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ESt-Grundfreibetrag zu niedrig?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.10.07, 19:15    Titel: ESt-Grundfreibetrag zu niedrig? Antworten mit Zitat

Hallo. Heute habe ich gelesen, dass eine Familie mit 2 Kindern und Gesamtbruttoeinkommen 1800€ pro Monat + Kindergeld 308€ pro Monat u.U. noch einen Anspruch auf ALG-2 hat, obwohl sie Einkommensteuer zahlt. Bedeutet das, dass der ESt-Grundfreibetrag zu niedrig ist?

Welcher Artikel im GG ist dafür eigentlich zuständig?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

wo soll das stehen?

pauschal kann ich dazu keine aussage machen aber pi x daumen besteht kein anspruch auf ALG2

auch ist mir der zusammenhang zwischen ALG2 und Grundfreibetrag nicht klar, was wollen sie damit ausdrücken?

dass wir ein grundrecht auf 'gerechte' besteuerung haben?

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

ALG-2 Anspruch kann bei der obengenannten Familie bestehen. Das ist nicht die Frage. Nur ist es irgendwie "blöd", wenn das "Existenzminimum" so wegbesteuert wird, dass man dadurch einen Anspruch bzw. einen höheren Anspruch auf ALG-2 bekommt. Mein ehemaliger Steuerprofessor hat uns erzählt, dass es verfassungsrechtliche Probleme gab, wenn der Gesetzgeber den Grundfreibetrag zu niedrig ansetzen wollte. Aber vielleicht habe ich da was falsch verstanden...
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

um die these mal zu überprüfen müsste man regelsatzx12 rechnen und vielleicht diverse zuschläge in die kalkulation mit einbeziehen (keine kosten der unterkunft).
dieser sollte dann niedriger als der grundfreibetrag eines ledigen sein.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
um die these mal zu überprüfen müsste man regelsatzx12 rechnen und vielleicht diverse zuschläge in die kalkulation mit einbeziehen (keine kosten der unterkunft).
Warum keine Kosten für die Unterkunft Frage Die ARGE übernimmt sie ja
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

die sind halt individuell und deshalb schwer allgemein zu bestimmen
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Rechnet man im o.g. Fall nur die Regelsätze und eine Durchschnittsmiete, bstünde wahrscheinlich kein Anspruch:

Reglsätze: 312 + 312 + 208 + 208 = 1040 €
Miete (warm): 600 €
=1640 €

Einkommen (netto) 1435,00 € + KG 308 € = 1735,00 €

Der Anspruch auf AlG 2 entsteht nur durch den Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 30 SGB II. Das Existenzminimum würde ich aber mit den Regelsätzen abzgl. 30 % zzgl. Miete ansetzen .
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ausgezeichnet
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Karsten11
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Ausgangsfrage ist mehr als berechtigt und wird z.B. hier (mit dem betreffenden Urteil des VerfG) dargestellt

http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum#Steuerrechtliches_Existenzminimum
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.10.07, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

interessant, auch wenn die kdu in der tabelle ja wohl lächerlich sind.

in meinem wohnort ist eine für einen alleinstehenden angemessene 2raum-wohnung nicht für unter 400 zu bekommen, von daher ist mir das selbst für einen durchschnittswert zu niedrig
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.11.07, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::

in meinem wohnort ist eine für einen alleinstehenden angemessene 2raum-wohnung nicht für unter 400 zu bekommen, von daher ist mir das selbst für einen durchschnittswert zu niedrig


Statt mehr Sozialeistungen zu verteilen, sollte der Staat es erlauben(machen und zahlen muss er da eh nicht viel), dass man richtig viele Wiesen und Waelder zubetonieren darf, das ist das einzige was armen Familien wirklich helfen wuerde.

Edit: das koennte auch das Geburtenproblem mindern, denn verfuegbare Wohnflaeche und Zahl der Kinder scheint korreliert zu sein.

Zum Thema, mein Spotantest bei
http://www.geldsparen.de/content/rechenmodule_merkur/Soziales/ALG2rechner.php

und
https://www.abgabenrechner.de/bl2007/lst2007.jsp

ergab, dass bei 1800 brutto, 1500 netto, 2 Kindern, 1 Frau, 800 Kalt, 200 Nebenkosten ein Anspruch von 542 Euro Alg2 besteht. Gleichzeitig muss man 12 Euro Steuern zahlen.

Bleiben, abgesehen von falschen Rechnern nur 2 Moeglichkeiten, entweder Alg2 bringt unter Umstaenden 10% mehr als soziokulturelles Existenzminimum oder die Freibetraege sind 10% zu niedrig.
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