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Mutmaßlicher Kinderschänder Türkei
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Eine Jungfrau kann von 10 Männern so über Jahre im Rechtssinne vergewaltigt werden, ohne dass der Hymen Schaden nimmt (ein Grund warum in vielen Kulturen ggü Kindern und jungen Frauen der erzwungene Analverkehr gerne geübte Machtausübung ist... zumindest die "Ehre" bleibt ja erhalten... ). Wenn zB unser Marco mit etwaigen Fingerübungen in Bereiche vorgedrungen ist, die ihm nicht zustanden, dann wäre das hierzulande durchaus unter der Rubrik Vergewaltigung zu subsumieren...


Ironie Smiley Jetzt ist mir das Vorgehen von diesem Marco klar geworden. Idee

Tatort: Türkei (Jungfrau = Ehre)
Marco hielt sich an die dortigen Gesellschaftsregeln wegen dem Jungfernhäutchen und wollte einen Analverkehr erzwingen. Leider ist das daneben gegangen, da der „Einlass“ zu eng war und er deswegen vorzeitig ejakulierte. Da Marco aber ein echter Germane ist und seine Macht demonstrieren wollte, nahm er alsdann seine Finger zur Hilfe.

Ganz schön umtrieben das Bürschchen. Ich wundere mich nur, dass sich noch niemand in Deutschland gemeldet hat, von dem der Pedophile die Finger auch nicht lassen konnte.

Gruß
syn
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 29.10.07, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Wir sind hier in Deutschland, Marco ist auch Deutscher. Also gilt er für mich so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist!


Ob Deutscher oder nicht, das ist für mich grundsätzlich so.

Was ich hier in diesem Thread außerdem von manchen vermisse ist Objektivität.

Da werden Argumente aufgefahren, die uns zeigen sollen, wie böse Menschen sein können und die eigentlich nichts mit diesem Fall zu tun haben. Es fehlt noch der Vergleich mit „unserem“ Kanibalen.

Zitat:
Sollte er schuldig sein, dann soll er auch bestraft werden.

Allerdings hätte ich was dagegen, wenn seine Schuld auf diese Art bewiesen wird bzw. ihm eine baldige Entlassung aus dem Gefängnis verlockender vorkommt, als seine evtl. Unschuld zu beweisen und dafür weiter zu kämpfen.

Gruß
syn
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Aus einer Tageszeitung

Zitat:
seit dem Prozessbeginn am 8.Juni wird gegen den Jugendlichen verhandelt, fast sechs Monate dauert der Prozess damit bereits an, siebeneinhalb Monate die U-Haft. Unzumutbar, finden deutsche Medien und Experten. Traurige Wahrheit aber ist auch, dass die Dauer von Marcos Prozess bisher absolut der türkischen Norm entspricht. Durchschnittlich 343 Tage dauert ein Schwurgerichtsprozess in der Türkei nach einer Statistik des Justizministeriums. Selbst ohne außergewöhnliche Verzögerungen wäre das Urteil erst am 17. April 2008 zu erwarten - ein Jahr und fünf Tage nach seiner Begegnung mit Charlotte.


ich empfinde das auch als nuzumutbar

Gruß roni
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Was passiert eigentlich, wenn ich über ein Jahr in U-Haft sitze und sich hernach herausstellt, dass ich tatsächlich unschuldig bin?
Werde ich dann entschädigt?


Eine Enstschädigung in Deutschland richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG).

§ 2 Abs. 1 StrEG: Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.

--> http://bundesrecht.juris.de/streg/BJNR001570971.html
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Er sitzt ja aber in der Türkei ein!
Würde er trotzdem vom deutschen Staat entschädigt?


Sitzt Du in der Türkei ein? Das hättest Du schreiben müssen. Die Frage leutete lediglich

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Was passiert eigentlich, wenn ich über ein Jahr in U-Haft sitze und sich hernach herausstellt, dass ich tatsächlich unschuldig bin?
Werde ich dann entschädigt?


(Hervorhebungen von mir)

Roni hat folgendes geschrieben::
ich empfinde das auch als nuzumutbar


Und was lernen wir daraus?

"Mancher Gerichtstermin im Ausland wäre wohl vermeidbar, wenn sich Urlauber besser auf ihre Trips vorbereiteten, meinen Experten. „Jeder Urlauber sollte sich vor der Abreise intensiv mit dem besuchten Land beschäftigen, und wenn er es noch so gut kennt“, sagt Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin." --> www.focus.de/reisen/urlaubstipps/gesetze-im-ausland_aid_65459.html
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::


Und was lernen wir daraus?

