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Arbeitsunfähigkeit

 
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Cati
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 16:52    Titel: Arbeitsunfähigkeit Antworten mit Zitat

Hi (ich bin die neue Lachen )

sagen wir mal Arzt A meint Patient B wäre wieder arbeitsfähig...Patient B hat aber nach Krebs OP weder Zähne,noch kann er richtig sprechen und ist im Verkauf tätig.

Kann Patient B der Krankenkasse C dieses glaubwürdig klarmachen,auch ohne ärztliche Krankschreibung um weiterhin Krankengeld zu erhalten-er kann ja schlecht ohne Zähne arbeiten.... Traurig und ohne dieses Geld hat er kein Einkommen,das er selbstständig ist.

Cati
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cati,

erstmal eine Frage: Handelt es sich hier um eine private Krankenversicherung oder um eine gesetzliche Krankenkasse?

Sollte es um eine gesetzliche Krankenkasse gehen, dürfte der Beitrag bei Renten besser aufgehoben sein.

Bei einer privaten Krankenversicherung kann ich Dir gerne ein paar Tipps geben.

Gruß Helmut
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 19:28    Titel: Re: Arbeitsunfähigkeit Antworten mit Zitat

Cati hat folgendes geschrieben::

Kann Patient B der Krankenkasse C dieses glaubwürdig klarmachen,auch ohne ärztliche Krankschreibung um weiterhin Krankengeld zu erhalten-er kann ja schlecht ohne Zähne arbeiten....


Nein, ohne ärztliche Feststellung darf die Krankenkasse kein Krankengeld zahlen. Aber in so einem Fall müßte wohl eher der Zahnarzt für die AU-Bescheinigung zuständig sein.
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Cati
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Helmut hat folgendes geschrieben::
Hallo Cati,



Bei einer privaten Krankenversicherung kann ich Dir gerne ein paar Tipps geben.

Gruß Helmut


Hallo Helmut,

es handelt sich um eine private Versicherung. Ich weiß nicht ob ich hier schreiben darf welche...Der Zahnarzt hat das Problem, das er sie nicht mehrere Monate krankschrieben kann..solange dauert es aber,bis die implantate und der Kiefer geheilt sind um Zähne einzusetzen...er meinte,das würde die Kasse ihm nicht abnehmem..wir wissen echt nicht mehr was wir machen sollen....
cati
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cati,

medizinisch kann ich das natürlich nicht beurteilen. Aber ich kann beurteilen wie das mit einer privaten Krankentagegeldversicherung läuft.

Also lt. BGH stellt eine Krankmeldung keinen Nachweis einer AU dar. Auch wen die Versicherung von Ihrem Recht, einen Gutachter einzuschalten, keinen Gebrauch macht, ist die AU noch nicht bewiesen.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten aus meiner Sicht. Und das ist die Anerkennung der AU durch die Krankenversicherung oder eine Klage.

Klingt brutal, ist aber so. In dem BGH-Urteil wird auf einen Fall eingegangen, der mehrere Monate AU gemeldet war, aber schlussendlich nichts bekommen hat, weil die Bestätigung durch einen gerichtlich bestellten Gutachter nicht erbracht werden konnte.

Und aussitzen und ggfs. nachzahlen kann eine Versicherung sehr leicht; einen Versicherungsnehmer kann das in den Ruin treiben.

Somit mal meine persönliche Meinung dazu.

Gruß Helmut
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Cati
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Helmut,

danke für deine Antwort. kann man so einen Gutachter auch selber "bestellen" bei der KV ? Um das ganze etwas zu beschleunigen?

Ohne Zähne, mit halber Zunge usw. kann kein Mensch im Verkauf arbeiten.das müsste der ja einsehen...meiner Meinung nach. ist ja nicht so,das sie auf ewig AU sein will..aber es dauert eben noch Moante,bis die Implantate verheit sind.

Gruß Cati
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich es richtig verstanden habe, lehnten zwei behandelnde Ärzte - der Hausarzt und der Zahnarzt - eine AU-Bescheinigung ab. Das scheint kein besonders guter Ausgangspunkt zu sein.

Man kann natürlich auch selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Ein Anschriftenverzeichnis von gerichtlich tätigen Gutachtern findet man hier:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/index.php?ssgb/index.php

Das gilt zwar für die gesetzliche Krankenversicherung, aber als Sachverständige müßten sie eigentlich auch in einem PKV-Verfahren anerkannt sein. Neben Zahnmedizinern kämen vielleicht auch Arbeitsmediziner in Betracht.

Zur rechtlichen Beratung und Vertretung kann man sich außer an einen Rechtsanwalt (der auf Versicherungsrecht spezialisiert sein sollte) auch an einen Versicherungsberater wenden, der eine Zulassung durch das Amtsgericht nach dem Rechtsberatungsgesetz hat.
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Cati
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nein es ist so: KH Arzt meint sie wäre wieder arbeitsfähig und er wäre auch nicht weiter zuständig....Zahnarzt meint sie wäre witer AU,kann sie aber nicht bzw. dürfte sie nciht für monate AU schreiben ohne Gutachten der KV.

...es ist mal wieder keiner zuständig,so sieht es im grunde aus......
Traurig

Gruß Cati
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Cati hat folgendes geschrieben::
Hallo Helmut,

danke für deine Antwort. kann man so einen Gutachter auch selber "bestellen" bei der KV ? Um das ganze etwas zu beschleunigen?

Ohne Zähne, mit halber Zunge usw. kann kein Mensch im Verkauf arbeiten.das müsste der ja einsehen...meiner Meinung nach. ist ja nicht so,das sie auf ewig AU sein will..aber es dauert eben noch Moante,bis die Implantate verheit sind.

Gruß Cati


Hallo Cati,

nein, einen relevanten und von der KV anzuerkennenden Gutachter kann nur die KV selbst bestellen oder ein Gericht.

Die einzige Möglichkeit ist, eine Einigung mit der KV oder Klage!

Abgesehen davon, eine Meinung von mir, ich gehe nicht davon aus, dass wegen optischen Gründen eine AU bescheinigt wird. Es wird hier sicherlich auf Tätigkeiten verwiesen ohne Kundenkontakt - z.B. Lager. Aber wie gesagt, das müssen Ärzte beurteilen und ich bin keiner!

Gruß Helmut
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Cati
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

...vielen dank für eure Hilfe..
es ist aber nicht wegen optischer gründe..sie kann nicht sprechen, weil1. keine Zähne ,2. fehlt ein Stück der Zunge, 3. wurde heute die unterkiefer gespalten um ihn aufzufüllen,da er vorher wegen des Krebstumors "abgeschabt" werden musste. jetzt kann sie sowieso erstmal nicht sprechen...aber das nur als Begründung zu den "optischen Gründen"

ich hätte da aber noch eine Frage....die gesetzliche KV sieht bei einer Tumorerkrankung eine 100% zahlung der Implantate vor. Die private nur 75%...da bei denen die Indikation lt. Gessetz nicht gelten würde.
Ist das so? kann ein bestehendes Gesetz durch eine private KV ausgehebelt werden und der Patient damit benachteiligt werden?

danke nochmals

Gruß cati
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