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Webdesign - Firma droht zu klagen, wegen Ähnlichkeit

 
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lela
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 08.11.07, 22:00    Titel: Webdesign - Firma droht zu klagen, wegen Ähnlichkeit Antworten mit Zitat

Es geht um den folgenden Fall:
Ein Grafiker aus Deutschland erstellt eine Website für eine Firma (A) in der Schweiz. Ein bis zwei Jahre später erstellt er erneut eine Website für eine andere Schweizer Firma (B). Firma A bemerkt Ähnlichkeiten zwischen den beiden Seiten und will dass Firma B die Site aus dem Netz nimmt und droht mit Klage. Fakt ist: Seiten sind im Aufbau gleich, haben unterschiedliche Farben, Grafiken Logos und Bilder. Zudem kommt hinzu dass die Firmen völlig unterschiedliche Produkte anbieten. Firma A hat nie ein individuelles Design bestellt, nicht bezahlt und keinerlei Rechte für irgendwelche Designs diesbezüglich erworben. Kann Firma A trotzdem Firma B verklagen.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 08.11.07, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nach deutschem Urteilslage wird die Firma A wohl eher schlechte Chancen haben.

Das OLG Hamm und Frankfurt haben beide in Urteilen schon recht hohe Hürden für den Schutz für Webseiten aufgestellt.
Bin gerade zu faul die Urteile rauszusuchen.. Wenn ich es nicht vergesse, reiche ich die noch nach..
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lela
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für deine Mühen, wäre toll wenn du die Unterlagen nachreichen könntest.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hier die Urteile:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040260.htm
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050092.htm

Interessanter sind hier weniger die konkreten Fälle, sondern viel mehr die Grundsätze, die zu den Urteilen geführt haben..
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ist nicht bei beiden Seiten der Urheber der selbe? Also wenn die Firma A nicht explizit die Urheberrechte vollständig und ausschließlich auf sich übertragen hat per Vertrag, dürfte da doch sowieso kein Problem entstehen oder? Ich meine jetzt selbst in dem seltenen Fall, das eine Webseite Urheberrechtlich geschützt ist.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Ist nicht bei beiden Seiten der Urheber der selbe? Also wenn die Firma A nicht explizit die Urheberrechte vollständig und ausschließlich auf sich übertragen hat per Vertrag,


Das Urheberrecht ist nicht übertragbar Winken
Anwendbar wäre höchstens §69b "Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen". Dieser wird aber nur auf Computerprogramme angewandt.. Und da Webseiten der Schutz als Computerprogramm fehlt..

Natürlich kann die Firma ein Ausschließliches Nutzungsrecht haben. Aber der Urheberrechtliche Schutz erstreckt sich ja Gott sei dank nicht auf reine Farbkombinationen und Anordnungen von Elementen (im Sinne eines Layouts)..
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