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Bürgermeister und Oberbürgermeister in einer Person?

 
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 11:51    Titel: Bürgermeister und Oberbürgermeister in einer Person? Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es möglich, dass eine Stadt einen Oberbürgermeister hat, aber keinen Bürgermeister?
Die Landeshauptsadt Wiesbaden beispielsweise hat lt. Wikipedia und der stadteigenen Homepage wohl "nur" einen Oberbürgermeister.
Kann das jemand bestätigen oder dementieren?

Vorab vielen Dank! Winken
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wiesbaden hat einen Buergermeister und einen Oberbuergermeister. Nur besetzt die beiden Posten die selbe Person.
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so. Ich wusste gar nicht dass das geht. Vielen Dank!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ Truthahn029

neben dem Oberbürgermeister gibt es in Hessen den Magistrat ( Vertiefend: Gemeindeordnungen in Deutschland ). Winken
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das weiß ich, einen Magistrat hat ja soweit ich weiß jede Gemeinde mit Stadtrechten und Gemeinden (ohne Stadtrechte) haben einen Gemeinderat.
Wusste nur nicht, dass eine Person 2 Ämter solche Ämter ausführen kann. Ich dachte mir, Hr. Köhler könnte ja auch nicht nebenbei noch Budeskanzler sein, aber das kann man wohl nicht eins zu eins vergleichen. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, nur zur Info - in NRW haben wir keinen Magistrat. (Andere Länder, andere...) Winken
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Echt? Geschockt Aber wie werden denn dort kommunale Entscheidungen getroffen?
Bzw. wer beschließt sie?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Echt? Geschockt Aber wie werden denn dort kommunale Entscheidungen getroffen?
Bzw. wer beschließt sie?


Der Rat der Stadt - bestehen aus Ratsherren und Ratsfrauen - so ist NRW. Lachen
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Aha. Also der Stadtrat. Okay das wusste ich nicht. Winken
Edit: Stilblüte beseitigt *schäm*
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Zuletzt bearbeitet von Truthahn029 am 30.09.07, 17:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Aha. Also der Stadtrad. Okay das wusste ich nicht. Winken

Verlegen ... Stadtrad ist es nicht ganz, sondern eher Stadt-/Gemeinderat - Lachen
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Oberbürgermeister setzt nicht das Bestehen anderer Bürgermeister im selben Ort voraus.

Der Gesetzgeber ist völlig frei, wie er die Leiter einer Ortsverwaltung nennt und er kann auch die Voraussetzungen dafür festlegen.

Der "Oberindianer" setzt demnach nicht automatisch das Vorliegen von "Unterindianern" voraus, genauso wenig wie ein OB automatisch das Bestehen anderer Bürgermeister erfordert...es sei denn, das jeweilige Landesrecht sieht die Verleihung dieser Amtbezeichnungen für weitere Mitglieder der Ortsverwaltung vor.

Oder anders gesagt: Es kann durchaus sein, dass "Ober-" z.B. auf die Ortsgröße bezogen ist oder sonst etwas. Der Glaube "Oberbürgermeister" setzte mehrere Bürgermeister im besagten Ort voraus, ist in etwa so abwegig wie die Annahme, das Wort "Hauptbahnhof" bedeute, dass es im selben Ort noch weitere Bahnhöfe geben müsse und der Hauptbahnhof hieße so, weil er im Oft der wichtigste davon sei/dort die Verwaltung sitzt o.ä.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt bürgermeister, oberbürgermeister, regierende bürgermeister.

in bremen ist der bürgermeister auch präsident des senats und senator. der 2. bürgermeister, der aber auch nur bürgermeister ist, ( das 2. wird nicht erwähnt) ist auch senator.

bremerhaven hingegen hat einen bürgermeister und einen oberbürgermeister. personalunion ist hier nicht möglich. der OB kann sich schliesslich nicht selbst vertreten. Winken
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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UrbanLegend
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.10.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 19:26    Titel: Re: Bürgermeister und Oberbürgermeister in einer Person? Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ist es möglich, dass eine Stadt einen Oberbürgermeister hat, aber keinen Bürgermeister?
Die Landeshauptsadt Wiesbaden beispielsweise hat lt. Wikipedia und der stadteigenen Homepage wohl "nur" einen Oberbürgermeister.
Kann das jemand bestätigen oder dementieren?

Vorab vielen Dank! Winken


Hi,
nur mal zur Info:

laut Wiki arbeiten in Wiesbaden ein direkt gewählter OB und eine indirekt gewählte Stadtverordnetenvorsteherin (eine Art Stadtpräsidentin wenn Wikis Vgl. stimmt) gemeinsam an der Spitze der Verwaltung...

Inwieweit da das Machtverhältnis geregelt ist würde mich auch interessieren!
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