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KFZ-Vollkasko verweigert Zahlung

 
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Peter_Steele
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 05:55    Titel: KFZ-Vollkasko verweigert Zahlung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich würde mir mal gerne Meinungen zu folgendem Thema anhören:

Ende Juni 2003 befuhr ich mit meinem vollkaskoversicherten PKW eine Autobahn auf der linken Fahrspur , als sich bei Tempo 180 plötzlich die Karkasse (Lauffläche) des rechten vorderen Reifens löste. Das hatte zur Folge, daß ich ins Schleudern geriet und das Gummi des Reifens am Wagen vorne rechts einen begutachteten Schaden in H.v. TDE 5,4 hinterliess. Dank meiner guten Reaktion gelang es mir den Wagen zum stehen zu bringen, ohne daß er sonst irgendwo anprallte.
Der Versicherung meldete ich daraufhin einen Vollkaskoschaden, unterschrieb in der Werkstatt eine Abtretungserklärung und ging davon aus, daß der Schaden von der Vollkasko-Versicherung reguliert wird. Die Versicherung schickte einen Gutachter, der den Wagen, ohne meine Anwesenheit, zusammen mit einem Mitarbeiter der KFZ-Werkstatt begutachtete. In diesem Gutachten steht, daß der Schadensverauf möglich ist, daß der Halter reparieren läßt (ich wurde nicht gefragt) und "Reparaturfreigabe: Ja"
Lediglich der den Schaden verursachende rechte Vorderreifen wurde nicht berücksichtigt. Die Werkstatt reparierte also meinen Wagen. Zwischenzeitlich hatte ich aus reiner Vorsicht den defekten Reifen incl. der Alufelge über den Reifenhändler beim Hersteller (namhafter deutscher) eingeschickt um auch diesen Begutachten zu lassen. Das Gutachten besagte, daß kein Materialfehler vorlag, sondern durch überfahren eines Gegenstandes eine Verletzung entstanden war, die sich zum gegebenen Zeitpunkt mit dem Ablösen der Karkasse bemerkbar machte. Reifenhersteller lehnt also eine Haftung ab. Die Versicherung lehnte die regulierung ab, weil keine mechanische Einwirkung von außen vorlag. Ich faxte das Gutachten des Reifenherstellers an die Versicherung mit der Bemerkung, daß demnach ja eine einwirkung von außen vorliegt und sie den Schaden bitte reguliert. Nachdem ich mein Auto schon einige Zeit wieder hatte, bekam ich ein Schreiben der Versicherung, daß sie den Schaden nicht übernehme, weil ich nachweisen müsse, daß die Verletzung des Reifens in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ablösen der Karkasse stehe. Das kann und konnte ich natürlich nicht. Ich unternahm erstmal nichts, außer meinen Vers.-Agenten zu informieren. Vier Monate lang hörte ich weder von der Versicherung, noch von der Werkstatt irgendetwas. Ich bekam von keiner Seite eine Rechnung. Dann schickte die Versicherung ein Schreiben an die Werkstatt und an mich, daß sie den Schaden nicht übernimmt, da der Schaden aus dem "laufenden Betrieb" des PKW entstand und solch ein Schaden nicht erstattungspflichtig sei. Die Werkstatt will jetzt von mir ihr Geld. Mit dem Sachbearbeiter der Werkstatt hatte ich schon mehrere Gespräche. Unter anderem fragte ich, warum mein Auto überhaupt repariert wurde, wenn keine Deckungszusage der Versicherung vorliegt. Er sagte mir dann, daß er bei tel. Rückfrage bei der Versicherung gesagt bekam, daß der Schaden übernommen wird. Zu diesem Telefonat hat er sich in der Akte auch eine Aktennotiz gemacht, incl. Name des Mitarbeiters der Versicherung.

Ich gebe zu, der Text ist recht lang, vielleicht interessiert sich aber doch jemand dafür und kann mir Ratschläge geben, wie ich jetzt vorzugehen habe.

Danke vorab. Falls etwas nicht verständlich ist, oder Fragen auftauchen, werde ich sie schnellstmöglich beantworten.

Peter_Steele
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke mal die Versicherung beruft sich § 12 Kap. II AKB Teil C und mir scheint, das ist so richtig! So bitter es ist, aber wenn Du gegen die Leitplanke gefahren wärst, hätten wir das "plötzliche mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignis" und die Versicherung wäre leistungspflichtig. Aber wie gesagt, nur meine Meinung.

Dass der Reifen nicht ersetzt wird ist eindeutig in Absatz 3 geregelt.

Die Reparaturfreigabe durch den Versicherungsgutachter ist keine Deckungszusage; lediglich die Freigabe und der Hinweis, dass die Schaden(beweis)aufnahme erfolgt und abgeschlossen ist.

Bin gespannt auf andere Meinungen!

Gruß Helmut
_________________
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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tc579
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

@Peter_Steele Ich gehe davon aus, daß Dein Post hypothetisch gestellt ist!

