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Verfasst am: 01.11.07, 03:06 Titel: Glasbruch in einer Gastronomie
Hallo Damen und Herren,
mir ist heute ein besonders Malheure passiert. Durch anlehnen an eine Glastür ging diese zu Bruch. Der Wirt nahm die Daten meines Personalausweises auf (Er reagierte sehr abrsch und schrieb wahllos Daten von meinem Personalasuweis ab). Die Glastür wies erhebliche Mängel auf, da Sie durch bloße Berührung zersprang und nebenbei noch aus normaal splitterndem Glas, d.h. nicht aus Verbundglas war. Man hat mir gesagt dass ein Wirt, der seine EIngangstür nicht aus Verbundglas fertigen lässt, sondern aus solchem, dass leicht in große Teile splittert, seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Kann ich etwas unternehmen um der vollen Schuld zu entgehen.
Noch hinzu: Bei dem Unfall verletzte ich mir durch einen Splitter die Hand. Der Unfall fand natürlich in nüchternem Zustand statt.
Verfasst am: 04.11.07, 18:52 Titel: Re: Glasbruch in einer Gastronomie
Hallo,
Andy666 hat folgendes geschrieben::
Durch anlehnen an eine Glastür ging diese zu Bruch.
Ich verstehe darunter mehr als eine "Berührung"
Andy666 hat folgendes geschrieben::
Man hat mir gesagt dass .....
Ist aus dieser Quelle noch mehr zu erfahren?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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