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cdjevo noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.11.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 05.11.07, 11:36 Titel: Vertrag- Umzug |
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hallo, wenn jemand einen vertrag mit einem Sportverein(12 monate) abgeschlossen hat
und den gesamten Betrag schon im voraus gezahlt hat,
und aber nun nach einem halben jahr weit weg ziehen muss, karrierebedingt,
und den verein nicht mehr besuchen kann, gibt es da eine möglichkeit ,
aufgrund der aussergewöhnlichen Gründe den Teil des Geldes zurück zu bekommen
der nicht genutzt werden kann? |
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cdjevo noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.11.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 10.11.07, 22:21 Titel: |
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warum bekomme ich keine antwort auf meine anfrage? hab ich irgendwas falsch formuliert oder hat niemand eine antwort dazu ? |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 10.11.07, 22:27 Titel: |
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Weil das Thema eher im Vebraucherrecht behandelt wird, ich verschieb's mal dahin. |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 10.11.07, 22:43 Titel: Re: Vertrag- Umzug |
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cdjevo hat folgendes geschrieben:: |
gibt es da eine möglichkeit ,
aufgrund der aussergewöhnlichen Gründe den Teil des Geldes zurück zu bekommen
der nicht genutzt werden kann? |
Leider nein. Verträge sind zu erfüllen, auch wenn eine Partei die Leitung nicht abrufen kann oder will. Für die Auflösung müssen beide Vertragsparteien zustimmen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.11.07, 23:32 Titel: |
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Big Guro hat folgendes geschrieben:: | Verträge sind zu erfüllen, auch wenn eine Partei die Leitung nicht abrufen kann oder will. Für die Auflösung müssen beide Vertragsparteien zustimmen. |
Bitte zukünftig die Weisheit von Dieter Nuhr beachten. Hier der passende Link mit der richtigen Antwort auf die Ausgangsfrage.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 11.11.07, 16:55 Titel: |
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So wie ich den Schreiber verstanden habe handelt es sich beim Vetragspartner nicht um ein komerzieles Sportstudio, sondern um einen Sportverein der in der Regel auch noch gemeinnützig ist. Die Jahresvorauszahlung ist eine Indiz dafür, dass es sich eher um einen niedrigen Mitgliedsbeitrag handelt. Daher denke ich nicht, dass dieses Urteil auf diesen Fall zutreffend ist und generell nicht wie ein solcher Vertrag zu behandeln ist. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 11.11.07, 21:17 Titel: |
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Jepp.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 12.11.07, 17:28 Titel: |
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Ist ja alles richtig was geschrieben wurde. Aber nur wenn unterstellt wird, dass es sich bei der Mitgliedschaft ausschließlich um das Recht zur Nutzung einer Trainingmöglichkeit handelt. Oft haben Vereine die Ziele der Förderung und Verbreitung von Irgendwas – also eine Gemeinnützigkeit die über die Reine zur Verfügungsstellung einer Trainingsmöglichkeit und den persönlichen Nutzen des Mitglieds hinausgeht. Aus diesem Grund wird immer auch eine passive Mitgliedschaft angeboten. Zu berücksichtigen ist auch, das in dem Jahrebeitrag in der Regel die Aufnahmegebühr, der Jahresbeitrag zum LSB und zum zuständigen Landesverband enthalten ist.
Das Mitglied hat M.E. höchstens den Anspruch auf den Wert des persönlichen Nutzen bzw. der persönlichen Trainingsmöglichkeit über 6 Monate abzüglich der oben beschriebenen Jahresbeiträge und Gebühren. Wenn es dem „jemand“ gelingt diesen Wert in Euro zu bestimmen möge er Ihm zustehen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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makeni Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.04.2007 Beiträge: 12 Wohnort: bei stuttgart
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Verfasst am: 13.11.07, 21:15 Titel: |
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sorry, ich hab nicht so oft die zeit fürs internet. also lieber später als nie.
das ist kein verein sondern ne gmbh und co.kg ich hab falsch gedacht. es steht nichts von schriftlich kündigen drin und 6 monate sind pflicht dann monatlich zu kündigen. ich tat dieses ja als ich mein kind abgemeldet habe um dann 450km weit weg zu ziehen.
über geld lässt sich streiten, aber über 150 euro für eine nicht erbrachte leistung dafür, für mich schlimm!
lg |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 13.11.07, 21:58 Titel: |
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makeni hat folgendes geschrieben:: |
das ist kein verein sondern ne gmbh und co.kg ich hab falsch gedacht. |
Dann gilt das von Metzing und Beitragschreiber geschriebene!
Außerdem können Verbraucher immer dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieses Recht kann durch Vertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden. Wann ein solcher Kündigungsgrund vorliegt, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Beim Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil kommt man sofort aus dem Vertrag heraus, wenn das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93). Etwas weitere oder schwierigere Anfahrtswege muss der Kunde aber in Kauf nehmen. Wird eine Kündigung nur bei „Umzug von mindestens 50 km Entfernung“ zugelassen, kann man die Klausel ignorieren (LG Düsseldorf, Urteil v. 7.11.1990, Az: 12 O 190/90).
Siehe auch:
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ119498741825858/link213982A.html _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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makeni Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.04.2007 Beiträge: 12 Wohnort: bei stuttgart
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Verfasst am: 13.11.07, 22:32 Titel: |
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hallo big guro,
hab mal alles heraus geholt. also, ich habe nen vertrag mit dem kampfsportmeister und da steht nichts mit schriftlich kündigen. es ist kein richtiges studio sondern nur ein gemieteter raum. ABER ich habe so nen grünen zettel gefunden von der [Gelöscht. Biber] organ. wo ich beitreten musste und dort steht das. was ist nun für mich wirksam. das ich den [Gelöscht. Biber] mitgl.beitrag jährlich 40 euro wo anders kündigen muss ist mir klar. was ist für mich gültig? bitte bitte helfe mir, mein kopf raucht...(danke) |
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