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Verfasst am: 12.10.07, 17:43 Titel: Frage zu den Gesundheitsangaben bei Lebensversicherungen
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu folgendem Fall.
Eine Person beantragt eine Risiko-LV und wird von einer Versicherung abgelehnt. Damit ist in meinen Augen ja das Antragsverfahren beendet. Diese Person möchte nun bei einer anderen Versicherungen erneut einen Antrag stellen. Unter den Gesundheitsfragen befindet sich immer die Frage, ob bei anderen Versicherungen LVs bestehen oder beantragt wurden. Ist die Person verpflichtet an dieser Stelle anzugeben, dass ein Antrag zu einer Risiko-LV abgelehnt wurde? Eigentlich ist das Antragsverfahren mit der Ablehnung ja abgeschlossen gewesen.
Und ganz allgemein: Ist diese Frage im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen
überhaupt zulässig? Gesundheitsfragen und nachfragen bei Ärzten ist für mich völlig klar, aber Nachfragen bei anderen Versicherungen stellen...?
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