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Verfasst am: 09.11.07, 16:15 Titel: Verbreiten von rechtsradikalen Gedankenguts
Nehmen wir folgendes an:
Person A und B sind bei der Bundeswehr. Person A findet bei sich Zuhause nach einer Party eine oder zwei CDs mit rechtsradikalen Inhalt. Person A weiß nicht woher, schmeißt diese aber nicht sofort weg. Person A bringt während einer Fahrt in die Kaserne die CD mit um Person B zu zeigen was für Neo-Nazis sich wohl anhören und beide lachen über diese Lieder. Person A und B möchten nach einmaligen anhören die CDs entsorgen. Person B fragt am Ende der Fahrt was er damit machen soll, Person A sagt er soll sie wegschmeißen oder aufheben er wolle sie nicht. Person B erzählt einem Kameraden von der Musik und wird schließlich von Felderjägern verhört und zieht Person A mit ein. Person A droht nun wegen "Verbreiten von rechtsradikalen Gedankenguts" eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft (Zivil). Person A identifiziert sich weder mit der Musik noch ist er rechtsradikal oder hat normaler weise Kontakt zu solchen Gruppierungen. Werder Person A noch Person B besitzen eine Kopie der CD.
Was droht Person A und B bei einer Abgabe an die Staatsanwaltschaft?
Welche Straftat ist das?
im übrigen sollte bekannt sein, dass man sich mit derartiger 'musik' die finger verbrennt.
und auf eine party zuhause lädt man ja auch nicht irgendwen ein, oder?
und selbst dann hätte man das zeug gleich entsorgen können oder zur polizei.
das sind die fragen, die mich als StA / Richter interessieren würden. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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