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Plaene von Dignitas strafbar?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 12:36    Titel: Plaene von Dignitas strafbar? Antworten mit Zitat

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/sterbehelfer-wollen-praezedenzfall-schaffen/?src=SZ&cHash=2215e10325

Dignitas will einen Praezedenzfall zur sterbehilfe in D, wobei "Ziel sei es, Sterbehilfe so weit zu legalisieren, dass jeder sie für sich in Anspruch nehmen könne, sagte Arnold.".

"Der Helfer muss sich entfernen, sobald der Lebensmüde das Bewusstsein verliert. Sonst droht ihm eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung.

Dignitas will nun austesten, wie die Richter im Ernstfall urteilen. Ideal wäre eine sterbewillige Person im Großraum Berlin, da die zuständigen Gerichte als liberal gelten, sagte Arnold. Ein Rechtsanwalt müsste dem Freiwilligen vor der Tat Urteilsfähigkeit attestieren, die notwendigen Medikamente könnte ein Hausarzt nach und nach verschreiben. "

"Es sei auch denkbar, dass ein Arzt bei dem Sterbenden bleibe. Allerdings würde derjenige damit seine Approbation aufs Spiel setzen. Einige pensionierte Mediziner hätten sich bereit erklärt, das zu riskieren."

Dieses Zusammensuchen von Personen, um anschliessend zu testen, ob man fuer etwas bestraft wird(mit dem Ziel am Paralament vorbei die eigenen Rechtsvorstellungen zu etablieren), kann doch nicht legal sein, oder doch?

Bildung einer kriminellen Vereinnigung?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das Schaffen von Präzedenzfällen ist auch hierzulande nicht unüblich, auch wenn eine Bindungswirkung wie in anderen Rechtsordnungen an dann getroffene Entscheidung in dieser Form im duetschen Recht fehlt.
Mit Gedanken an kriminelle Vereinigungen o. ä. sollte man im Zusammenhang mit Sterbehilfe vorsichtig sein. Es ist ein sensibles Thema, insbesondere in Deutschland. Und es besteht die Gefahr unnötig zu polarisieren als sei man Kardinal Meisner.
Schon "Das Meer in mir" gesehen?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::

Mit Gedanken an kriminelle Vereinigungen o. ä. sollte man im Zusammenhang mit Sterbehilfe vorsichtig sein. Es ist ein sensibles Thema, insbesondere in Deutschland. Und es besteht die Gefahr unnötig zu polarisieren als sei man Kardinal Meisner.


Meines Wissens ist es fuer die strafrechtliche Beurteilung, ob etwas vorliegt, wurscht, ob ein Thema sensibel ist oder ob die aktuellen Gesetze Defizite beinhalten.
Beides ist meines Wissens erst beim Urteil relevant und wirkt da auch nur aufgrund uebergeordneter Priznipien(z.b. das Gesetz wiederspricht in diesem Fall dem allgemeinen Rechtsempfinden oder gar der Verfassung oder die zu erwartenden dutzenden Toten bei Randalen wiegen schwerer als die Durchsetzung eines unwichtigen Gesetzes).
Damit man solche Ueberlegung anstellen kann, muss man aber erstmal klaeren, ob ueberhaupt etwas im STGB beruehrt wuerde.

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::

Schon "Das Meer in mir" gesehen?


Nein, aber hab/hatte einige Verwandte, die die letzten Monater ihres Lebens nicht schoen fanden und sich oefters fragten, warum/wofuer sie leiden.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 25.10.07, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wehre mich ja nicht gegen die Diskussion an sich, ich frage mich nur, ob nicht schon die Fragestellung selbst dazu führt, ein ohnehin emotional überladenes Thema von Anfang an überzustrapazieren. Sterbehilfe ist hierzulande ja ein Thema, dass z. B. unweigerlich Holocaust-Argumente nach sich zieht.
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.10.07, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

@SpecialAgentCooper: Nicht zwangsläufig.. Ich bin gegen die aktive Sterbehilfe und hab meine eigenen (holocaustfreien) Gründe dafür...
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Recht auf Sterben besitzen wir laut EuGH zumindest nicht. Selbsttötung in diesem Sinne wäre daher m. E. schon ein Unglücksfall.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Dieses Zusammensuchen von Personen, um anschliessend zu testen, ob man fuer etwas bestraft wird(mit dem Ziel am Paralament vorbei die eigenen Rechtsvorstellungen zu etablieren), kann doch nicht legal sein, oder doch?

