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Was meinst Du damit konkret ? _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Auflagen insofern, als das das Fahrzeug sehr pfleglich zu behandeln ist. Also unter Umständen pfleglicher, als wenn es das eigene Auto wäre, wo mal weggeschaut wird.
Zusätzlich sind z.b. sämtliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß Garantieheft in Vertragswerkstätten regelmäßig durchzuführen. Also den Ölwechsel selber machen, geht nicht.
Meinst Du das nun mit Sicherheitsbestimmungen ?
Handelt es sich beim Leasingfahrzeug noch um ein Firmenfahrzeug, sind auch Auflagen der Berufsgenossenschaft zu erfüllen. Z.b. das Mitführen einer Sicherheitsweste. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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