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Ein beim (Wortsperre: Firmename) plus Versicherungsteilnehmer faehrt an einem schonen Sonntag zum Spazieren gehen in die Natur. Als der die Rueckfahrt antreten will stellt dieser fest dass das Auto auf dem zuvor gewaehlten Parkplatz nicht mehr selbststandig wegbewegt werden kann, da dieses eingesunken ist. Nach einem Telefonat mit dem (Wortsperre: Firmename) steht fest dass diese zwar helfen wuerden aber kostenplichtig.
Das einsinken im Schlamm war zwar selbsverschuldet, andererseits hat man ja als (Wortsperre: Firmename) Mitglied auch Anspruch auf Hilfe wenn man vergist Oel nachzuschuetten und auf der Autobahn steht, oder?
ich denke, dieses "einsinken" stellt keine panne oder unfall dar, welche vom schutzbrief übernommen wird.
auch eine "bergung" wird nicht vorliegen, da das fahrzeug ja nicht "von der straße abgekommen ist", sondern man das auto selbst dort abgestellt hat.
aus den bedingungen der wortsperre.firmenname:
Zitat:
Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor. Ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat.
Zitat:
Bergung durch einen (Wortsperre: Firmename)-Straßendienstpartner, wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden kann.
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