Am Parlament vorbei?
Der Gesetzgeber schafft Strafgesetze.
Die Auslegung der Gesetze ist Sache der Gerichte.

http://patientenverfuegung-jetzt.de/faq/welche-vorschlage-gibt-es-bisher

Das Parlament ist aktuell damit beschaeftigt zu diesem Thema zu entscheiden und eine Regelung zu finden.
Es erscheint mir, dass Dignitas das nicht abwarten will und durch sorgsames Ausnutzen der aktuellen Gesetze eine praktische Regelung nach den Vorstellungen der Organisation erreichen will. Dass ist wohl nicht strafbar, entspricht aber nicht dem demokratischen Gedanken.


Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::

Ob das Verhalten legal ist oder nicht, werden deswegen auch Gerichte zu gegebenem Zeitpunkt zu entscheiden haben.
Ob wirklich ein Unglücksfall vorliegt und somit eine Strafbarkeit wegen Unterlassener Hilfeleistung in Betracht kommt, wenn sich ein Mensch umbringt, der klaren Verstandes ist, erscheint mir doch sehr zweifelhaft.


Mir ging es bei meiner Frage nicht um die Strafbarkeit der konkreten Handlung, sondern um die Strafbarkeit der Vorbereitung und Planung.
Dignitas plant einen Artz davon zu ueberzeugen einem Patienten mehrere Einzeldosen zu verschreiben, damit dieser genug fuer eine Selbsttoetung hat, sie suchen einen geeigneten Kandidaten, sie wollen es an einem Ort machen, wo sie auf aufgeschlossene Richter treffen.
Dignitas geht also davon aus, dass es strafbar sein kann, verfolgt diese Plaene aber trotzdem und hofft irgendwie damit durchzukommen. Meinem Gefuehl nach, ist das nicht in Ordnung, nur ob es wirklich Gesetze gibt, die da zur Anwendung kommen koennen, weis ich nicht, deswegen habe ich im Forum fuer Strafrecht gefragt.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sich etwas einlesen möchte:

Ethikrat:

Dokument:
Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende
http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html

Ich muss gestehen, dass ich mir selbst über eine klare Antwort nicht im Klaren bin.
Ist doch der Tod für die Hinterbliebenen subjektiv oft schwerer zu ertragen,
auch wenn er für schwerst Kranke oft als „Erlösung“ bezeichnet wird.
Vielleicht sind die moralisch und ethischen Hürden für eine aktive Sterbehilfe
hier zu suchen.
Welch schwerwiegende Entscheidung muss es für den nächsten Anverwandten sein
hier eine Entscheidung über Leben und Tod zu treffen.
Zumal diese auch noch auf den derzeitigen Kenntnissen der Medizin basieren muss.
Ich wage sogar zu behaupten, dass der Hauptgrund, warum es hier noch keine
gesetzliche Regelung für eine Sterbehilfe gibt, genau in Ermangelung einer
möglichen Gesetzesformulierung liegt, die möglichst alle Facetten abdeckt und
von vornherein Missbrauch ausschließt.

-----------------------
Müsste man im hiesigen Fall nicht von Vorsatz ausgehen?
Schließlich kündigt man an, jemand mit einer „verschriebenen“ Überdosis Sterbehilfe zu leisten, ich habe jetzt absichtlich nicht töten geschrieben und fordert gleichzeitig zur Unterlassung von Hilfeleistung auf.

SpecialAgentCooper hatte geschrieben:
Zitat:
Sterbehilfe ist hierzulande ja ein Thema, dass z. B. unweigerlich Holocaust-Argumente nach sich zieht.

Die Gefahr sehe ich eigentlich nur bei denjenigen gegeben die ohnehin nicht gewollt sind sich ernsthaft
mit dem Thema auseinander zu setzen.


Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, Diskussionskultur ist immer eine Frage der Diskutierenden. Wäre ja shön wenn es in diesem Stil weiterginge. Allein ich bezweifle es ein wenig.
Ich finde den Begriff Tötung eigentlich noch sachlicher als Sterbehilfe, aber das ist vielleicht Geschmackssache.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
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BeitragVerfasst am: 30.10.07, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das Ganze betrifft eine Grundlagenfrage zum Thema des Auslegung des Begriffs der Menschenwürde und des Lebensschutzes in Deutschland.

