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Für reine Beherbergungsbetriebe ohne Alkoholausschank bedarf es wohl seit 2005 keiner Konzession mehr.
A hatte vor dieser Gesetzesänderung einen gaststättenrechtlichen Stellvertreter B für ein Hotel benannt. Da B aus dem Unternehmen des A ausschied, möchte B, dass A ihn beiden Behörden als Stellvertreter abmeldet.
Muss A dies machen oder hat sich dies nicht durch die Gesetzesänderung von selbst erledigt oder hat das die Behörde nicht schon automatisch gemacht ?
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