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Illegale Musik-Downloads

 
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 09:13    Titel: Illegale Musik-Downloads Antworten mit Zitat

Tag zusammen,

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,509556,00.html

Diese Forderung von 220.000,00 USD dürfte die gute Frau für den Rest des Lebens ruinieren. Und dabei scheint es sich, so interpretiere ich den Artikel, um eine strafrechtliche Sanktion zu handeln und noch nicht einmal um eine zivilrechtliche Schadensersatzforderung.

Da kann man sich schon mal die Frage stellen, ob die Strafe den Unrechtsgehalt der Tat angemessen widerspiegelt. Meinungen?
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht genau wie das im amerikanischen Recht ist mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen und strafrechtlichen Sanktionen, aber mMn ist das ein Übersetzungsfehler bzw eine schwammige umgangssprachliche Formulierung, denn auf englischen Seiten findet man Aussagen wie:
Zitat:
"Jurors ordered Jammie Thomas, 30, to pay record companies $220,000 - the sum of $9,250 for each of 24 songs for which the companies sought damages,"

Ich glaube nicht, das eine strafrechtliche Sanktion an die "record companies" gezahlt würde.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Also soweit wie ich feststellen konnte, waren die Parteien in dem entsprechenden Prozeß “Jammie Thomas vs the RIAA" (Recording Industry Association of America) --> http://de.wikipedia.org/wiki/Recording_Industry_Association_of_America
was auf einen zivilrechtlichen Rechtsstreit hindeutet.

Es geht wohl um punitive damage (Strafschadenersatz) --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=116658
--> --> http://de.wikipedia.org/wiki/Punitive_damages
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Einfache Antwort: Strafen kann jeder regelmäßig statt zu zahlen auch absitzen - auch in den USA. Schadenersatzforderungen zivilrechtlicher Art werden durchs Zwangsvollstreckungsrecht/Insolvenzrecht abgefedert - oder eben nicht.

Genereller Rat: Setzen Sie derartiges jeweils in den Gesamtkontext. Sie leben selbst in einem Land, in dem ein einzelner Bürger problemlos ruiniert sein kann, nur weil er beim Autofahren instinktiv nach einer Wespe/Mücke etc. geschlagen hat, die ihm ins Gesicht flog und daruch einen größeren Unfall mit mehreren Rentenverpflichtungen auf Lebenszeit ausgelöst hat.

Minimale Fahrlässigkeit bei lebenslanger Haftung in nahezu unbegrenzter Höhe, die nur durch den Zufall diktiert wird.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Sie leben selbst in einem Land, in dem ein einzelner Bürger problemlos ruiniert sein kann, nur weil er beim Autofahren instinktiv nach einer Wespe/Mücke etc. geschlagen hat, die ihm ins Gesicht flog und daruch einen größeren Unfall mit mehreren Rentenverpflichtungen auf Lebenszeit ausgelöst hat.


Welches Verfahren war das?
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Gleichwohl halte ich die Frage für diskussionswürdig. Wahrscheinlich ist es den Vertretern der Plattenfirmen gelungen, besagte 24 Titel von der Festplatte der Betroffenen zu ziehen. Also hat sie diese Titel zum Download veröffentlicht, wenn auch wahrscheinlich eher unbewusst. Die Argumentation geht vermutlich dahin, dass sie pro Titel 9.250,00 Dollar hätte zahlen müssen, hatte sie eine Lizenz zur Veröffentlichung eingeholt.

Aber mal angenommen, jemand begeht eine vorsätzliche Körperverletzung und durch einen nicht ganz alltäglichen Kausalverlauf ist das Opfer anschließend dauerhaft auf medizinische Hilfe angewiesen. Die kostet natürlich Geld und die resultierende Schadensersatzforderung dürfte den Täter ebenfalls ruinieren. Aber das Opfer benötigt dieses Geld tatsächlich, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Im Vergleich dazu kommt mir die Schadensersatzforderung aufgrund der Urheberrechtsverletzung irgendwie, nun ja, „theoretisch“ vor.

