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Kinder und Jugend zum Alkoholkauf schicken
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 12:20    Titel: Kinder und Jugend zum Alkoholkauf schicken Antworten mit Zitat

Hallo,

gestern hab ich gehört, dass unsere Familienministerin von der Leyen eine neue Idee hatte. Die möchte, dass Kinder und Jugendliche zum Testkaufen organisiert losgeschickt werden. Geschockt
Ist das denn nicht Begünstigung oder Beihilfe zu einer Straftat?

Und könnte sich denn der betroffenen Händler wehren, indem er z.B.: den Testkäufer dann anzeigt?

Edit by EX: Da es sich um ein künftiges Vorhaben handelt habe ich mir erlaubt das wichtige Thema (Danke!) zu verschieben...
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Genau aus dem Grund wollen sie ja die gesetzlichen Regeln ändern.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Editor
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Naja um das hier mal ein wenig eine Diskussion zu schaffen, werfe ich mal meine Meinung in die Runde:

Also, meiner Meinung nach ist das eine eher bescheidenen Idee, die sich nicht mit meinem pers. Rechtsbewusstsein nicht vereinbaren lässt.
Mal abgesehen davon, dass man die Energien (und vor allem das Geld) in vernünftige Informations-Kampagnen für Jugendliche stecken sollte, anstatt bei den Händlern "anzusetzen", gab es diese "V-Mann-Sache" ja auch schon beim Versuch die NPD zu verbieten.
Außerdem könnten dann findie Politiker ja auch auf die Idee kommen "V-Männer" in die Moscheen zu schicken, die dort zu Terroranschlägen anstiften. Wenn darauf jemand eingeht, dann sofort verhaften....
Und wo wir gerade dabei sind, könnte man das für jede Straftat machen, die z.Zt. so in den Medien ist.

Also Fazit:

1. Falsche Ansatz, man sollte die Jugendlichen aufklären und ihnen Alternativen bieten
2. Ist das m.E. rechtlich unsauber, selbst wenn man jetzt das entsprechende Gesetz ändert.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

bei der Frau wundert mich nix mehr.
Das ist eine "Schnapsidee".

Die sollte sich mal wirklich den Kopf darüber zerbrechen, wie man die Jugendlichen aufklärt und motiviert., anstatt irgendwelche auserwählten Kids zu solchen Zwecken zu missbrauchen Mit den Augen rollen

Gruß roni
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sich inzwischen ja auch wieder erledigt: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,511415,00.html
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hat sich inzwischen ja auch wieder erledigt


Da bin ich mir nicht so sicher. Das läuft wie immer. Erst den grossen Hammer medienwirksam auspacken. Dann zurückrudern und schließlich das ganze neu verpackt mit ein paar Änderungen einbringen.
Dann sagt jeder:" Ach , so schlimm ist das ganze ja gar nicht" und schwupps hamm wer wieder 300 Seiten Gesetz+Verordnungen+Ausnahmen+Sonderregelungen+usw. an der Backe. Böse
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Schnapsidee von Leuten die keine Ahnung haben wie das wirklich abläuft.

Wenn Kinder oder Jugendliche ein Spiel, Videofilme oder sonstige Dinge die erst ab 18 Jahren freigegeben sind haben möchten aber nicht bekommen, bringen die einfach Ihre Eltern mit, die kaufen das dann. Jugendschutz fängt bei den Eltern an.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 13:05    Titel: Re: Kinder und Jugend zum Alkoholkauf schicken Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Die möchte, dass Kinder und Jugendliche zum Testkaufen organisiert losgeschickt werden. Geschockt
Ist das denn nicht Begünstigung oder Beihilfe zu einer Straftat?

Und könnte sich denn der betroffenen Händler wehren, indem er z.B.: den Testkäufer dann anzeigt?


Kann man eine Straftat begünstigen oder Beihilfe dazu leisten, wenn man selber durch die Strafvorschrift geschützt werden soll?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann man eine Straftat begünstigen oder Beihilfe dazu leisten, wenn man selber durch die Strafvorschrift geschützt werden soll?


Geschützt werden soll (JuSchG) der minderjährige Nachwuchs. Jetzt geht der Staat hin und beauftragt Jugendliche gegen genau dieses Gesetz zu verstoßen. Das bedeutet nach meiner Sicht, Beihilfe/Begünstigung kommt von der Legislative. Da beisst sich die Katze in den Allerwertesten.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schafft man für den Jugendlichen eine Ermächtigungsgrundlage, dann ist damit im strafrechtlichen Sinne ein Rechtfertigungsgrund gegeben.


