Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ein Anwalt muss zu einem Gerichtstermin in eine andere Stadt. Er fliegt von A nach B.
Die Gerichtsverhandlung ist auf 10:30 Uhr angesetzt. Sie beginnt jedoch erst 10:45 Uhr.
Der Anwalt hat sich einen Rückflug gebucht auf 12:45 Uhr.
Das Gericht befindet sich in einer Großstadt. Fahrtzeit zum Flughafen bei zügigem Verkehr ca. 20-30 Min.
Der Anwalt hat es natürlich nicht geschafft seinen Flug zu bekommen und hat ihn um ca. 11:45 Uhr oder vielleicht auch schon früher umgebucht.
Nun will er dafür mehr Geld haben. Begründung: Die Gerichtsverhandlung hat länger gedauert als geplant.
Muss der Anwalt die Eventualität, dass die Verhandlung länger dauern könnte - wenn man denn die oben angegebene Zeit als länger definieren kann - nicht miteinkalkulieren?
Als Anmerkung: Der Fall umfasste einen ca. 40 Seiten langen Schreiben, welches einige Tage vorher bei Gericht eingereicht war. Auch hier stellte sich bereits die Frage, ob die Unterlagen nicht verspätet eingereicht wurden, da der Anwalt ca. 1 Jahr Zeit hatte eine ordentliche Begründung zu verfassen. Zumindest plädiert die Gegenseite auf Unzulässigkeit. Richter äußert sich gar nicht.
Etwas merkwürdig, oder?
Das dürfte doch eher eine Frage der Vergütungsvereinbarung sein.
Wenn nach Stunden abgerechnet wird, liegt es auch kaum im Interesse des Mandanten, wenn der RA frai nach dem Motto "es könnten auch 10 Stunden am Stück werden, gabs ja auch schon" den Flug in die späten Abendstunden legt und dann für den Aufenthalt vor Ort statt 2 Stunden mal eben 12 Stunden abrechnet. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
In der Regel weiß der Anwalt, was ihn im Termin erwartet. Wenn er einschätzt, daß der Termin ca. 1,5 Stunden dauert, dann ist es m. E. i. O., wenn er sich den Flug entsprechend bucht. Warum er den Flug "natürlich nicht schafft", erschließt sich mir aus dem Sachverhalt nicht. Da es sich bei den Flugkosten um tatsächliche Auslagen handelt, d. h. er verdient nicht zusätzlich daran, finde ich daran auch nichts merkwürdig - auch wenn es für den Mandanten natürlich ärgerlich ist. _________________ Karma statt Punkte!
Der Anwalt darf allerdings nicht einfach drauflos Flugtickets buchen und umbuchen und dann alles vom Mandanten verlangen. Wenn der Anwalt die Mehrkosten zu vertreten hat, braucht der Mandant sie m.E. nicht zu bezahlen. Ich weiß nur nicht, bei wem die Beweislast liegt...
Grundsätzlich ist es oft besser, per E-Mail zu kommunizieren. Dann hat man in solchen Fällen zumindest irgendwas in Textform, was die eigene Aussage unterstützen könnte. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Der Anwalt darf allerdings nicht einfach drauflos Flugtickets buchen und umbuchen und dann alles vom Mandanten verlangen.
Wenn es für den Rechtsstreit des Mandanten notwendig ist zum Termin zu gehen und es nicht von vornherein völlig unsinnig war, den früheren Flug zu buchen: Warum denn eigentlich nicht?
Im Übrigen: Wer sagt denn, dass es in solchen Fällen billiger wäre, wenn ein späterer Flug, oder erst vor Ort ein Rückflugticket gebucht wird?
Und 10:30 - 12:45 (bzw. 12:15) dürfte normalerweise selbst für eine umfangreichere Verhandlung mit ein paar Zeugen reichen... _________________ <- kein Anwalt. Mit Vorsicht zu genießen.
Ok, sagen wir so: Der Anwalt hat so auf die Kosten zu achten, als würde er sie selbst zahlen. Hoffentlich ist das nun richtig. Allerdings gibt es vielleicht 'verschwenderische' Anwälte, die z.B gerne in einer teuereren Klasse fliegen und bereit sind, das zu bezahlen. Dann stimmt der erste Satz nicht mehr... _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.11.07, 15:38 Titel:
Tja, deshalb kann es im Einzelfall sinnvoll sein, mit dem Mandanten bei auswärtigen Mandaten eine Reisekostenvereinarung zu treffen. Ich habe zum Beispiel mit einem Mandanten, als ich für ihn in einem Jahr mehrere Rechtsstreite in NRW zu führen hatte, einmal vereinbart, daß er zur Kostenersparnis, die letztlich ihm zugute kam, neben den Kosten der Bahnfahrkarten meine Bahncard 50 bezahlt hat - für beide Seiten fair.
Ok, sagen wir so: Der Anwalt hat so auf die Kosten zu achten, als würde er sie selbst zahlen.
Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass dem im Ausgangsfall nicht so war? Ich meine nein. Es ist nichts ersichtlich, dass der Anwalt hätte erkennen müssen, dass die Zeit für die Gerichtsverhandlung nicht reichen würde. Müsste er selber zahlen, so hätte er sich genauso verschätzt.
Das hier: "Der Anwalt hat es natürlich nicht geschafft seinen Flug zu bekommen..." ist mir als Sacherverhaltsangabe zu dünn. _________________ <- kein Anwalt. Mit Vorsicht zu genießen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.