@qc,

Ich will jetzt auch gar nicht auf die alte Diskussion "hier europäische Zivilisation, dort amerikanische Barbarei" hinaus. Falls es nämlich um zivilrechtliche Forderungen geht, hätte das bei uns sicherlich auch passieren können.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.07, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

BTW, gibts in den USA nicht auch so eine Art Privatinsolvenz, so dass diese astronomischen Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche regelmäßig bis nie zur Auszahlung gelangen?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
BTW, gibts in den USA nicht auch so eine Art Privatinsolvenz,


Chapter 7 bzw. Chapter 13 des Bankruptcy Code --> http://en.wikipedia.org/wiki/Chapter_7
--> http://en.wikipedia.org/wiki/Chapter_13%2C_Title_11%2C_United_States_Code

Bei einem Geschäftstreibenden kommt auch Chapter 11 in Frage --> http://en.wikipedia.org/wiki/Chapter_11%2C_Title_11%2C_United_States_Code
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mich wundert's immer wieder, wie es den Lobby-Vertretern (auch hierzulande) gelingt, ein wesentliches Gesetz der Ökonomie argumentativ außer Kraft zu setzen: nämlich das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Welches schlicht aussagt: je niedriger der Preis (hier Download statt Kauf), desto höher die Nachfrage. Dies indiziert aber gleichsam, dass die Nachfrage geringer wird, sobald der Preis (zwangsweise durch Verhinderung des Downloads) höher wird. Schlicht und ergreifend: Trittbrettfahrertum und kein "Raub"-Kopierertum!

Geht denke ich in die völlig falsche Richtung, denn hier geht es nicht um den DOWNLOAD der Dateien (der vielleicht bei 24000 CDs voll bei der beschriebenen Summe an Schadensersatz ankommt), sondern um den Upload, also die nicht-lizensierte Verbreitung, wobei eine Lizenz wohl dann ungefähr 10.000$ kosten sollte (bei 24 CDs kommt man dann auf die beschriebene Summe).

[Edit] Und ich denke 10.000$ sind eine realistische Summe bei Vertriebslizenzen.
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 05.10.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Sie leben selbst in einem Land, in dem ein einzelner Bürger problemlos ruiniert sein kann, nur weil er beim Autofahren instinktiv nach einer Wespe/Mücke etc. geschlagen hat, die ihm ins Gesicht flog und daruch einen größeren Unfall mit mehreren Rentenverpflichtungen auf Lebenszeit ausgelöst hat.


Welches Verfahren war das?


Dazu braucht es keines - das sind allgemein anerkannte zivilrechtliche Haftungsmaßstäbe und die rechtslogische Konsequenz der ungedeckelten zivilrechtlichen Schadensersatzhaftung.

Alles was man braucht ist ein Fall minimaler Fahrlässigkeit auf der Schuldnerseite, eine - durch Zufall bestimmte - Schadensentwicklung, die den jeweiligen Versicherungsrahmen sprengt - und schon war es das. Nicht einmal die Frage des Mitverschuldens auf der Gegenseite ändert im Prinzip etwas daran. Bei KFZs könnten sie so einen Sachverhalt sogar ganz ohne Verschulden allein gestützt auf die Betriebsgefahr konstruieren.

Und genauso ist es bei tausenderlei anderen Fällen. Normalbürger....Spülmachine laufen gelassen und dann vor dem Fernseher eingedöst, Wasserschaden, zufällig Mitbewohner mit halbwegs wertvoller Wohnungseinrichtung...fertig ist ein Regress der Haftpflichtversicherung wg. grober Fahrlässigkeit (falls ich mich nicht völlig irre), und der Betreffende aufgrund eines Alltagsvorgangs ruiniert.

Hier hatte die Betreffende zumindest noch Vorsatz und die Information was man insoweit darf oder nicht darf ist allgemein verfügbar.
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Charly50226 hat folgendes geschrieben::
Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Geht denke ich in die völlig falsche Richtung, denn hier geht es nicht um den DOWNLOAD der Dateien (der vielleicht bei 24000 CDs voll bei der beschriebenen Summe an Schadensersatz ankommt), sondern um den Upload, also die nicht-lizensierte Verbreitung...


Hallo,

würde keiner die Dateien downloaden, gäbe es auch kein Problem.

Aus ökonomischer Sicht, mit der die Schadenssumme begründet wird, ist dies daher unerheblich, denn: ohne Nachfrage kein Angebot.

MfG
Charly

Das heißt ein legaler Downloadservice wie musicload bräuchte keine Lizenzgebühren bezahlen bzw. die Lizenzgebühren für ihn wären niedriger, wenn es keine illegalen Downloads gäbe?
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