Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.09.07, 16:07 Titel: Abmeldung im Rathaus beim befristenen Auslandsaufenthalt
Hallo,
Ich gehe für 8 Monate beruflich ins Ausland und ziehe dementsprechend aus meiner alten Wohnung aus. Für die Zeit des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes hatte ich vor, mich bei meinen Eltern anzumelden, da ich in Deutschland meinen Hauptwohnsitz beibehalten möchte (steuerliche Gründe). Im Einwohnermeldeamt hat mir die Beraterin gesagt, da ich für 8 Monate aus dem Bundesgebiet ausreise, muss ich mich laut dem Meldegesetz komplett abmelden und darf nicht in einer anderen Wohnung in Deutschland angemeldet sein. Das hat mich ein bisschen überrascht, da all meine Kollegen, die zurzeit im Ausland sind, ganz normal auch irgendwo in Deutschland einen Wohnsitz haben.
Also ich bin der Meinung, dass soweit ich nur vorübergehend ins Ausland ausreise und das Zentrum meiner Lebensinteressen in D liegt, darf ich auch hier weiter meinen Hauptwohnsitz haben. Stimmt das? _________________ Schöne Gruße
Nein, die sagen aber, dass es nach dem Bayrischen Meldegesetzt verboten ist, in D einen Hauptwohnsitz zu haben, wenn man effektiv in Ausland arbeitet. Wenn auch vorübergehend. _________________ Schöne Gruße
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 30.09.07, 13:50 Titel:
Aus dem hier
zsp1 hat folgendes geschrieben::
nach dem Bayrischen Meldegesetzt
schließe ich, daß Sie den Hauptwohnsitz in Bayern einrichten wollen. Das widerspricht sich doch aber mit dem hier
zsp1 hat folgendes geschrieben::
in Deutschland meinen Hauptwohnsitz
Ich konnte einfach nicht widerstehen... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit, Biber, aber es gibt keine Widersprüche in meinem Posting.
Meinen Hauptwohsitz ist zurzeit in Bayern. Ich werde für 8 Monate beruflich ins Ausland entsandt. Aus diesem Grunde werde ich die Wohnung in der Stadt, wo ich zurzeit wohne aufgeben. Da ich aber meinen Wohnsitz in D beibehalten möchte, hatte ich vor, mich für die 8 Monate bei meinen Eltern (ebenso in Bayern) anzumelden und da auch den Hauptwohnsitz zu haben.
In der Meldebehörde wird behauptet, dass ich es nicht darf, da ich ins Ausland gehe. Ich gehe aber vorübergehend und das Zenrum meiner Lebensinteressen bleibt in Deutschland (Familie, Arbeitgeber usw.) Außerdem all meine Kollegen, die in der ähnlichen Situation sind/waren hatten einen Wohnsitz in D. _________________ Schöne Gruße
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 30.09.07, 15:58 Titel:
zsp1 hat folgendes geschrieben::
Danke für Ihre Aufmerksamkeit, Biber, aber es gibt keine Widersprüche in meinem Posting.
Najaaa (der gilt auch für meinen ersten Beitrag )
Ich habe in solchen Fällen immer einen pragmatischen Ansatz: wenn die Behörde nicht mitspielen will, soll sie mir schriftlich mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage sie das (nicht) tut. In neun von zehn Fällen war ich damit erfolgreich. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.