Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 21.10.07, 19:51 Titel: Arbeiten und Wohnen in Deutschland + S.R.O. in Tschechien
Ich wohne und arbeite als Festangestellter eines Unternhemens in Deutschland, habe aber vor zusammen mit anderen, in Tschechien ansässigen Gesellschaftern, in Tschechien eine S.R.O. zu gründen. Damit wäre ich ein Gesellschafter und Mitbegründer dieses Unternehmens.
Dazu einige Fragen:
1. Wie sieht es mit der Einkommens- und Gewinnbesteuerung aus?
2. In welchem Land müssen die Steuern von mir entrichtet werden?
3. Soll meine Unternehmensbeteiligung in irgendeiner Form und unter Beachtung welcher Fristen in Deutschland angemeldet werden?
4. Falls mein Tschechisches Einkommen in Deutschland versteuert werden muss. Hätten Sie eine Buch- bzw. Programmempfehlung zur Erstellung der Steuererklärung?
5. Darf ich meine gesetzliche Krankenversicherung behalten solange ich in Deutschland fest angestellt bin? Darf ich aufgrund der oben genannten Tatsache der Firmengründung eine private Krankenversicherung in Deutschland abschliessen?
6. Was gibt es sonst in dieser Situation zu beachten?
7. Wo findet man einen preiswerten Steuerberater, der mit dem Tschechischen Steuerrecht vertraut ist? Wäre die Hilfe eines Steuerberaters in meinem Falle notwendig?
Da dies meine erste Unternehmensgründung ist, wäre ich Ihnen für jede Hilfe sehr dankbar.
Ich gehe mal davon aus, dass eine SRO einer GmbH entspricht, falls nicht, bitte korrigieren.
Die SRO muss ihren Gewinn in Tschechien versteuern, keine Frage.
Der Gesellschafter kann zwei verschiedene Einkunftsarten haben, entweder Kapitaleinkünfte bei Gewinnausschüttungen oder Bruttoarbeitslohn als Geschäftsführer.
Wo was zu versteuern ist, unter der Vorasussetzung das der Gesellschafter weiterhin in D ansässig ist, regelt das DBA Tschechoslowakei, das weiterhin für Tschechien gütig ist.
Gewinnausschüttungen sind in Art 10 geregelt, dort gibt es verschiedene Vorausetzungen.
Bruttoarbeitslohn ist in Art 15 gereglt, einfach mal lesen.
Ist eine der beiden Einkunftsarten in Tschechien zu versteuern, unterliegen diese Einkünfte aber in D dem Progressionsvorbehalt, dafür bitte Art 23 lesen.
Sind die Einkünfte in D zu versteuern, wird die dafür gezahlte tschechische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.
Mal angenommen ich hätte keinen Bruttoarbeitslohn, sondern nur die Kapitaleinkünfte bei Gewinnausschüttungen. Die Einkünfte wären in D zu versteuern. Sollte in diesem Falle die Steuererklärung nur nach der jeweiligen Gewinnausschüttung bei dem Deutschen Finanzamt eingereicht werden? Ich nehme an, dass keine Firmenbillanzen des Tschechischen Unternehmens an dem ich beteiligt wäre von mir in Deutschland erwartet werden. Stimmt es so weit?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.