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Verfasst am: 30.09.04, 01:09 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Ich möchte mich an dieser Stelle sehr für eure Anteilnahme und Tipps bedanken.
Ich hoffe, dass euch auch so geholfen wird, wenn ihr mal mit euren Fragen nicht mehr weiter wisst.
MfG
Eure Sonnenblume
Verfasst am: 30.09.04, 13:04 Titel: Re: Ist aufbewahrtes Geld als Erbe anzusehen?
Zitat:
Reinhard hat folgendes geschrieben::
Die Übergabe des Geldes an die Mutter mit der Bitte um Rückgabe, besser: Rückzahlung, stellt wohl einen Darlehensvertrag dar. Die Mutter schuldet den Betrag und Schulden gehen auf die Erben über. Insofern ist der Betrag nicht erbschaftsteuerpflichtig.
Hallo,
dazu folgende Bemerkung am Rande:
Bei zinslosen Darlehen ist der Darlehensnehmer lt. Auffassung FA und BFH in Höhe des Zinsvorteils (FA geht gerne von 5,5% aus) bereichert. Insoweit liegt eine steuerpflichtige Schenkung vor. Je nach Höhe des Geldbetrages und der Dauer des Auslandsaufenthaltes kann hier schon was zusammenkommen. Und der Freibetrag der Mutter beträgt nur € 10.300,00.
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