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Verfasst am: 30.09.04, 17:14 Titel: Grunderwerbssteuer bei Grundstücksteilung
Hallo!
Mein Mann und sein Bruder haben vor etwa 5 Jahren ein Grundstück erworben, dass sie nun teilen wollen. Zweck des Ganzen: Wir wollen auf dem Grundstück bauen und deshalb zwei Grundstücke daraus machen.
Beim Erwerb des Grundstückes wurde natürlich die volle Grunderewerbssteuer schon bezahlt.
Fällt diese jetzt nochmal an? Und wenn ja, in welcher Höhe?
Verfasst am: 30.09.04, 17:16 Titel: Re: Grunderwerbssteuer bei Grundstücksteilung
Also, bevor da noch Irritationen aufkommen: Mein Mann und sein Bruder sind beide zu gleichen Teilen Eigentümer des gesamten Grundstückes, das jetzt geteilt werden soll!
Verfasst am: 30.09.04, 17:16 Titel: Re: Grunderwerbssteuer bei Grundstücksteilung
Also, bevor da noch Irritationen aufkommen: Mein Mann und sein Bruder sind beide zu gleichen Teilen Eigentümer des gesamten Grundstückes, das jetzt geteilt werden soll!
Verfasst am: 30.09.04, 17:46 Titel: Re: Grunderwerbssteuer bei Grundstücksteilung
Hallo,
wie üblich lässt sich die Frage anhand des Sachverhaltes nicht beantworten.
Grundsätzlich ist die Umwandlung von gemeinschaftlichen Eigentum in Flächeneigentum (egal, ob Bruchteilseigentum oder Gesamthand) grunderwerbsteuerfrei, soweit jeder den wertmäßigen Anteil erhält, mit dem er auch am Gesamtgrundstück beteiligt war.
Sofern dies nicht der Fall ist, z.B. auch durch inkongruente Übernahme von bestehenden Verbindlichkeiten, etc., kann entweder Grunderwerbsteuer anfallen, oder, falls keine Gegenleistung vereinbart wird, Schenkungssteuer im Rahmen der üblichen Freibeträge.
Verfasst am: 30.09.04, 18:41 Titel: Re: Grunderwerbssteuer bei Grundstücksteilung
Hallo beinstrong!
Danke für deine Antwort!
So ganz habe ich das aber leider noch nicht verstanden ...
Es sieht so aus, dass mein Mann etwa 65% des Grundstückes für sich abteilen will und dem Bruder dementsprechend der Rest bleibt. Der Kreditvertrag (denn das Grundstück ist ja noch nicht vollständig abgezahlt) ist davon alledings erstmal NICHT berührt- da bleibt alles wie es ist: Mein Mann und sein Bruder haften beide als Schuldner.
Hat das einen Einfluss auf die Grunderwerbssteuer? Oder was hast du genau gemeint mit "inkongrueneter Übernahme bestehender Verbindlichkeiten"?
Verfasst am: 30.09.04, 20:25 Titel: Re: Grunderwerbssteuer bei Grundstücksteilung
Hallo,
inkongurente Aufteilung ist wahrscheinlich genau das was ihr habt, ihr teilt das Grundstück abweichend von eurem Anteil ( Anteil 50:50) Teilung anders. Das heißt ein Teil des Grundstücks seines Bruders geht auf ihn über.
Verfasst am: 01.10.04, 08:11 Titel: Re: Grunderwerbssteuer bei Grundstücksteilung
Hallo Claudia,
Ihr Mann erhält 65% des Grundstückes. Wenn dieser Teil auch 65% des Wertes ausmacht, dann liegt tatsächlich ein steuerbarer Vorgang vor.
Die Berrechnung ist relativ kompliziert. Es kommt es auf die Höhe der Gegenleistung an. Diese besteht zum einen in der Aufgabe des halben Bruchteilsanteils. Dazu kommt noch eine etwaige Übernahme des anteiligen Darlehens im Innverhältnis, falls das passieren soll. D.h., verpflichtet sich Ihr Mann auch, 65% des Darlehens zu tilgen, so erbringt er i.H.v. 15% eine Gegenleistung für den höheren Grundstücksanteil. Die Haftung ggü. de Bank hat damit nichts zu tun. Übernimmt er das Darlehen nicht anteilig, liegt eine Schenkung des Bruders an Ihren Mann vor.
Eine genaue Berechnung können wir Ihnen hier mangels genauer Angaben nicht liefern. Ich würde an Ihrer Stelle warten, bis sich das Finanzamt meldet ´(wenn es sich überhaupt meldet) und dann die entsprechenden Angaben machen. Die rechnen das dann schon aus. Betragsmäßig dürfte es ja nicht um viel gehen. Wenn Sie es vorher wissen wollen, dann bleibt Ihnen der Gang zum StB nicht erspart.
Verfasst am: 01.10.04, 09:13 Titel: Re: Grunderwerbssteuer bei Grundstücksteilung
Vielen Dank an alle!!
Wir hatten uns nämlich schon viele Gedanken gemacht- und befürchtet, wir müssten einen großen Anteil der Grunderwerbssteuer noch mal zahlen!
So können wir uns das ja ungefähr ausrechnen, bzw. dafür sorgen, dass evtl. gar keine Steuer anfällt!
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