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leasing widerruf bei 18j. ohne ausbildung und führerschein

 
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stefanwalker
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.10.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 10:49    Titel: leasing widerruf bei 18j. ohne ausbildung und führerschein Antworten mit Zitat

hallo,

habe ein fallbeispiel bei dem ich mir über die rechtlichen möglichkeiten nicht ganz klar bin.

eine gerade 18j junge dame wird von ihrem freund (mit schufaeintrag) gedrängt, einen leasingvertrag über einen neuwagen bei einem grossen autohaus abzuschließen.

sie hat zu diesem zeitpunkt (ist ca. sechs wochen her) noch keinen führerschein (bis heute im übrigen nicht), keine einkommensnachweise.

zum zeitpunkt der unterschrift hat sie gerade (ca. eine woche) die lehre begonnen.
passenderweise wird sie vom lehrherrn gekündigt.

ist dieser vertrag nicht im vorhinein sittenwidrig???

gibt es da urteile die passen?

im vorhinein vielmals dank für ihre beiträge.

mfg.

stefan w.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sie ist volljährig und somit geschäftsfähig. Um einen Leasingvertrag abzuschließen, muß man nicht zwangsläufig einen Führerschein haben.

Warum sollte er sittenwidrig sein ?

Wie die Bank ohne Einkommensnachweise genehmigt haben soll, ist mir schleierhaft, aber unerheblich.

Ist der Antrag denn überhaupt genehmigt worden ?

Wenn sie von vornherein wußte, das sie den Leasingvertrag nicht bedienen kann, könnte hier auch ein Eingehungsbetrug vorliegen.
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