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Verfasst am: 01.10.07, 11:31 Titel: Neuseeland - Ausschluss von Folgeschäden
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Vertragsgestaltung zwischen einer deutschen und einer neuseeländischen Firma. Grundsätzlich soll hier neuseeländisches Recht zur Anwendung kommen, bei allen Punkten die vertraglich nicht geregelt sind.
Wie verhält es sich im neuseeländischen Recht wenn man vertraglich die Folgeschäden ausschließen möchte?! Ist das möglich oder unwirksam? Gibt es hierzu irgendwo Informationen?
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