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Monopolstellungen in Deutschland

 
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
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BeitragVerfasst am: 09.10.07, 14:06    Titel: Monopolstellungen in Deutschland Antworten mit Zitat

Hallo Forum,
immer wieder hört man davon , dass das europäische Recht die in D bestehenden Monopolstellungen aushebelt. Als Beispiel sehe ich hier z.B. den Kaminfeger und seinen "Kehrbezirk". Dem ist man ausgeliefert, selbst wenn man den Kerl am liebsten selber durch den betroffenen Schornstein ziehen würde.
Auch noch fürstlich monopolisiert ist die Versorgung mit Presseerzeugnissen. Hier teilen sich nach Absprache ein paar Dutzend Firmen die Republik auf. Ohne Wettbewerb. Ein Presselieferant z.B. aus dem Ausland - kenne ich nicht!
------------------------------------------------------------
Fragen habe ich zwei. Grundsätzlich - gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" auch im europäischen Raum ( Europarecht bricht Bundesrecht)?

Und konkret: Werden diese beschriebenen Monopol-Pfründe von der EU wohl angegangen?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.10.07, 14:20    Titel: Re: Monopolstellungen in Deutschland Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::

Als Beispiel sehe ich hier z.B. den Kaminfeger und seinen "Kehrbezirk"
....
Auch noch fürstlich monopolisiert ist die Versorgung mit Presseerzeugnissen. Hier teilen sich nach Absprache ein paar Dutzend Firmen die Republik auf. Ohne Wettbewerb. Ein Presselieferant z.B. aus dem Ausland - kenne ich nicht!....

Und konkret: Werden diese beschriebenen Monopol-Pfründe von der EU wohl angegangen?


Wo soll ein Pressemonopol gesetzlich fixiert sein und inwiefern sollte die EU-Kommission gegen die Presse vorgehen?

Bzgl. des Schornsteinfegergesetzes läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BR Deutschland.

"Deutschland – Schornsteinfegergesetz
Die Kommission ist der Ansicht, dass Teile des deutschen Schornsteinfegergesetzes gegen die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 des EG-Vertrags und die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 des EG-Vertrags verstoßen. Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ist es einerseits deutschen Staatsbürgern nicht möglich, die Dienste von in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen, und sind andererseits Schornsteinfeger oder Heizungsfachleute aus anderen Mitgliedstaaten daran gehindert, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten. Die Kommission hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2003 in einem Aufforderungsschreiben ersucht, zu diesen Bedenken Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung hatte der Kommission daraufhin ihre Bereitschaft zu einer Änderung des Schornsteinfegergesetzes erklärt und entsprechende Zeitplanungen vorgelegt. Darin wurde in Aussicht gestellt, dass ein geändertes Schornsteinfegergesetz im Jahr 2006 in Kraft treten könne. Da der
Kommission bislang keine Gesetzgebungsvorlage übermittelt wurde, hat sie entschieden, den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben." --> http://europa.eu/.../06/1355&format=PDF&aged=1&language=DE&guiLanguage=en -

Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens siehe z.B. hier --> www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=8129
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 09.10.07, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wo soll ein Pressemonopol gesetzlich fixiert sein und inwiefern sollte die EU-Kommission gegen die Presse vorgehen?


Das weiss ich nicht, ob es sowas überhaupt gibt.
Tatsache ist aber, dass die sog. Pressegrossisten (Großhändler) nur in Ihrem Bezirk ausliefern. Selbst wenn man mit denen absolut nicht zurecht kommt, kann man nicht zum "Wettbewerber" wechseln, weil dieser nicht liefern würde. Das nimmt z.T. abstruse Formen an.
So wurde einem Kollegen die Belieferung eingestellt, nachdem er dauerhaft Fehler reklamiert hat und die Rechnungen entsprechend gekürzt hat. Das hat den beinahe die Existenz gekostet - eine Tanke ohne Zeitungen ist halt nicht gerade der Hit. Der Kollege hat auch versucht anderswo zu kaufen - ohne Erfolg.

Ich selber habe versucht (ich habe 2 Betriebe mit verschiedenen Grossisten) beide Betriebe von einem beliefern zu lassen. Obwohl die "Grenze" nur 2 km überschritten worden wäre und ich mich angeboten habe, die Presse selber weiter zu geben.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.10.07, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, darum geht es also.

Die Ausnahme für Pressegrossisten ist im Kartellrecht geregelt, 1993 bestätigte die Bundesregierung das spezielle Vertriebssystem nochmals.

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
So wurde einem Kollegen die Belieferung eingestellt, nachdem er dauerhaft Fehler reklamiert hat und die Rechnungen entsprechend gekürzt hat. Das hat den beinahe die Existenz gekostet - eine Tanke ohne Zeitungen ist halt nicht gerade der Hit.


Pressegrossisten unterliegen einem Kontrahierungszwang. Wenn eine Belieferung grundlos eingestellt wird, kann man gerichtlich dagegen vorgehen.

Aber vielleicht waren die Kürzungen ja nicht berechtigt.

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Ich selber habe versucht (ich habe 2 Betriebe mit verschiedenen Grossisten) beide Betriebe von einem beliefern zu lassen.


Warum?
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 10.10.07, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber vielleicht waren die Kürzungen ja nicht berechtigt.


Genau darum geht es. Der Kollege hat Lieferdifferenzen festgestellt, diese reklamiert und der Grosso hat gesagt "Nö - das hat gestimmt" und dann die Belieferung eingestellt weil der einfach die Rechnungen entsprechend korrigiert hat. Es ging um Beträge von sage und schreibe ~300 € in 4 Monaten!! Also siche nicht existenziell für den Grosso. Wenn das nicht die Ausnutzung der Marktmacht ist, dann weiss ich auch nicht. Wozu haben wir denn das Kartellamt dann?
Zitat:
Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Ich selber habe versucht (ich habe 2 Betriebe mit verschiedenen Grossisten) beide Betriebe von einem beliefern zu lassen.

Warum?

Weil es der eine mit gutem Personal gut gemacht hat, während beim anderen permanent Probleme mit besoffenen Fahrern ,Lieferausfällen, usw. gab.
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.10.07, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Der Kollege hat Lieferdifferenzen festgestellt, diese reklamiert und der Grosso hat gesagt "Nö - das hat gestimmt" und dann die Belieferung eingestellt weil der einfach die Rechnungen entsprechend korrigiert hat.


Und warum ist er dann damit nicht vor Gericht gegangen?


Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Weil es der eine mit gutem Personal gut gemacht hat, während beim anderen permanent Probleme mit besoffenen Fahrern ,Lieferausfällen, usw. gab.


Auch in diesen Fällen ist der Rechtsweg gegeben.
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Tastenspitz
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Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 10.10.07, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dem Kollegen weiss ich nicht wie das im Moment steht. Das ist erst vom Sommer dieses Jahres.

Zitat:
Auch in diesen Fällen ist der Rechtsweg gegeben.

Rechtsweg - OK. Wobei es immer nur zur Verurteilung des betreffenden Grossisten kommen würde (denke ich). Und das breingt mich in der Sache nicht weiter.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht auf diesem Wege den oben genannten Kartellamtsbeschluss aushebeln würde und mir dann gestattet, den Lieferanten frei zu wählen. Cool
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