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Mitschuld?

 
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lexudus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.11.07, 22:46    Titel: Mitschuld? Antworten mit Zitat

Erstmal ein freundliches Hallo an alle hier!

Habe folgendes Problem:

Bin stark depressiv und nehme aus diesem Grunde Mittel ein, die "noch" nicht im BtMG aufgeführt sind, da mir herkömmliche Antidepessiva keine Besserung brachten.

Am Donnerstag ist dann mein höllischtes Erlebnis passiert. Meine Freundin nimmt ab und zu mal einen ml eines Stoffes von mir ein der beruhigend und euphorisiernd wirkt( ich gebe Ihr diesen, da Sie zur Übertreibung neigt ). Jedoch verwechselte Sie dieses Mittel, während ich badete, mit einer Stimulanz, bei der ein ml mehr als das 10fache einer wirksamen Dosis darstellt. Als Sie mir nach einiger Zeit sagte, dass Sie dies getan hatte und ich den Notarzt rufen wollte, war es schon zu spät und Sie bekam einen Krampfanfall, Ihre Atmung setzte aus und ....

Dank Erstehilfemaßnahmen und das rechtzeitige Eintreffen des Rettungswagens, hat Sie es überlebt und ohne Schäden überstanden. Momentan geht es Ihr ausser extremen Muskelkater wieder sehr gut. Nun soll ich vom Krankenhaus angezeigt werden. Bin leider zur Zeit auf Bewährung.

Hoffe Ihr könnt mir ein bisschen Hoffnung machen.

LG
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 03.11.07, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

...paßt besser ins Strafrecht als ins Fahndungsforum -> verschoben.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.07, 10:24    Titel: Re: Mitschuld? Antworten mit Zitat

lexudus hat folgendes geschrieben::
( ich gebe Ihr diesen, da Sie zur Übertreibung neigt )
Wenn Du Arzt bist (wer sonst käme auf die selten dämliche Idee verschreibungspflichtige Medikamente knapp unterhalb der BtM-Schwelle ohne ärztliche Weisung zu verabreichen) und sie den ordnungsgemäß gesicherten Medikamentenschrank aufgebrochen hat, dann hast Du nichts zubefürchten. Ansonsten würde ich eine klärendes Gespräch mit dem Bewährungshelfer oder der bewährungaufsichtsführenden Stelle oder aber vielleicht am besten mit einem Anwalt empfehlen...
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lexudus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Mittel stehen weder auf dem BtMG noch dem AMG. Ich war über Nacht bei Ihr und sie hat sich das Mittel aus meiner Tasche genommen während ich badete.
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yeti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

wie wärs, wenn du schriebest, was das für *mittel* genau waren, dann können die leut hier, die sich evtl damit auskennen, vielleicht konkretere angaben machen.

gruss, hwm
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lexudus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Den Stoff den Sie auch ab und zu mal nimmt, heißt gamma-Butyrolacton. Ist von der Wirkung her mit 2-3 Bier vergleichbar, jedoch ohne Sinnestrübung und wirkt ca. 3 Std.. Ist im Vergleich zu Alkohol nicht neurotoxisch und verursacht auch keinen Kater.

Den Stoff den Sie sich selbst in Überdosierung verabreicht hat is 1-Benzyl-Piperazin. Dieser wurde mal als Antidepressivum auf den Markt gebracht, da er wie die gängisten ADs ein Selektiver Serotonin Wiederaufnahmehemmer ist. Er wurde jedoch wieder vom Markt genommen da er zusätzlich eine ähnliche Wirkung wie Amphetamin aufweißt und so missbrauchsfähig ist und in höheren Dosierungen stärkere Nebenwirkungen verursacht. Was passiert wenn mann es total übertreibt musste ich ja schmerzlich mitansehen.

Glaubt mir, es war und ist die Höhle für mich einen geliebten Menschen fast in den eigenen Armen sterben gesehen zu haben. Meiner Freundin geht es seelisch wieder sehr gut, Sie kann sich an den Vorfall auch nicht erinnern. Mich machen die Bilder total fertig......
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Falls Du - wie vorhin angeklungen - Arzt bist: Dann sofort (!) zum Anwalt, Du läufst Gefahr, dass Deine Approbation binnen kürzestem weg ist.
Sonst würde ich mal dezent darauf hinweisen, dass die Fragestellung zur Konformität mit der recht.de-Knigge abgeändert werden müsste.