Wenn "dignitas" die Sache nicht öffentlichkeitswirksam ausschlachten wöllte, könnte man die Rechtsfrage problemlos direkt per Verfassungsveschwerde klären. Denn hier geht es um ein Verhalten, dass nach bisherigem Rechtsverständnis schlicht strafbar ist und dort gilt der Grundsatz "erst machen und dann durch die Gerichte im ordentlichen Instanzenzug klären lassen" nicht. Alles was es braucht, wäre ein Grundrechtsträger, der von der bisherigen staatlichen Rechtsauffassung und Praxis in seinen Grundrechten potentiell beschränkt wird.

Das wäre dann wiederum z.B. ein Verein, der zum Zweck menschenwürdigen Sterbens andere Leute umlegen möchte. Da kommt es auch nicht auf die Moral an. Genau genommen gilt das gleiche für einen Profikiller, der sich in seiner Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt sieht durch Art. 211 StGB und eine Ausnahme für Kommunalpolitiker und Rechtsanwälte fordert.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Denn hier geht es um ein Verhalten, dass nach bisherigem Rechtsverständnis schlicht strafbar ist

Wenn es allein darum geht, dass ein Todkranker sich mit Wissen anderer umbringt und dem Todkranken von ärztlicher Seite bescheinigt ist, dass der Suzidwunsch seinem freien Willen entspricht, dann sehe ich das nicht so. Was sollte daran strafbar sein?

Laut dem zur Diskussion gestellten Artikel geht es um die Auslotung der Grenzen der Strafbarkeit bei der Unterstützung des Suizids. Ich wage also einmal, zu unterstellen, dass dignitas keinen eindeutig straffreien Fall der "Sterbehilfe" zum Gegenstand seiner "Schaffung eines Präzedenzfalles" machen möchte.

Aber ich muss mich dennoch korrigieren: Dignitas zielt nicht auf die Kernfrage Menschenwürde, sondern auf die Detailfrage "Auslegung des Strafrechts und seiner Grenzen" zu diesem Fall. Man wünscht keine grundsätzliche Anerkennung der Zulässigkeit der Sterbehilfe, sondern eine klar fixierte - restriktive - Interpretation der Grenzen der Beihilfe und anschließender Hilfepflichten.
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
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BeitragVerfasst am: 30.10.07, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wikipedia schreibt dazu:

Zitat:
Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid)
Selbsttötung mit Hilfe einer Person, welche ein Mittel zur Selbsttötung bereitstellt; dies geschieht oft in der Form, dass ein Arzt eine tödliche Dosis eines Barbiturats verschreibt und sie dem Patienten zur Verfügung stellt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, die dafür geeigneten Wirkstoffe dürfen aber für diesen Zweck nicht verordnet werden, es handelt sich deshalb u. U. um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.


Wenn das so stimmt, wäre der Dignitas-Fall ja eindeutig. Laut Wikipedia steht nur die aktive bzw passive Sterbehilfe unter Strafe, die nach dem Eingangspost aber nicht geplant ist. Hier geht es wohl um "Beihilfe zur Selbsttötung".

Die Frage, die mir in diesem Zusammenhang am ehesten auf dem Magen liegt: was würde ich tun, wenn ich z.B. meinem todkranken Vater aktive Sterbehilfe leisten dürfte? Von welchem Angehörigen könnte ich das verlangen, wenn ich auf dem Sterbebett liege? Derjenige, der legal so eine Entscheidung treffen darf, nämlich einem nahestehenden Menschen die Leidenszeit zu verkürzen, ist doch die "ärmste Sau" überhaupt. Wer würde sich diese Verantwortung zumuten? Ich könnte wohl wochenlang keinen Schlaf finden.

Thomas
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
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Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

@Thomas S. Wenn von ihnen zitierte Text so stimmt, dann mancht sich zumindestens der Arzt wg. eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz strafbar. Denn er hätte die Medikamente zu diesem Zweck nicht verschreiben dürfen..
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
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BeitragVerfasst am: 30.10.07, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

@Adromir

ist das definitiv eine Straftat? Ich kenne das Gesetz nicht. Könnte (so klang das bei Wiki) ja auch eine Ordnungswidrigkeit sein, die für den Artz lediglich standesrechtliche Folgen hat bzw. ein erhebliches Bußgeld bewirkt?
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
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Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mmh.. Es könnte eine Straftat nach §95 sein.. Welcher Absatz aber genau zutreffen könnte (und welcher anderer Paragraph damit in Verbindung steht), weiß ich nicht..
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