Zitat: "Die Reparaturfreigabe durch den Versicherungsgutachter ist keine Deckungszusage; lediglich die Freigabe und der Hinweis, dass die Schaden(beweis)aufnahme erfolgt und abgeschlossen ist."

Wenn die Versicherung den Schaden also nicht übernehmen würde, könnte man doch zur Werkstatt sagen, daß man den Schaden nicht oder woanders reparieren lassen will. Die hätten dann doch weder eine schriftliche noch eine mündliche Reparaturfreigabe.
Oder würde in der Abtretungserklärung was Anderes stehen?

MfG
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Peter_Steele
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 04:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, und danke für die Meinungen.
Ich sehe das im Prinzip genauso, daß die Werkstatt auf eigenes Risiko das Auto repariert, wenn sie vorher nicht mein Einverständnis eingeholt hat. So habe ich auch gegenüber der Werkstatt argumentiert. Ich habe gefragt, warum sie mein Auto reparieren, wenn unklar ist, wer für die Rechnung (wie gesagt: immerhin 5.300 Euro, davon habe ich die 511 Euro SB an die Werkstatt bei Abholung des Wagens bezahlt) aufkommt. Falls bei mir nichts zu holen ist, wäre die Werkstatt doch ohne Deckungszusage der Dumme. Sie könnten mein Auto vielleicht behalten, haben sie aber in meinem Fall nicht getan, weil zum Zeitpunkt der Abholung sowohl die Werkstatt, als auch ich vom Eintreten der Vers. ausgegangen sind. Jetzt sagt die Werkstatt, daß die von mir unterschriebene Abtretungserklärung meine Willenserklärung sei, mit der ich der Reparatur zugestimmt habe. Ich meine, daß es zwei Paar Schuhe sind, ob ich die Reparatur will, wenn ich weiß, daß ich selbst zahlen soll. Das hätte ich mir zweimal überlegt, weil, wie ich auch der Werkstatt schon erklärte, ich in diesem Fall lieber den Wagen als Unfallwagen verkauft hätte, denn er war 3 Jahre und zwei Monate alt, hatte aufgrund meiner Pendlerfahrten nach Luxembourg aber immerhin schon 160.000 km gelaufen.
Noch was anderes: Die "mechanische Wirkung von außen" würde ja auch greifen, wenn ich unmittelbar vor dem Ablösen der Karkasse über einen Gegenstand gefahren wäre. Das wurde ich auch gefragt und ehrlich wie ich bin, habe ich nicht gelogen, weil ich nichts gemerkt habe. Ich muss ja jetzt zu einem Anwalt (Tip für einen guten solchen in Sachen Verkehr+Versicherung SB (Ich habe Rechtschutz, allerdings bei einer anderen Gesellschaft) wäre auch klasse) Wenn ich unter Mithilfe des Anwalts jetzt behaupte, daß ich doch gemerkt habe, wie ich über etwas drüber gefahren bin, ich aufgrund meines Schocks und der schnellen zeitlichen Abfolge bei Tempo 180 aber erst jetzt dran erinnern kann...(kleinlaut frag!)...hätte ich dann gute Karten?
Ansonsten bin ich über jeden Tip, wie ich vermeiden kann selbst zu zahlen, sehr dankbar, da ich wie Ihr merkt, absoluter Rechts-Laie bin. Ich sehe einfach nicht ein, daß ich für einen Schaden, für den ich absolut nichts kann (auch nicht fahrlässig) die Zeche bezahlen soll. Es kann doch nicht sein, daß, wenn ich den Wagen nicht hätte abfangen können, wozu mir der Mann vom Abschleppdienst sogar gratuliert hat, und ich gegen bzw. über die Planke gekracht und evtl. schwer verletzt oder gar tot gewesen wäre, eine Strafe hinnehmen muss, weil ich so gut autofahren kann?
Ich wäre trotz meines wirren Textes (sorry, aber ich kann kaum noch schlafen und werde wohl echt bald wirr) sehr froh, wenn Ihr Euch nochmal Gedanken über die Sache machen würdet und mir vielleicht den ein o. anderen Ratschlag geben könntet. Danke vorab!

(Falls jemand sich den Ordner mit sämtlichem Schriftkram mal ansehen will, ist das natürlich möglich)

Grüße
Peter_Steele
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kenne diesen Fall natürlich viel zu wenig und oft kommt es auf kleine Details an, ob eine Gesellschaft leistet oder nicht.

Dann ist die Regulierungspraxis von Gesellschaft zu Gesellschaft auch sehr unterschiedlich.

Grundsätzlich, allgemein, bin ich der Meinung, wenn ich mit Tempo 180 über einen Gegenstand fahre, der somit plötzlich auf den Reifen einwirkt und ihn beschädigt, dass diese Tatsache unter die Leistungspflicht fällt.

Aber, wie gesagt, das ist eine pauschale, rein persönliche Meinung von mir.

Gruß Helmut
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