.
Wer keinen Gewerbeschein hat, hat auch keinen Rechtsanspruch auf die erlaubnisfreie Sondernutzung.
Alles Klar?
Und jetzt verpiss Dich empfiehlt das Ordnungsamt Köln.
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Zwischenzeitlich nach Düsseldorf umgezogen,
meint auch das Ordnungsamt Düsseldorf.
Verpiss dich!

und das AG und VG. spielen mit, und lassen kein Weiterklagen mehr zu.
Mit Abweisung meiner Verfassungsbeschwerde und der allgemeinen Zustimmung, das es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen. Sind alle Rechtsmittel erschöpft.
Die Richter müssen andere Aufgaben erfüllen, als sich immer wieder um den kalten Kaffe von vorgestern zu kümmern.
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Dann soll der Mann uns auch in Ruhe lassen, mit seiner vermeintlichen Kunstfreiheit. meint jetzt die Chefetage der Düsseldorfer Verwaltung.
Die Ombudsleute im Beschwerdeausschuss der Stadt Düsseldorf.
Der Petitionsausschuß für das Land NRW.
der ehemalige Verkehrsminister Clement.
die Gewerkschaft Kunst und der etablierte Bundesverband Bildender Künstler.
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Ohnmächtig weil von niemand mehr Helfen will, muss ich den Kampf um meine Verfassungsgarantierte Freiheitsrechte aufgeben.

Da ruft aus der Finsternis ein Helfer e.V --- Hallo, wir können Dir helfen
Wir haben die richtige Medizin. zur Förderung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung.
Endlich Licht am ende des Tunnels.
Freu, freu! Tanz, tanz.
Aber erst mal soll ein ehemaliger Polizist mit dem Zaunpfahl winken um zu sehen ob die Nennung des Vereins, für sich schon Wirkung zeigt?
Und der ehemalige Polizist und Pseudojurist formuliert eine Zehnseitige Satzwiederholung aufs Papier; --- Wenn die Verwaltung Düsseldorf dem Mann nicht Endlich seine Menschenwürde zurückgibt, kommt die Unterzeichnerin ( als Helfer e.V) und Haut euch auf die Finger.
Ich erklär dem Wichtigtuer, das man den Einzigen Satz nicht zehn Seiten Lang wiederholen muss, und möchte den wesentlichen Satz, gerne auf eine einzige Dina4 Seite übermittelt haben.
Daraufhin erklärt mich die Vizepräsidentin des Vereins für Kindisch und nimmt ihren KindergartenCop, in Schutz.
jetzt reden Beide über mich aber nicht mehr mit mir.

Macht und Gewalt Korrupter Richter, Ertragen zu müssen, hilft Resignation.
Aber auch noch von einem Verein für Menschenrechte auf den Arm genommen zu werden.
Ist zum Verzweifeln.

Oder wat gilt hier als Entschuldigung?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 05:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ist schon wieder Rupp Zeit?
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Rohan
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Deja_vu

Cool
_________________
"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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Rohan
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Deja_vu

Cool
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"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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apinkel
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 15:42    Titel: re Antworten mit Zitat

so ist das Mal mit dem schönen Schein der Dummheit, Mann setzt einen Link und muss sich nicht dafür verantworten, das man nur mal darauf hingewiesen Hat. dass der Spinner In der Obhut der Frauen und Männer mit den weißen Kitteln besser aufgehoben sei, als in einem Menschen verachtendem Forum..
Im gegenteil. mann bekommt von der Gleichgesinnten Dummheit auch noch 100 Sympatiepunkte.
oder wat, ist Gruppenzwang.
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Rohan
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das Reh springt hoch...
das Reh spring weit...

Warum auch nicht...
es hat ja Zeit !

Gruß
Rohan
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rupp,

nun ist aber gut und zu ist der Thread.

Und Tschüß
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