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folgender Sachverhalt würde mich interessieren:
bestünde die Möglichkeit bei einem laufenden Privat-Leasingvertrag auf ein kostengünstigeres Fahrzeug zu wechseln? In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass dies schon möglich ist und dass bei einer Differenz des Leasingbetrags dieser angeglichen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass der Autohändler sich quer stellt, da er ja dann geringere Leasingraten erhält.
Wer kann mir Infos dazu geben?
Nur insofern es vertraglich vereinbart wurde oder eben nachträglich vereinbart wird. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Der Autohändler hat damit schon mal garnichts zu tun. Du hast schließlich letztendlich einen Leasingvertrag mit einer Leasinggesellschaft, und die muß sich mit einem sog. Objekttausch einverstanden erklären. Entsprechend werden dann die Leasingraten angepaßt. Ob ein Objekttausch schon vorab in der AGB vereinbart wurde, dürfte relativ unwahrscheinlich sein, da dieser Vorgang nicht so häufig vorkommt. Deswegen einfach mal bei der LG nachfragen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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