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Anspruch auf ALG2 in einer Lebensgemeinschaft

 
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zamo_de
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 11:07    Titel: Anspruch auf ALG2 in einer Lebensgemeinschaft Antworten mit Zitat

Meine Partnerin wird voraussichtlich in 2005 in die Verlegenheit kommen Bezieherin des ALG2 zu werden.

Frage Jetzt stellt sich die Frage, ob zur Berechnung des künftigen ALG2 die Einkünfte der Lebensgemeinschaft - mit einem gemeinsamen Kind - zugrunde gelegt werden.

Anzumerken sei, dass sowohl eine getrennte Kontenführung existiert als auch die Haushaltsausgaben (Miete, Strom etc.) klar voneinander getrennt sind.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 07:15    Titel: Re: Anspruch auf ALG2 in einer Lebensgemeinschaft Antworten mit Zitat

Du schreibst "Deine Partnerin" und "gemeinsames Kind". Das gemeinsame kind reicht schon aus um von einer Lebens- und wirtschaftsgemeinschaft auszugehen.
Ihr seit damit nichts anderes, als ein "nicht verheiratetes" ehepaar, und werden verständlicherweise auch so behandelt werden, davon ist zu 99% mal von auszugehen.

Wäre ja wie wenn ein ehepaar sagt, wir sind zwar verheiratet und haben gemeinsame kinder, leben aber eigentlich in einer gemeinsamen wohnung getrennt...dauerhaft versteht sich Winken Getrennte Konten wo einer Miete und der andere Strom zahlt sind heute auch bei ehepaaren fast normalfall.

Wäre aber interessant was draus wird, vielleicht hälst du uns auf dem laufenden?

Gruß Jenny
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 07:22    Titel: Re: Anspruch auf ALG2 in einer Lebensgemeinschaft Antworten mit Zitat

Glaubhaft machen könntet ihr dass keine Lebens- und wirtschaftsgemeinschaft besteht, wenn ihr z.B dauerhaft rückwirkend belegen könnt, dass du der kindesmutter Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt bezahlt (überwiesen) hast, weil das wäre ja Normalfall wenn ihr finanziell unabhängig voneinander wirtschaftet. Wird bei der Berechnung natürlich berücksichtigt Winken

Wie du eure lebensumstände schilderst, kannst du davon ausgehen dass dein einkommen bei der Berechnung der ALH voll angerechnet wird.

Einzigster Weg kann dann sein, tatsächlich getrennte Wohnungen zu beziehen um eine nicht vorhandene Lebens- Wirtschaftsgemeinschaft nachweislich belegen zu können.
Wär s das wert?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 09:30    Titel: Re: Anspruch auf ALG2 in einer Lebensgemeinschaft Antworten mit Zitat

Ausrufezeichen Nur das Ehepaare den Vorteil der Steuerklasse 3, d.h. einige hundert Euro, haben! Ist das gerecht?
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Dr. Meod
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 12:01    Titel: Re: Anspruch auf ALG2 in einer Lebensgemeinschaft Antworten mit Zitat

Ja, denn die Ehe steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Art. 6 GG). Das schließt eine Besserstellung ein.

GM
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 12:42    Titel: Re: Anspruch auf ALG2 in einer Lebensgemeinschaft Antworten mit Zitat

und wie gerecht das ist. nicht verheiratete wollen immer die selben rechte haben, aber natürlich nicht die pflichten. schön alg 2 kassieren und womöglich noch in steuerklasse 3 kommen. haste sonst noch wünsche?
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