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Unfall mit PKW - Anspruch des ArbN (?)

 
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 14:53    Titel: Unfall mit PKW - Anspruch des ArbN (?) Antworten mit Zitat

A erleidet Verletzungen bei einem Verkehrsunfall (Reifenplatzer). A ist arbeitsunfähig.

Kann der Arbeitnehmer des A Schadensersatz bei der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters einfordern ?
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

ich würd sagen, die Angaben sind etwas dürftig...

A hat durch einen Reifenplatzer Verletzungen davongetragen.
Welche Forderungen soll denn nun der Arbeitnehmer des A haben?

Mit einer etwas präziseren Schilderung könnte man bestimmt etwas mehr anfangen Winken
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute, statt "Arbeitnehmer" sollte in der Frage "Arbeitgeber" stehen. Die Frage sollte also lauten: "kann der Arbeitgeber des A seine Aufwendungen, weil er dem A trotz der Arbeitsunfähigkeit das Gehalts weiter zahlen muss, vom Unfallverursacher zurückfordern?" Richtig?

Wenn die Frage so gemeint ist, dann ist die Anwort: ja, kann er. Rechtsgrundlage ist § 6 des EntgFG. (Entgeltfortzahlungsgesetz)
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

ja, schon, aber
Unfallverursacher = Reifenplatzer...?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

ups Verlegen

ja, haste recht, war mal wieder zu schnell.......

Also der A ist der Verletzte, war mit seinem eigenen Auto unterwegs, hat einen Unfall, weil bei genau diesem Auto ein Reifen platzt? Und der Arbeitgeber des A (richtig so? oder doch nicht?) will Schadenersatz von der Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung des A?

Oder war es doch ganz anders?
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry für die ungenauen Angaben.

A fuhr bei einem Freund im Auto mit. Reifen platzt, A hat HWS Syndrom und wird krank geschrieben.

Arbeitgeber des A will Aufwendungen (Entgeltfortzahlung) ersetzt haben.

Ich denke er kann sich nur an die Haftpflicht des Fahrzeughalters wenden (oder Fhz.führer ?) ?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

jepp, das ist ein Fall für die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.

Wäre die Rechtslage anders, wenn der ArbN A selbst mit seinem PKW gefahren wäre ?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.10.07, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Susi23 hat folgendes geschrieben::
Danke.

Wäre die Rechtslage anders, wenn der ArbN A selbst mit seinem PKW gefahren wäre ?
ja. Dann wäre die Rechtslage genauso, wie wenn der Arbeitnehmer A daheim beim Gardinenaufhängen von der Leiter gefallen wäre und deshalb einige Tage arbeitsunfähig krank wäre: der Arbeitgeber hat das Gehalt weiterzuzahlen; aber da er keinen Dritten findet, der schadenersatzpflichtig ist, war´s das dann auch schon.
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