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Verfasst am: 19.09.07, 10:27 Titel: Teilnahme an Terrorcamps
Hi,
Habe mal ne Frage:
Die Bundesregierung möchte ja die Teilnahme an so genannten "Terrorcamps" unter Strafe stellen, was ich an sich nicht schlecht finde, aber...
Wie kann man etwas unter Strafe stellen, was in dem Land, wo man es tut, nicht verboten ist?
Demnach müsste man auch jeden Coffee-Shop-Besitzer verhaften, wenn er deutschen Boden betritt, je nachdem, wie sehr der zu dem Zeitpunkt herschenden Regierung ein gewisser Umstand in einem anderen Land nicht passt?
Oder sehe ich das falsch?
Und da sehe ich meine Bedenken, dass eben jede Regierung den Bürger weiter einschränken könnte, auch auch fremden Staatsgebiet, wo deustsche Justiz eigentlich nicht greifen darf
Zuletzt bearbeitet von ChrisR am 19.09.07, 10:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
und wie sieht es z.B. mit türkischen Staatsbürgern aus, welche eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung haben?
Wobei ich trotzdem nicht ganz nachvollziehen kann, warum Deutsche trotzdem für Handlungen, welche in dem betreffenden Staat erlaubt sind, in Deutschland genau dafür bestraft werden können.
Würde da nicht das Landesrecht greifen?
Es dreht sich hier um DEUTSCHE Staatsbürger, die sich im Ausland ausbilden lassen!
Und die könnten natürlich in D dafür bestraft werden.
Bloß weil es im Ausland nicht strafbar ist, heißt das noch lange nicht, dass man in D straffrei ausgeht!
Ich darf im Urlaub also in GB keine Wetten abschliessen, in den USA mit einem Hakenkreuzaufkleber rumfahren, in den Niederlanden mich in Coffeeshops zudroehnen, in der Schweiz Filme und Musik downloaden, in Land X ohne Fuehrerschein ein Auto fahren (so ein X gibt es bestimmt)?
Ich denke, das kommt sowieso nicht, nichts als purer Aktivismus ...
Frau Merkel hat gesagt, es ginge darum, daß deutsche Staatsangehörige im Ausland Dinge lernen, die sie eigentlich nicht können sollten ...
Wenn deutsche Zivilisten allerdings nicht schießen und sprengen können sollen, warum bildet dann die Bundeswehr jährlich zehntausende Mitbürger darin aus und welchen Zweck haben Reservisten?
Was ich gerne wissen möchte: Wie will die Bundesregierung es hinbekommen zu erfahren, wer in so einem Camp war oder vorhat in so einem zu verweilen?
Mache ich mich schon verdächtig, wenn mich ein Kollege in den Libanon einläd?
Muss ich dann einen Fragekatalog ausfüllen, in dem ich mein genaues Ziel angeben muss,was ich dort will, warum und mit wem alles? Müssen beglaubigte Kopien einer Einladung dabei sein? Muss sich der Gastgeber auch einer Kontrolle unterziehen?
Wie stellt die Regierung sich das vor? Hat da einer durchgeblickt?
Aber das ist wohl alles noch ziemlich unausgegoren.
Und auch "Zypries räumte ein, (dass) der Nachweis für die neuen Strafvorschriften ... nicht immer einfach zu führen sein (werde)." (Siehe Link von soeben.) _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Hallo Redfox; ja und was dann?
Ich komme wieder, gebe zu, dass ich in einem Camp war und sage aber " Nein ihr lieben Leute, natürlich habe ich das nur so zum Spaß gemacht und werde auf keinen Fall irgendwelche Anschläge verüben"?
Ich kann das irgendwie nicht richtig Ernst nehmen, aber vielleicht fehlt mir auch nur der Durchblick
Vielleicht wird bei der Wiedereinreise nach Deutschland ja das Abschlußzeugnis der Terrorakademie im Reisegepäck entdeckt?
Ups, da hätte ich dann Pech gehabt. Aber gibt es da echt ein Zeugnis? Und woher weiß das ein nebelhoernchen???
Habe nach dem Schießen mit dicken Wummen immer ein Lehrgangszeugnis bzw. mindestens einen Eintrag im Schießbuch bekommen.
Wird also alles schön sauber dokumentiert. Und ohne Sprengschein kein Sprengen, so einfach ist das.
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