Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Doppelte Haushaltsführung auch für Unverheiratete?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Doppelte Haushaltsführung auch für Unverheiratete?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
lordmaik
Gast





BeitragVerfasst am: 13.09.04, 20:26    Titel: Doppelte Haushaltsführung auch für Unverheiratete? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ist eine doppelte Haushaltsführung auch bei nicht verheirateten möglich? Sind auch Wochenendheimfahrten für Unverheiratete möglich, sprich zur Freundin? Ich habe zwar in §9 Nummer 5 EStG etwas von Familienheimfahrten gelesen, jedoch nichts von unverheirateten. Wenn dies auch für unverheiratete möglich ist, dann wüsste ich gerne, ob dies auch für Fahrten vom Erstwohnsitz zum Zweitwohnsitz möglich ist, da ich mich gerade im Konflikt mit meiner "Arbeitsstadt" über Erst- und Zweitwohnsitz befinde.

Vielen Dank für die kommenden Kommentare.
Nach oben
schno
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 09:23    Titel: Re: Doppelte Haushaltsführung auch für Unverheiratete? Antworten mit Zitat

Wenn du für die Arbeitsstelle einen zweiten Haushalt gründest, deinen Lebensmittelpunkt aber am bisherigen Ort beibehältst, hast du natürlich auch einen beruflich bedingten Doppelten Haushalt.

Wochenendheimfahrten kannst du dann auch geltend machen. (Die sind übrigens auch ohne Doppelten Haushalt möglich.)

Entscheidend ist, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet. Bei einem verheirateten ist das dort wo die Familie wohnt, bei einem Ledigen eben z.B. die Freundin, Fussballverein etc.

Zu deinem Problem mit dem Wohnsitz:
Es ist hilfreich wenn dein 1. Wohnsitz dort ist wo dein Lebensmittelpunkt ist, aber nicht unbedingt erforderlich. Der melderechtliche Wohnsitz sagt ja nur wo du dich überwiegend aufhältst. Das muss nicht der Lebensmittelpunkt sein.

Lass ruhig deine "Arbeitsstadt" dir einen 1. Wohnsitz eintragen und meld dich danach einfach bei deiner Heimatstadt wieder mit 1. Wohnsitz an. DIE machen das nämlich i. d. R. problemlos.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.