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Herr X der Herrn Y, ein Unternehmen abgekauft hat, da herr X es aufgebaut, u. sich somit niemand vor die "Nase" setzen lassen wollte, Herr X war Geschäftsführer, Herr Y, der damalige Inhaber, der wegen großzügigen Lebenswandels, immer knapp bei Kasse war,und ist, versucht permanent Herrn X zu erpressen!
HerrX hat ca. nach einen Jahr noch ein Unternehmen gegründet, der gleichen Art,in einem anderen Bundesland.
Das Unternehmen übertrug Herr X auf seinem Sohn,der dies führt, Herr X hat nichts, Gesellschaftlich etc. o. ä. damit zu tun.
Das Unternehmen desHerrn X (das er Herrn Y abkaufte) existiert nicht mehr.
Herr Y erpresst nun Herrn X,er hätte Eidestattliche Versicherungen, von ehemaligen Mitarbeitern des HerrnX,die aussagten, unendgeldlich für dessen gearbeitet zu haben!
Er will Geld,falls es nicht gezahlt wird, droht er mit einer Einstweiligen Verfügung, den Betrieb desSohnes,stillzulegen!
Was kann Herr X tun??
Vielen Dank fürs lesen u. evtl. Antworten!
MfG
A.A.
...paßt wohl besser hier her als ins Fahndungsforum -> verschoben.
Das mit der angedrohten einstweiligen Verfügung könnte zwar auch etwas fürs Zivilprozeßrecht sein (Schutzschrift?), jedoch sehe ich wenig Sinn in einer solchen einstweiligen Verfügung.
Bei der nächsten StA/KriPo/Polizeidienststelle Strafanzeige wegen des Verdachts der Erpressung erstatten und abwarten...
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Wenn Herr Y von der Anzeige erfährt,und sich zu Wehr setzen will, was dieser sicherlich tun wird, (er bsiitzt krimminelle Energie), kann er dann nicht trotzdem den Betrieb mit "seiner einstweiligen Verfügung" lahm legen??
Davor hat Herr X Befürchtung,denn dann läuft bis zur klärung der komplette Geschäftsbetrieb nicht mehr, und er hat nur Ärger, bis alles wieder in die Gänge kommt!
Oder hat man mit Erstellung der Anzeige,gegen diesem Kriminellen Menschen,wirklich Ruhe?
Herr Y ist zu allem fähig,er drosselte auch die Frau des Herrn X.........
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 07.10.07, 14:43 Titel:
Zitat:
Herr Y ist zu allem fähig,er drosselte auch die Frau des Herrn X.........
Wie ist dieser Begriff zu verstehen, tatsächlich Finger an den Hals und zudrücken ?? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Herr Y ist zu allem fähig,er drosselte auch die Frau des Herrn X.........
Wie ist dieser Begriff zu verstehen, tatsächlich Finger an den Hals und zudrücken ??
______________________________--
ja, genau so, und dazu die Kleidung zerissen,versuchte Vergewaltigung!
Das war am Ende eines Meetings, das in dessen Privathaus stattfand,und einige dort übernachteten! Desshalb konnte Frau nicht rufen/ schreien, da dieser ihm sagte, wenn du schreist, drücke ich zu, außerdem wird man Dir sowieso nicht glauben,es ist mein Haus, da kann ich machen was "ich" will. Wenn Du etwas sagst, fliegt Herr X.!
Jahrelange Erpressung, etc.Der Herr ist Gefährlich..............(höchst)
Herr X hat sich unter Umständen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern schuldig gemacht? oder?
Ne... nichtmal das. Beschäftigte von Herrn X haben unentgeltlich gearbeitet... ähm. Und was genau wäre das für ein Straftatbestand?
Hatten die Beschäftigten in dieser Zeit keinen Versicherungsschutz? Wurde da irgendwas an der Steuer frisiert?
Ist das einzige, was mir einfallen würde...
Gut, nehmen wir an, Herr X hätte sich strafbar gemacht. Oder diese angeblichen Angestellten hätten Ansprüche gegen Herrn X.
Dann müssten diese Angestellten Herrn X anzeigen. Unter Umständen könnte, sofern es sich um ein Offizialdelikt und kein Antragsdelikt handelt, auch Herr Y das tun.
Ansonsten müssten die Angestellten Zivilklage erheben. Gegen Herrn X.
Für eine einstweilige Verfügung, einen völlig unbeteiligten Betrieb "lahmzulegen", das heißt die Geschäftstätigkeit einstellen zu lassen, kann ich da keineswegs Beweggründe erkennen.
Die wird grundsätzlich nur verhängt, wenn eine möglicherweise rechtswidrige Tätigkeit fortdauert und sofort unterbunden werden muss, um den Anspruchsinhaber vor möglichen weiteren Schäden zu schützen.
Es müsste also erst geklärt werden:
a) Hat Herr Y etwas in der Hand
b) kann das dem Betrieb von Herrn X' Sohn in irgendeine Weise gefährlich werden.
Im Moment sehe ich da keinerlei Gefahr für Herrn X.
Wenn Sie den Sachverhalt nicht detaillierter schildern können, würde ich Ihnen dringend empfehlen, zunächst einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Wenn die versuchte Vergewaltigung noch nicht verjährt ist, und ein Anwalt die Ansprüche des Herrn Y als nichtig einschätzt, sollte man auch da eine Anzeige stellen. Das kombiniert mit der Erpressung sollte Herrn Y recht schnell zur Räson bringen.
Der Herr Y, hat diese "versicherungen" von seinen Mietern, die in seinem ( eines von vielen) Mietshaus, wo auch die Firma ihr Büro hatte. Er drohte ihnen auch, u. zwar mit Mieterhöhung! Da aber viele Mieter selber Hand anlegten, Geld, etc. hineingesteckt hatten, auch in der Firma gearbeitet haben,sind ihm nach dem "Untergang" des Unternehmens hörig!
Herr X hat eine ganz , betone wirklich, ganz reine Weste, nix mit Ungesetzlichkeiten.!
Aber wie gesagt, dieser Herr Y, ist nicht zurechnungsfähig! Er beschäftigt sich den ganzen Tag damit, wie und wen er als nächstes Schaden kann!
Das mit der versuchten Verg. ist länger als 1 Jahr her,also keine Chance mehr??
Herr X hat eine ganz , betone wirklich, ganz reine Weste, nix mit Ungesetzlichkeiten.!
Wenn dem so ist, sollte er Herrn Y anzeigen oder sich wegen Verfolgungswahns in ärztliche Behandlung begeben _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Herr X hat eine ganz , betone wirklich, ganz reine Weste, nix mit Ungesetzlichkeiten.!
Wenn dem so ist, sollte er Herrn Y anzeigen oder sich wegen Verfolgungswahns in ärztliche Behandlung begeben [/quote-------------------------------------------
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