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Nehmen wir nun an das jemand ein Online Produkt nutzt aus den USA das auch dort betrieben wird, in diesem Online Spiel, kann der Spieler reeles Geld einsetzen und in Spielwährung tauschen, aber ebenso diese Spielwährung wieder in reeles Geld tauschen.
Für dieses Geld, erhällt der Spieler virtuelle Güter sowie virtuelles Land zur Verfügung gestellt erhällt aber nicht den reelen besitzanspruch.
Nun möchte besagte Betreiber firma für alle Spieler ausserhalb der USA eine Value Added Tax von 19 % einführen und beruft sich auf das EU recht, das diese vorgeschrieben sei.
Ist es überhaupt möglich eine Einfuhrsteuer zu erheben wenn reel nichts anderes als ein Datenstream von den USA in ein EU Land gesendet wird, da es sich dabei ja nicht um eine reele bewegliche Sache handelt geschweige denn um ein reeles Objekt das eingeführt wird.
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