Genau das ist der Punkt: Wie vertrauenswürdig ist denn eine Legislative, die einer bestimmten Gruppe das Recht einräumt, gegen die selbst erlassenen geltenden Gesetze zu verstoßen um damit eine andere Gruppe (Händler) eine Ordnungswidrigkeit anzuhängen.
Wie armselig ist das denn! Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas sich rechtfertigen lässt.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab das schon richtig erfasst. Aber das eine ist z.B. ein Polizist der verdeckt ermittelt und meinetwegen Hasch kauft.
Und das andere sind Kinder und Jugendliche, die wegen einer Ordnungswidrigkeit losgeschickt werden (sollten).

Ich sehe da durchaus einen erheblichen Unterschied. Insbesondere in der Bewertung der uns gegebenen Legislative. Die braucht tatsächlich solche Wege um ein Gesetz auf dessen Einhaltung zu überprüfen??? Ich zitiere mich mal selber " Wie armselig ist das denn!"

Oder mal anders gefragt: Was kommt als nächstes. Anstiftung zur Steuerhinterziehung durch Finanzbeamte? Oder Kripobeamte, die illegale Autorennen veranstalten, damit sie Fuhrerscheine kassieren können?
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
hrer persönlichen politische Bewertung habe ich nicht widersprochen.
Es ging mir nur darum, dass sich rechtlich kein Problem stellt.


Rechtlich ist es nie ein Problem, wenn ich (Legislative) es mir selber erlaube. DANN nicht mehr. Die Frage ist aber: Darf sowas überhaupt gemacht werden, nach den jetzt bestehenden Rechtsauffassungen?

Ich provoziere jetzt nochmal heftig:
Morgen kommt der Minister YX auf die nächste Idee:
" Supertoll - unsere Bundesregierung ist so gut, warum verlängern wir nicht die Legislaturperiode auf 30 Jahre?" Bumms eine Gesetztesvorlage auf den Tisch und die große Koalition nickt einmal mit 2/3 Mehrheit. Fertig.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Der Deutsche Bundestag kann nicht sein eigenes Mandat verlängern.

Was die eigentliche Frage betrifft: Die Einhaltung des Verbots, Alkohol an minderjährige zu verkaufen, lässt sich meiner Ansicht nach tatsächlich nicht anders kontrollieren.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Einhaltung des Verbots, Alkohol an minderjährige zu verkaufen, lässt sich meiner Ansicht nach tatsächlich nicht anders kontrollieren.


Doch.
Was hindert die Polizei daran, bei einer Kontrolle von Jugendlichen den Alkohol zu konfiszieren und zu fragen, wo der gekauft wurde.
Genau das ist bei einem mir sehr gut bekannten Händler mal passiert (ich rasier ihm jeden morgen das Gesicht Cool ) - was kam raus als die Polizei der Sache dann nachging..... die Pullen waren geklaut!
So kanns gehen - Pech für die Kids - gut für den frisch rasierten Händler.

Zitat:
Eine Vergleichbarkeit mit der Ausgangs"problematik" ist m.E. nicht gegeben.
Der Bundestag ist auf vier Jahre gewählt (Art. 39 GG). U.a. gemäß Art. 20 GG haben wir einen demokratischen Bundesstaat, in dem alle Macht vom Volke ausgeht. Mit diesem Demokratieprinzip wäre eine eigenmächtige Verlängerung der Wahlperiode nicht zu vereinbaren. Das Demokratieprinzip ist zudem durch die "Ewigkeitsgarantie" in Art. 79 Abs. 3 GG geschützt. Eine 2/3 Mehrheit nützt da also gar nichts.
Das ist im Übrigen unumstritten.


Das war ja auch nur zum provozieren bzw. Grenzen ausloten....obwohl, das mit den Jahren ist sicher verhandelbar.

Das könnte in einem anderen Thread sicher mal ganz spannend werden.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um die frischrasierten oder unrasierten Einzelhändler zu überprüfen bedarf es IMHO keines der von Frau Ursula "angedachten" Kunstgriffe sondern ledglich einer kreativen Gewerbeüberwachung. Sie wäre nicht notwendig wenn sich die Händlerschaft weniger auf das Rasieren, denn auf das Einhalten des JuSchG kümmern würde Winken

Ich habe in meiner Behörde etliche Azubi, denen man die 18 noch nicht ansieht. Die schicke ich zunächst mal zum Einkaufen. Bekommen sie (nicht persönlich im Geschäft bekannt) anstandslos alk verkauft, nehme ich dies zum Anlass den unrasierten Geschäftsinhaber (bildlich gesprochen ) zu rasieren. Fruchtet auch das nichts weil sich die Unterlassungshandlungen nicht abstellen lassen, werden halt Jugendliche zum Testkauf geschickt.

Welche gesetzliche Regelung verbietet es denn ?

Grüße
Ronny )
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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