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A) vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages
B) Fahrzeugwechsel auf Automatikwagen
Welche der beiden Möglichkeiten (ärztliches Gutachten vorausgesetzt) wären
gegebenenfalls realisierbar?
Normalerweise sind Leasingverträge unkündbar, von besonderen Vertragsgestaltungen mal abgesehen. Aber die meisten Leasinggesellschaften lassen sich darauf ein, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Letztendlich sind beide Varianten möglich, wobei sich die LG jeweils damit einverstanden erklären muß.
Die erste Variante dürfte aber die teuerste sein, da der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird und noch kaum eine Tilgung geleistet wurde. Die LG berechnet eine Ablöseforderung und rechnet den Verkaufspreis des Fahrzeuges dagegen. Letzterer dürfte nach der kurzen Laufzeit niedriger sein, sodaß der LN noch einen gewissen Betrag oben drauf legen darf. Aber das ergibt sich aus der Vertragsgestaltung. Wenn am Anfang eine hohe Sonderzahlung geleistet wurde, dürfte sich das relativieren.
Am einfachsten ist ein sogenannte Objekttausch. Die Fahrzeuge werden einfach nur getauscht und der bestehende Leasingvertrag läuft weiter. Ist der Kaufpreis des neuen Fahrzeuges aber ein anderer als des ersten Fahrzeuges wird die Leasingrate entsprechend angepaßt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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