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Wehr- und Zivildienst verweigern
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

der arbeitsplatz ist während des wehrdienstes sicher.

und beim TE klingt dieses problem nicht wirklich an, eher dass er einfach keine lust auf BW, zivildienst oder ähnliches hat.

sicherlich kann man seit einiger zeit von wehrungerechtigkeit sprechen, hier ist aber endlich die politik gefragt, lösungen zu bringen, z.b. eine dienstpflicht nach wahl für alle.

eine wehrpflichtarmee ist luxus, der m.e. überholt ist, damit wil ich aber keine allgemeine diskussion anstoßen Lachen
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
der arbeitsplatz ist während des wehrdienstes sicher.


Theoretisch schon, praktisch oftmals nicht.



Zitat:
sicherlich kann man seit einiger zeit von wehrungerechtigkeit sprechen, hier ist aber endlich die politik gefragt, lösungen zu bringen, z.b. eine dienstpflicht nach wahl für alle.


Oder die Abschaffung der Wehrpflicht.
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mindermeinung
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
die Verhältnisse bei der Bundeswehr sind allemal besser als im Knast.


Von den Sanitäranlagen eines handelsüblichen Kompaniegebäudes mal abgesehen dürften Sie ansonsten 100% Recht haben.
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

übernimmt eine Rechtschutzversicherung eigentlich die Kosten für eine Klage gegen die Einberufung?
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

also wie immer mit versicherungne, wenn man sie braucht dann zahlen sie nicht...
wofür zahl ich eigentlich meine Beiträge?
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jonnypl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ich bin zur Zeit in einem Arbeitsverhältniss und meine Übernahmechancen sind nicht gerade schlecht, allerdings nur dann, wenn ich auch wirklich bleibe und die vollen 2 Jahre durcharbeiten kann.

Den Wehrdienst habe ich bereits verweigert, nicht weil ich keine Lust hatte, sondern, weil ich persönliche Gründe hatte.

Damals vor gut 3 Jahren wurde ich mit T2 gemustert, seit dem hat sich mein gesundheitliches Bild und mein äußeres ein bisserl geändert, kann man sich nicht noch mal für den Zivildienst mustern lassen, oder muss ich zum Arzt gehen und mich da durch checken lassen?

Ich will nicht aus meinem Arbeitsverhältnis gerissen werde, um nach 9 Monaten zurück zu kehren und dann vlt. ein "tschüss" zu hören ...

Sicher hab ich das Recht, die 9 Monate hinten dran zu hängen, allerdings spielt das finanzielle dort auch eine Rolle in diesen 9 Monaten mit einem sehr niedrigem Einkommen.

Außerdem klaffen oft "theorie" und "praxis" außeinander, denn ich glaube nicht, dass ich die 9 Monate hinten dran hängen kann bei meinem Arbeitgeber, der würd mir meine Papiere in die Hand drücken und Tschüss sagen.

Gibt es nicht eine Möglichkeit, dass ich keinen Zivildienst machen muss?
Es gäbe ja noch den Ersatzdienst, allerdings ist es auch doof, wenn man am Wochenende ggf. wenn man beim THW ist und sich 6 Jahre verpflichten muss ... statt die 9 Monate Zivildienst ... und dann ggf. kein Wochenende hat .. keine Freizeit und Zeit für seine Freundin, dann frag ich mich schon, was ich nun machen soll...

Gibt es keine Möglichkeit in dem Arbeitsverhältnis zu bleiben? Wenn mein Arbeitgeber mir nen Wisch geben würde, der sagt, ich sei sehr wichtig für sie, würde ich damit wohl auch nicht durch kommen oder?

Ich finde es schon doof, dass man aus einem Arbeitsverhältnis so einfach gerissen werden kann, es geht mir nicht ums drücken vorm Zivildienst ... ganz im Gegenteil, ich kommer mich um meine Oma die hier zu Hause bei uns wohnt ... nur wollte ich schon bisserl an meine Zukunft denken ... und meine Zukunft gut gestalten ... und nicht dadurch vlt, meine Zukunft verbauen Traurig.

Ein Jahr zurückstufen lassen habe ich mich schon, der Einberufungsbescheit, kommt irgendwann nächstes Jahr in meinen Briefkasten, werde in gut 1 Jahr und 3 Monaten 23.
Durch die "Zurückstellung" bin ich nun erstmal denke ich bis zum 01.08.2008 zurück gestellt. Dann würde ich 7 Monate später meinen 23 Geburtstag feiern dürden + 2 Monate drauf des Zivildienstes?

Gibt es nicht so etwas wie eine Erklärung meines Arbeitgebers, dass ich unbedinge gebraucht werde, oder dass ich mich noch mal mustern lassen kann? Die Musterung muss gute 2-3 Jahre her sein!!!

Mein Opa ist vor ca. 2 Jahren gestorben, den ich über alles geliebt habe und seit dem ging es Gesundheitlich bergab, bin abgemagert und habe öfters Kreislaufproleme (denke mal das es das ist, wenn einem leicht schwindelig wird und milchig weiss vor den Augen).