Gruß,

katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!
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AlBundy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach sollte der Umgang mit gefährlichen Arnzeimitteln gerade in diesem Fall bestraft werden. Man sieht hier bestimmt auch an der Wirkung auch warum dieses "Medikament" derzeit nicht zum "Konsum" freigegeben ist. Desweiteren ist hier eine deutlichte Untertreibung herauszulesen. Von 2-3 Bier kriegt man i. d. R. keinen Krampfanfall, bzw. die Personen die von 2-3 Bier einen Krampfanfall bekommen würden sind beispielsweise 3 unter 100.000....

Es kann Dir unterstellt werden, dass Deine Freundin regelmässig von Dir Medikamente einnimmt und diese auch bewusst in der Handtasche gesucht hat.

Weiterhin stellt sich mir die Frage, warum Du eine halbe Apotheke mit Dir rumschleppst, vielleicht ist das auch der Grund, dass Du zurzeit auf Bewährung bist.

Ich verstehe in der Hinsicht leider keinen Spass und ich denke der Staatsanwalt oder der Richter wird im Zweifelsfall auch keinen Spass verstehen.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

AlBundy hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach sollte der Umgang mit gefährlichen Arnzeimitteln gerade in diesem Fall bestraft werden.


AlBundy, beide angegebenen Stoffe sind keine Arneimittel!

gamma-Butyrolacton ist ein Loesungsmittel, das erst im Koerper in die bekannte Droge GHB ("Liquid Ecstasy") umgewandelt wird. Wer meint, sowas sei harmlos, hat ein Drogenproblem
1-Benzyl-Piperazin ist zwar als Cholesterinsenker patentiert, aber nicht als Arzneimittel zugelassen. Ich weiss nicht, ob derzeit irgendwo klinische Studien fuer die Zulassung durchgefuehrt werden.
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lexudus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Desweiteren ist hier eine deutlichte Untertreibung herauszulesen. Von 2-3 Bier kriegt man i. d. R. keinen Krampfanfall, bzw. die Personen die von 2-3 Bier einen Krampfanfall bekommen würden sind beispielsweise 3 unter 100.000....


Dieser Vergleich war bezogen auf die Wirkung von einem ml gamma-Butyrolacton. Meine Freundin hat dieses aber dann mit dem 1-Benzyl-Piperazin verwechselt und dadurch dann einen ml davon konsumiert. Eine wirksame Dosis dieses Stoffes beginnt aber schon bei 50mg, was ungefähr 1/20 des Mililiters entspricht.

Zitat:
gamma-Butyrolacton ist ein Loesungsmittel, das erst im Koerper in die bekannte Droge GHB ("Liquid Ecstasy") umgewandelt wird. Wer meint, sowas sei harmlos, hat ein Drogenproblem


Keine Droge ist harmlos, aber erst die Dosis macht das Gift. Ich finde es nunmal vertretbarer ab und zu mal GBL/GHB zu konsumieren, anstatt Alkohol zu trinken. Die Wirkung von Alkohol entsteht ja durch Sensibilisierung der Rezeptoren (Andockstellen ) des Neurotransmitters GABA. Da GBL/GHB aber zu GABA metabolisiert werden, hat man die selben positiven Wirkungen ohne die negativen Wirkungen des Alkohols. Was gesundheitlich und rauschtechnisch bei einem Konsum in Maßen ein klarer Vorteil für GBL/GHB ist. Nur bei der Dosierung muss man sehr aufpassen, aus welchem Grund ich meiner Freundin auch niemals das Fläschchen gegeben hätte! Aber selbst wenn Sie diesen Stoff stark überdosiert hätte, wäre sehr warscheinlich nicht mehr als ein 3 stündiger Tiefschlaf dabei rumgekommen. Die Gefährlichkeit dieses Mittel liegt eher in der potenzierenden Wirkungstärke in Verbindung mit Alkohol, was sich ja durch die oben beschriebenen Wirkungsmechanismen verdeutlicht. Jedoch hat Sie ja das 1-Benzyl-Piperazin total überdosiert.
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