"Mancher Gerichtstermin im Ausland wäre wohl vermeidbar, wenn sich Urlauber besser auf ihre Trips vorbereiteten, meinen Experten. „Jeder Urlauber sollte sich vor der Abreise intensiv mit dem besuchten Land beschäftigen, und wenn er es noch so gut kennt“, sagt Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin." --> www.focus.de/reisen/urlaubstipps/gesetze-im-ausland_aid_65459.html


stimme dir vollkommen zu, aber wenn das Mädchen lügen sollte, nützt die allerbeste Vorbereitung nix Winken

Gruß roni
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::

stimme dir vollkommen zu, aber wenn das Mädchen lügen sollte, nützt die allerbeste Vorbereitung nix Winken


Das ist richtig. Richtig ist aber wohl auch, daß Marco mit diesem Mädchen in irgendeiner Form intimen Kontakt hatte. Offenbar wird das auch von ihm zugegeben (siehe z.B. --> www.focus.de/politik/ausland/tuerkei_aid_64552.html )

Und vielleicht sollte man einen intimen Kontakt in einem Land, dessen Gesetze man nicht kennt und mit einem Mädchen, das man nicht kennt und dessen Alter man nicht so ganz exakt einschätzen kann, einfach unterlassen.

Denn soweit wird die Lügerei eher nicht gehen.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

@ Redfox

abwarten, bis die Aussage des Mädchens endlich mal überprüft werden kann. Dann wird man sehen wie weit da gelogen wurde und von wem.

Gruß roni
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ Redfox

abwarten, bis die Aussage des Mädchens endlich mal überprüft werden kann. Dann wird man sehen wie weit da gelogen wurde und von wem.

Gruß roni
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Neuigkeiten von der mutmaßlichen Kinderschänder- bzw. angeblichen Opfer-Front. Charlottes Aussage ist nun in der Türkei, allerdings erst in Englisch. --> www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,520073,00.html
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Spiegel hat folgendes geschrieben::
..........sagte Nagel: "ob die Hoffnung berechtigt ist oder nicht - ich habe die Hoffnung".


Was für eine Aussage ist das denn?
So etwas sagen normalerweise nur Angehörige eines todkranken Patienten. So nach dem Motto: Wir sind machtlos, aber Wunder gibt es immer wieder.

Ich habe gedacht, dass es in der Justiz nüchtern nach Fakten und Paragraphen zugeht, entweder jemand ist schuldig oder nicht, die U-Haft berechtigt oder nicht. Wenn die Anzeichen dafür stehen, dass Marco nach dem Gesetz schuldig ist, dann kann er doch nicht hoffen, ihn rauszuholen. Umgekehrt bedarf es doch keiner Hoffnung oder?

Das verwirrt mich jetzt. Geschockt

Gruß
syn
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
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BeitragVerfasst am: 29.11.07, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Und vielleicht sollte man einen intimen Kontakt in einem Land, dessen Gesetze man nicht kennt und mit einem Mädchen, das man nicht kennt und dessen Alter man nicht so ganz exakt einschätzen kann, einfach unterlassen.

Noch vor ein paar Jahren hätte ich Dir die Gegenfrage gestellt, warum ich dann überhaupt Urlaub im Ausland machen soll... Böse Cool

Beste Grüße

Metzing
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Redfox hat folgendes geschrieben::
Und vielleicht sollte man einen intimen Kontakt in einem Land, dessen Gesetze man nicht kennt und mit einem Mädchen, das man nicht kennt und dessen Alter man nicht so ganz exakt einschätzen kann, einfach unterlassen.

Noch vor ein paar Jahren hätte ich Dir die Gegenfrage gestellt, warum ich dann überhaupt Urlaub im Ausland machen soll... Böse Cool


Lachen
Ja, die guten alten Zeiten. Ab jetzt ist Schluss damit.
Jetzt ist das Lesen der jeweiligen Gesetze angesagt und nicht das............ Verlegen

Gruß
syn
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hier --> www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,520238,00.html findet man eine etwas differenzierte Dastellung.
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hat gestern jemand die Sendung "Quergefragt" im SWR gesehen? Da waren u.a. Dr. Nagel (Anwalt des Verdächtigen Marco W.), Prof. Dr. Kühne (Strafrechtler von der Uni Trier) und Wolfgang Bosbach (stellv. Unions-Fraktionsvorsitzender) zu Gast.

Während des Gesprächs stellte sich heraus, dass es nach englischem Recht keine richterliche Vernehmung gibt, während das türkische Recht - ebenso wie das deutsche Recht - eine solche richterliche Vernehmung erfodert. Mit anderen Worten: Das Protokoll der Vernehmung des Mädchens kann auch im nächsten Verhandlungstermin nicht wirksam eingebracht werden. Zudem teilte Dr. Nagel mit, dass er zur Zeit gemeinsam mit seinem türkischen Kollegen die Beschwerde zum EGMR vorbereitet und diese im Falle der Nichtentlassung seines Mandanten aus der U-Haft nach dem nächsten Verhandlungstermin einlegen wird.
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