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Verfasst am: 04.10.07, 12:32 Titel: Einnahmen aus Verkauf einer Auslandsimmobilie
Hallo, Ich habe da eine wohl ziemlich ungewöhnliche Frage zur Versteuerung bei einem Verkauf einer italienischen Immobilie.
Zur Vorgeschichte:
Ich bin 43 Jahre alt, Künstlerin, in Deutschland gemeldet und viel in der Welt unterwegs, gewissermassen eine Art Aussteiger.
Ich habe seit 20 Jahren offiziell nicht mehr gearbeitet und beziehe auch kein Geld vom Staat.
Ich lebe sehr bescheiden von kleineren Kunstverkäufen auf Festivals und von kleinen handwerklichen Jobs im Ausland. (Hauptsächlich bei Freunden gegen Kost und Logis.)
Nun habe ich 2001 zusammen mit zwei weiteren Personen eine Ruine in Süditalien für 30.000 Euro erworben. (Jeder hat 10.000 Euro beigesteuert, die Immobilie läuft aber auf meinen Namen). Ich habe die italienischen Steuern gezahlt, jedoch in Deutschland nichts angegeben.
(Meine 10.000 Euro sind zur Hälfte eiserne Ersparnisse aus meiner früheren Arbeitszeit bei Bosch und zur Hälfte ein zinsloser Kredit von guten Freunden. )
Die Ruine haben wir nun in mittlerweile 6-jähriger Handarbeit zu einer kleinen Villa ausgebaut und wollen sie dann irgendwann wieder verkaufen. Mittlerweile ist sie aber weit über 100.000 Euro wert.
Hier ist nun meine eigentliche Frage:
Wenn wir Sie verkaufen zahlen wir natürlich alle offiziellen Steuern in Italien, aber was dann??
Ich habe leider überhaupt keine Ahnung ob und was ich in Deutschland angeben muss und wie ich natürlich am wenigsten oder nichts? an Steuern zahlen muss.
Möchte mich nicht strafbar machen, falls ich das nicht schon gemacht habe.
Bin für jeden Tipp/Ratschlag dankbar.
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe
Christine
der Verkaufserlös ist möglicherweise in Italien steuerpflichtig, aber mit italienischem Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.
In Deutschland könnte der Veräußerungsgewinn dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wenn diese Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
1. Es sind noch andere positive deutsche Einkünfte vorhanden
2. Es besteht deutsche unbeschränkte Steuerpflicht
3. Die Immobilie in Italien wurde iinerhalb der letzten drei Jahre nicht selbstbewohnt
4. Der Verkauf findet innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf statt
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