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habe folgende Frage: vor drei Wochen ist mein Vater verstorben, der Bestatter teilte mir mit, dass ich 6 Wochen zeit habe, dass Erbe abzulehnen. Jetzt meine Frage: wie sieht das mit dem Erben von Schulden aus? Falls mein Vater jetzt noch Schulden irgendwo hatte, von denen ich zu diesem Zeitpunkt nichts weiß, bin ich dazu verpflichtet für diese aufzukommen?? Also falls sich nach drei Monaten ein Schuldner bei mir melden würde und eine Schuld einfordern würde, müsste ich dann für diese aufkommen??
Sie können das Erbe antreten, damit Sie sich ein Bild über die Finanzen machen können. Ohne Erbschein geht dies nicht. Stellen Sie fest, es sind nur Schulden, dann können Sie die Nachlassinsolvenz einreichen.
SIe können nach Ablauf der Ausschlagungsfrist auch noch die Annahme des Erbes anfechten, §§ 1954 ff. BGB, z.B. wenn sich später herausstelt, dás der Erblasser Schulden hatte, die den Wert des Nachlasses übersteigen.
Eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass tritt ansonsten nur dann ein, wenn Nachlasspflegschaft veranlasst oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist.
Sie können das Erbe antreten, damit Sie sich ein Bild über die Finanzen machen können. Ohne Erbschein geht dies nicht. Stellen Sie fest, es sind nur Schulden, dann können Sie die Nachlassinsolvenz einreichen.
Das heisst, ich muss mir einen erbschein besorgen??? Anders gefragt, wer regelt denn überhaupt das Erbe? Hat man nur Anspruch auf ein Erbe, wenn man ebendiesen anmeldet? Das heisst, wenn sich keine Erben melden, erbt auch niemand??? Ein Testament gibt es übrigens meinen Informationen nach nicht, sonst hätte sich doch schon ein Notar gemeldet oder??? Fragen über Fragen....
Hallo zusammen,
Erbe ist man automatisch mit dem Tod des Erblassers. Das Erbe muss man selber regeln. Der Erbschein stellt lediglich den "Ausweis" des Erben dar, mit dem er seine Stellung als Erbe nachweisen kann. Den Erbschein kann jeder Erbe, aber auch ein Nachlassinsolvenzverwalter beantragen. Ein Testament wird vom Nachlassgericht (i.d.R. nicht der Notar, Ausnahme Teile Bad.Württb.) eröffnet, die Erben werden aber nicht automatisch benachrichtigt.
Das nur einige kurze Informationen.
Gruß Reinhard
wie schon gesagt, ist der Erbschein der schriftliche nachweis Deiner Erbenstellung gegenüber Dritten. Insbesondere Banken werden Dir keine Auskunft über die Konten des Erblassers erteilen, wenn Du keinen Erbschein vorlegen kannst.
Auch gegenüber dem Grundbuch ist eine Legitimation durch Erbschein erforderlich.
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