Kann mir keiner helfen?
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speedy85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hi jonnypl,

erstmal weiße ich dich darauf hin, dass hier eine individuelle Rechtsberatung nicht erlaubt ist.

Aber da ich das gleiche Problem habe wie du, kann ich dir aus eigener Erfahrung ein par Tips geben.

Zitat:
Damals vor gut 3 Jahren wurde ich mit T2 gemustert, seit dem hat sich mein gesundheitliches Bild und mein äußeres ein bisserl geändert, kann man sich nicht noch mal für den Zivildienst mustern lassen, oder muss ich zum Arzt gehen und mich da durch checken lassen?


Wehrpflichtige können sich nach 2 Jahren ärztlich untersuchen lassen. Veränderungen des Gesundheitszustandes müssen sogar mitgeteilt werden. Wie dass bei Zivis ist weiß ich nicht.

Zitat:
Gibt es keine Möglichkeit in dem Arbeitsverhältnis zu bleiben? Wenn mein Arbeitgeber mir nen Wisch geben würde, der sagt, ich sei sehr wichtig für sie, würde ich damit wohl auch nicht durch kommen oder?


Ja, du kannst z.B. heiraten und dich auf Antrag freistellen lassen. Dieser „Wisch“ des Arbeitgebers wird das BAZ nur wenig beeindrucken. Allerdings kannst du auch einen Antrag mit der Bitte auf Nichtheranziehung stellen, vorausgesetzt du hast ein befristetes Arbeitsverhältnis.

Zitat:

Ich finde es schon doof, dass man aus einem Arbeitsverhältnis so einfach gerissen werden kann, es geht mir nicht ums drücken vorm Zivildienst ... ganz im Gegenteil, ich kommer mich um meine Oma die hier zu Hause bei uns wohnt ... nur wollte ich schon bisserl an meine Zukunft denken ... und meine Zukunft gut gestalten ... und nicht dadurch vlt, meine Zukunft verbauen .


Das interessiert das BAZ herzlich wenig!

Zitat:

Ein Jahr zurückstufen lassen habe ich mich schon, der Einberufungsbescheit, kommt irgendwann nächstes Jahr in meinen Briefkasten, werde in gut 1 Jahr und 3 Monaten 23.
Durch die "Zurückstellung" bin ich nun erstmal denke ich bis zum 01.08.2008 zurück gestellt. Dann würde ich 7 Monate später meinen 23 Geburtstag feiern dürden + 2 Monate drauf des Zivildienstes?


Da würde ich mal die Unterlagen rauskramen und mal gucken, wie lang die Zurückstellung ist. Was ist eine Zurückstufung? Oder meintest du Nichtheranziehung?

Zitat:

Gibt es nicht so etwas wie eine Erklärung meines Arbeitgebers, dass ich unbedinge gebraucht werde, oder dass ich mich noch mal mustern lassen kann? Die Musterung muss gute 2-3 Jahre her sein!!!


Ja, aber die Erklärung kommt nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Gemeinde bzw. der IHK, bei der dein Arbeitgeber vorher einen Antrag auf Unabkömmlichstellung stellen muss.
Eine weitere Musterung gibt es nicht mehr. Nur eine Überprüfungsuntersuchung, die aber nicht der Arbeitgeber sondern du beantragen kannst.
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jonnypl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis, dass ist es ja.

2 Jahre lang.

Ich habe einen Antrag auf Nichtheranziehung für 1 Jahr gestellt, der mir bei Vorlage eines Arbeitsvertrages gewehr werden kann und auch wurde.

Mein Arbeitsvertrag läuft vom 01.08.2007-31.07.2009 oder so etwas in dem dreh.

Somit würde ich dann wohl zum 02.08.2008 zum Zivildeinst herangezogen werden.
Am 01.02.2009 wäre ich dann 23, falls das was zu sagen hat/ zu bedeuten hat.

Ich habe schon in meinem Schreiben an das BAZ meine Sachlage geschildert und gefragt was für Möglichkeiten ich habe, darauf hin beantwortete mir eine Dame, dass ich mich halt für 1 Jahr "zurückstellen" lassen kann.

Wie lange die Nichtheranziehung befristet ist, müsste ich mal nachschauen.

Ich Arbeite bei der Stadt, die selbst eine kreisfreie Stadt ist, also ich arbeite im öffentlichem Dienst, bin aber kein Beamter, also könnte mein Arbeitgeber die Stadt XYZ einen Antrag stellen auf Unabkömmlichkeit?

Wie wäre der dann zu verfassen?

Kann ich nach der befristeten Nichtheranziehung ( also 1 Jahr "zurückstellen) immer noch einen Antrag auf Nichtheranziehung stellen, wie wäre dieser zu verfassen und würde ich dann noch mal ein Schreiben bekommen, nachdem ich nach den 2 Jahren herangezogen werden würde.

Würde schon gerne eine weitere Untersuchung machen lassen, denn es ist wirklich was anderes als vor 3 Jahren.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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