Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pfandflaschen: Wer muß was zurücknehmen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pfandflaschen: Wer muß was zurücknehmen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mhelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 19:15    Titel: Pfandflaschen: Wer muß was zurücknehmen? Antworten mit Zitat

Hallo,

komme gerade von einem eigenartigen Erlebnis zurück aus einer [Name gelöscht. Biber]-Filiale.
Dort weigerte man sich, meine 1,5l Mehrwegflaschen des führenden rot/weißen Cola-Fabrikanten zurück zunehmen. Die Begrüdung: Wie führen nur Einweg, also nehmen wir nur Einweg an.

Kommt mir etwas seltsam vor. War da nicht ein Gesetzt, daß jeder Supermarkt jede Pfandflasche entgegen nehmen muß, auch wenn sie nicht dem Sortiment entspricht?

Wer weiß die entsprechenden Grundlagen dafür?
Vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, müssen nur die mit diesem Zeichen
http://www.braunschweig.ihk.de/innovation_umwelt/nachrichten_2006/mai_06/?viewMeldung=meldung_1146143544.76
zurückgenommen werden.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 00:14    Titel: Re: Pfandflaschen: Wer muß was zurücknehmen? Antworten mit Zitat

mhelli hat folgendes geschrieben::
Kommt mir etwas seltsam vor.
Mal abgesehen von den rechtlichen Aspekten: was soll denn der Laden mit der Flasche machen? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mhelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der "Laden" wie du es titelst, gehört mit zu den größten Discountern am Markt und sollte doch eine Möglichkeit haben, mit den weitverbreiteten Pfandpflaschen etwas anzufangen.
Immerhin kann es der Discounter nebenan, schräg gegenüber und auf der anderen Strassenseite es auch.

Aber es sieht wirklich so aus, als ob sie sich mit der 200qm-Regel davor drücken.
Nun ja, für mich war es neu, da ich hier in Berlin immer alles zu jeder Zeit losgeworden bin seit Jahren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, müssen Geschäfte nur die Mehrwegverpackungen zurücknehmen, deren Gattung sie auch Verkaufen. Also z.b. verkauft der Laden keine Pfandpflichtigen Dosen, so ist er auch nicht verpflichetet, diese zurückzunehmen.
Und wie schon angeschnitten ist ein Laden ab 200qm Verkaufsfläche dazu verpflichtet, sämtliche pfandpflichtigen Verpackungen zurückzunehmen (deren Gattung er verkauft), auch wenn das Produkt selber nicht aus seinem Sortiment stammt..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

mhelli hat folgendes geschrieben::
Der "Laden" wie du es titelst, gehört mit zu den größten Discountern am Markt und sollte doch eine Möglichkeit haben, mit den weitverbreiteten Pfandpflaschen etwas anzufangen
Anscheinend haben Sie ein Verständnisproblem: da dieser Discounter keine Pfandflaschen geliefert bekommt, werden dort auch keine Pfandflaschen abgeholt. Was also sollen die nun Ihrer Meinung nach mit Ihrer Pfandflasche machen? Geschockt

mhelli hat folgendes geschrieben::
Immerhin kann es der Discounter nebenan, schräg gegenüber und auf der anderen Strassenseite es auch.
Na prima, dann ist das Problem doch gelöst: geben Sie die Flasche einfach dort zurück. Mit den Augen rollen

mhelli hat folgendes geschrieben::
Aber es sieht wirklich so aus, als ob sie sich mit der 200qm-Regel davor drücken.
Nein, tun sie nicht. Sehr böse

mhelli hat folgendes geschrieben::
Nun ja, für mich war es neu, da ich hier in Berlin immer alles zu jeder Zeit losgeworden bin seit Jahren.
Dann waren Sie seit Jahren nicht mit einer Pfandflasche bei diesem Discounter. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lara II
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Soweit ich weiß, müssen Geschäfte nur die Mehrwegverpackungen zurücknehmen, deren Gattung sie auch Verkaufen.


Bedeutet der Abs. 2 aus dem Link von derblacky nicht eigentlich gerade das Gegenteil?
Zitat:
2. Die bisherigen so genannten Insellösungen bei insbesondere den Discountern entfallen; d. h. eine materialspezifische Rücknahme, Pfand- und Verwertungspflicht (Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton und/oder Kunststoffe).

Dieser Passus müsste doch so zu verstehen sein, dass eine materialspezifische Rücknahme entfällt und das Geschäft (sofern es die 200-qm-Verkaufsfläche überschreitet) also jede Form von Pfandverpackungen zurücknehmen muss.
_________________
Gruß
Lara

Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nur an Diskussionen hier im Forum beteilige und daher keine an mich versandten Privaten Nachrichten beantworte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.07, 02:53    Titel: Antworten mit Zitat

Lara II hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Soweit ich weiß, müssen Geschäfte nur die Mehrwegverpackungen zurücknehmen, deren Gattung sie auch Verkaufen.


Bedeutet der Abs. 2 aus dem Link von derblacky nicht eigentlich gerade das Gegenteil?
Zitat:
2. Die bisherigen so genannten Insellösungen bei insbesondere den Discountern entfallen; d. h. eine materialspezifische Rücknahme, Pfand- und Verwertungspflicht (Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton und/oder Kunststoffe).

Dieser Passus müsste doch so zu verstehen sein, dass eine materialspezifische Rücknahme entfällt und das Geschäft (sofern es die 200-qm-Verkaufsfläche überschreitet) also jede Form von Pfandverpackungen zurücknehmen muss.


Dann les bis 7 weiter.
Nach oben
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hier werden fröhlich Mehrwegverpackungen mit Pfand und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen durcheinander geworfen.

Mehrwegverpackungen gibt es als freiwillige Einrichtung schon lange

Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen gibt es erst seit 01.01.2003.

Die Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen richtet sich nach § 8 der Verpackungsverordnung --> www.gesetze-im-internet.de/verpackv_1998/__8.html

Zitat:
War da nicht ein Gesetzt, daß jeder Supermarkt jede Pfandflasche entgegen nehmen muß, auch wenn sie nicht dem Sortiment entspricht?


Ja, aber eben nur Einweggetränkeverpackungen mit Pfandpflicht, wenn die jeweiligen Materialarten Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton oder Kunststoffe im Sortiment geführt werden.

Siehe z.B. auch www.nabu.de/m07/m07_02/04723.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.