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Die Angelegenheit läuft gegenüber der Vers. - aber die mauert und zögert und lügt.
Jetzt meine Frage - eine davon ..... kommen bestimmt noch mehr
wir hatten einige Gegenstände im Fahrzeug, die durch den Unfall beschädigt/unbrauchbar geworden sind
jetzt will die Vers. A. die Anschaffungsbelege - habe ich nicht mehr
und B. den Beweis, dass die Sachen überhaupt im Fahrzeug waren. Ich fass es nicht.
Wie soll ich das machen.??
Danke für jeden Hinweis.
Verfasst am: 29.09.04, 08:06 Titel: Re: Beweislast bei mir??
Die Beweislast dafür, dass ein Schaden beim Betrieb eines Kfz eingetreten ist, trifft den Geschädigten mit der Folge, dass Zweifelsfragen und Unklarheiten zu seinen Lasten gehen (BGH VersR 1970,61). Aus der Beweislast folgt, dass der Geschädigte auch die entsprechende Darlegungslast trägt. Der Geschädigte muss also im Streitfalle Tatsachen behaupten und vor allen Dingen beweisen, aus denen sich ergibt, dass der Schaden, dessen Ersatz verlangt wird, bei dem Betrieb eines Kfz entstanden ist und adäquate Kausalität zwischen Betrieb und Schaden besteht.
Sie müssen in der Tat nachweisen, dass sich
a.) die fraglichen Gegenstände im Auto befunden haben
b.) diese beim Unfall beschädigt wurden
Das hat eher nichts mit "mauern" der Versicherung zu tun. Die Versicherung wendet exakt das geltende Schadenersatzrecht an.
und
c.) ohne Anschaffungsbelege können Sie davon ausgehen, dass hier zumindest erheblich gekürzt wird.
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Um weitere Tipps zu geben, wäre es mal sinnvoll zu wissen um welche
Gegenstände es sich denn gehandelt hat ?
Sind die Gegenstände noch vorhanden und könnten diese ggf. durch einen Sachverständigen der Versicherung besichtigt werden ?
Verfasst am: 29.09.04, 09:33 Titel: Re: Beweislast bei mir??
Hallo Gast
teinige Gegenstände sind vorhanden und zu besichtigen
Muss ich meine am Körper getragene Kleidung auch beweisen - dann wärs ja immer besser wenn man nackt fährt so zum Spass.
Andere mussten entsorgt werden - Mantel, Decke, Kissen Buch, Walkman usw., weil sie durch Erbrochenes nicht aufzubewahren waren. - ebenfalls Lebensmitte/Flaschenl vom Einkauf vor dem Unfall.
Selbst konnten witr sie nicht entsorgen, da im KH.
Ebenfalls ist eine Handtasche und deren Inhalt durch den Inhalt (Brille, Creme, Flüssigkeit)) unbrauchbar geworden
Ich verstehe diese Praktik der Vers. nicht - ich wollte sie ja nicht in Anspruch nehmen, bin durch den Unfall gezwungen worden. Was anderes wäre, wenn ich meine eigene Vers.um Regulierung bitten muss, dann ganz klar mit Belegen.
Was wäre mit den Gegenständen wenn man auf Urlaubsfahrt war - also vollgepackt ??
Vielleicht kann mir ja jemand einen brauchbaren Tip geben.
Verfasst am: 29.09.04, 10:13 Titel: Re: Beweislast bei mir??
Delta hat folgendes geschrieben::
Selbst konnten witr sie nicht entsorgen, da im KH.
Das "wir" ist doch schonmal ein Ansatz. Sie waren nicht allein im Auto, so dass Sie zumindest einen Zeugen haben, der bestätigen kann,was im Wagen war.
In der Regel reicht der Versicherung eine Aufstellung der verschiedenen Sachen mit ungefährem Kaufdatum und ungefährem Anschaffungspreis.
Auf die Ursprungsfrage "Was soll ich machen" würde ich übrigens umgehend zu einem Anwaltsbesuch raten, um Ihren Forderungen ein wenig mehr Nachdruck zu verleihen. Die Kosten zahlt auch die gegnerische Versicherung und ich gehe davon aus, dass "mauern, zögern und lügen" weniger werden...
Wieder mal ein Fall von "Ich verstehe nicht, warum eine Versicherung es nicht ansatzweise honoriert, wenn jemand die Schadensregulierung ohne Anwalt vornimmt".
Verfasst am: 30.09.04, 20:49 Titel: Re: Beweislast bei mir??
Injuwe - die firma dankt für das "wir"
Allerdings gebührt mir nicht die Ehre - "des-nicht-anwalt-nehmens" - habe einen - aber der lässt einen leider ziiemlich allein, eshalb kann etwas Eigeninitiative..nicht schaden.
'Aber es kann doch m.M. nach nicht meine Pflicht sein für alles Quittungen zu haben.
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