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Deutsche Gesetze gelten nicht immer für Ausländer?

 
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 20:50    Titel: Deutsche Gesetze gelten nicht immer für Ausländer? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe bei Wiki folgendes gefunden:

Wikipedia hat folgendes geschrieben::
Die Geschäftsfähigkeit ist ein Sonderfall der Handlungsfähigkeit. Die deutschen Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit werden in Deutschland nur auf Deutsche angewendet. Ausländer werden in Gemäßheit mit der Rechtsordnung ihres Heimatlandes geschäftsfähig. Dies gilt auch, wenn die Geschäftsfähigkeit durch Heirat erweitert wird. Wird der Ausländer eingebürgert, entfällt jedoch eine einmal erworbene Geschäftsfähigkeit nicht mehr, wenn er nach deutschem Recht nicht geschäftsfähig wäre.


Angenommen, ein Vertrag ist schwebend unwirksam, beispielsweise weil die Eltern ihrem Kind nicht das O.K. zum Kauf eines Autos gaben.
Heißt das quasi, dass ein 9jähriger, der aus einem Land kommt, in dem alles nicht ganz so eng gesehen wird, in Deutschland nur wirksame Verträge abschließen würde, da es im tiefsten Afrika kein auf diesen Fall anzuwendendes Gesetz gibt?

Für Antworten bin ich dankbar.

Liebe Grüße Winken
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich so auch noch nie gehört, sehr interessant.

Das ist eine Frage des internationalen Privatrechts oder - zuindest theoretisch möglich - eine mir gänzlich unbekannte Sonderregelung des deutschen internationalen Privatrechts.

Und nein, das würde bedeuten, dass ein Kind mit fremder Staatsbürgerschaft deswegen als voll Geschäftsfähiger gelten würde, weil es das in seinem Heimatland nach den dortigen Gesetzen nun einmal ist.

Nun könnte man sich fragen, wie es z.B. aussieht, wenn in einem anderen Staat der betreffende nicht voll Geschäftsfähig ist, in Deutschland aber aufgrund seines Alters von über 18 Jahren aber wäre. Folgt man dem aufgeführten Text, wäre er nicht voll geschäftsfähig (jedenfalls so lange die deutsch ordre public nicht beeinträchigt würde, z.B. weil der Betreffende nur aufgrund seiner Eigenschaft als Sklave keine Geschäftsfähigkeit hat).
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.10.07, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Um noch eine weitere Frage zu stellen:

Wie würde sich das Ganze strafrechtlich verhalten?

Wenn die Wiki-Aussage wahr ist, trifft diese Tatsache dann auch im Strafrecht (teilweise) zu? Wenn also beispielsweise ein Australier in Australien erst mit Vollendung des 25 Lebensjahr nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden dürfte und er würde in Deutschland mit 20 eine Straftat begehen, müsste er dann zwangsläufig nach deutschem Judendstrafrecht bestraft werden, obwohl das einem Deutschen nicht zustünde, oder bleibt das Strafrecht von dieser zivilrechtlichen Besonderheit völlig unbeinflusst bestehen?
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 28.10.07, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

strafrechtlich dürfte der "Ausländerstatus" keine Auswirkungen haben. Das Strafrecht gehört ja nicht zum Privatrecht und ist deswegen auch nicht von den Regelungen des internationalen Privatrechts erfasst.

Viele Grüße,

Cephalotus
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 28.10.07, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das ist eine Frage des internationalen Privatrechts oder - zuindest theoretisch möglich - eine mir gänzlich unbekannte Sonderregelung des deutschen internationalen Privatrechts.


Hallo,

in der Tat unterliegt die Rechts- und Geschäftsfähigkeit einer nichtdeutschen Person ihrem Heimatrecht:

Art. 7 EGBGB.

Zur Frage der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften mit derartig (aus deutscher Sicht eingeschränkten) Geschäftsfähigen wären noch die Art. 11 und 12 EGBGB relevant.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist das EGBGB?
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.10.07, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Oh, ich gebe zu, auf die Idee hätte ich eigentlich auch kommen müssen...
Danke.

peinlich, peinlich...
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