Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückgaberecht + Rücksendekosten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückgaberecht + Rücksendekosten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast 11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 197
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 10:23    Titel: Rückgaberecht + Rücksendekosten Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Kunde hat einen Artikel für 150 Euro bestellt, wir haben geliefert.
Der Artikel (Spüle) passte nun von den Maßen her nicht in die Küche, bzw. in die vorhandenen Ausschnitte in der Arbeitsplatte.

Daraufhin hat der Kunde -ohne uns zu benachrichtigen- den Artikel mit der Post als "Sperrgut" zurück geschickt - Kosten: 29,70 Euro.
Hätte der Kunde uns benachrichtigt, hätten wir den Artikel für rund 8 Euro abholen lassen können.

Muss ich ihm trotzdem den gesamten Betrag ersetzen?
Hat der Kunde nicht auch die Pflicht, die Kosten möglichst gering zu halten?
_________________
1111
Es ist äußerst schade, dass die Dummen immer so sicher und Klugen immer so voller Zweifel sind!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 13:19    Titel: Re: Rückgaberecht + Rücksendekosten Antworten mit Zitat

Muss ich ihm trotzdem den gesamten Betrag ersetzen?
Ja

Hat der Kunde nicht auch die Pflicht, die Kosten möglichst gering zu halten?
Hat er, aber die Versendung mit der Post ist eine übliche und allgemein zugängliche Art der Versendung. Du kannst nicht Verlangen, dass Dein Kunde sich vorher genau erkundigt wo es evtl. noch billiger für Dich geht.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 15:55    Titel: Re: Rückgaberecht + Rücksendekosten Antworten mit Zitat

Gast 11 hat folgendes geschrieben::
ein Kunde hat einen Artikel für 150 Euro bestellt, wir haben geliefert.
Der Artikel (Spüle) passte nun von den Maßen her nicht in die Küche, bzw. in die vorhandenen Ausschnitte in der Arbeitsplatte.

Daraufhin hat der Kunde -ohne uns zu benachrichtigen- den Artikel mit der Post als "Sperrgut" zurück geschickt - Kosten: 29,70 Euro.
Hätte der Kunde uns benachrichtigt, hätten wir den Artikel für rund 8 Euro abholen lassen können.

Muss ich ihm trotzdem den gesamten Betrag ersetzen?


Nein.

Sie brauchen bei einem Widerruf nur dann die Kosten einer vom Verbraucher durchgeführten Rücksendung zu tragen, wenn der Verbraucher mit der Rücksendung einer (gesetzlichen) Verpflichtung nachgekommen ist. Die besteht aber nur bei solchen Waren, welche auch paketversandfähig sind, § 357 BGB.

( Meiner Ansicht nach ergibt sich aus nichts anderes daraus, daß ein Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht sowohl durch Widerruf in Textform, als auch durch Rücksendung ausüben kann, und nur bei einem vertraglich vereinbarten Rückgabe- statt Widerrufsrecht bei nicht paketversandfähiger Ware auf eine Ausübung seines Vertragslösungsrechts per Rückholverlangen beschränkt wäre. )

Zitat:
Hat der Kunde nicht auch die Pflicht, die Kosten möglichst gering zu halten?


Nein - er wird bei paketversandfähigen Waren nicht verpflichtet sein, umständlich nach dem billigsten aller Transportunternehmen zu suchen, welches er mit einer Paketrücksendung beauftragen kann. Er dürfte vermutlich jedenfalls entstandene Paket-Rücksendekosten ersetzt verlangen können, soweit die nicht die Höhe üblicher Paketsendungen übersteigen.

Bei nicht paketversandfähiger Ware könnten Sie mit dem Verbraucher im Voraus eine Abmachung über das Vorgehen bei der Rücksendung treffen ( Zusendung von Wertmarken, Abholung, usw. ) In einem solchen Fall bräuchten dem Verbraucher keine Kosten ersetzt zu werden, soweit die die eigenen "Rückholkosten" übersteigen.

Nur soweit der Verbraucher erkennbare Anhaltspunkte dafür hatte, daß Sie mit seiner Wahl der Rücksendeart mutmaßlich einverstanden sein würden, käme eventuell in Frage, daß sie ihm seine Aufwendungen (bzw. von ihm eingegangene Verpflichtungen) unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzen müßten, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

Letztlich dürfte ein möglicher (Rechts)Streit über die Kosten womöglich auch danach zu beurteilen sein, wie gewissenhaft sie als Fernabsatzunternehmer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sind, klar und verständlich, schriftlich und in hervorgehobener und deutlicher Gestaltung Informationen über "die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie über den Ausschluss des Widerrufs- oder Rückgaberechts" erteilt haben, § 312c BGB, § 1 BGB-InfoV.

mbG
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 17:36    Titel: Re: Rückgaberecht + Rücksendekosten Antworten mit Zitat

Woraus leiten Sie ab, dass es sich NICHT um eine paketversandfähige Ware handelte?
Ist eine Ware also nicht paketversandfähig, nur weil die Post einen Aufschlag nimmt?
Nach dieser Logik wären dann auch Waren, die in Rollen verpackt sind keine paketversandfähige Ware, da auch Diese nur mit Aufschlag versendet werden.
Ist dem Käufer zuzumuten, dass er diese feinen Unterschiede kennt?
Oder ist es nicht eher so, dass der unbedarfte Kunde davon ausgeht, dass alles was die Post befördert paketversandfähig ist?

Das klare NEIN zu Zurückstattungspflicht ist doch wohl sehr blauäugig.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.