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Verbreiten von rechtsradikalen Gedankenguts

 
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Chris_85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 16:15    Titel: Verbreiten von rechtsradikalen Gedankenguts Antworten mit Zitat

Nehmen wir folgendes an:
Person A und B sind bei der Bundeswehr. Person A findet bei sich Zuhause nach einer Party eine oder zwei CDs mit rechtsradikalen Inhalt. Person A weiß nicht woher, schmeißt diese aber nicht sofort weg. Person A bringt während einer Fahrt in die Kaserne die CD mit um Person B zu zeigen was für Neo-Nazis sich wohl anhören und beide lachen über diese Lieder. Person A und B möchten nach einmaligen anhören die CDs entsorgen. Person B fragt am Ende der Fahrt was er damit machen soll, Person A sagt er soll sie wegschmeißen oder aufheben er wolle sie nicht. Person B erzählt einem Kameraden von der Musik und wird schließlich von Felderjägern verhört und zieht Person A mit ein. Person A droht nun wegen "Verbreiten von rechtsradikalen Gedankenguts" eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft (Zivil). Person A identifiziert sich weder mit der Musik noch ist er rechtsradikal oder hat normaler weise Kontakt zu solchen Gruppierungen. Werder Person A noch Person B besitzen eine Kopie der CD.

Was droht Person A und B bei einer Abgabe an die Staatsanwaltschaft?
Welche Straftat ist das?

Danke im Voraus
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Am passendsten wäre wohl:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__130.html

ggf. auch

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86.html

Schwer zu sagen solang man nicht genau die Herkunft und den Inhalt der CDs kennt.

Zusätzlich zur strafrechtlichen kommt auch noch die disziplinarische Ahndung durch die Bundeswehr
_________________
ausgezeichnet
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 15.11.07, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

im übrigen sollte bekannt sein, dass man sich mit derartiger 'musik' die finger verbrennt.
und auf eine party zuhause lädt man ja auch nicht irgendwen ein, oder?
und selbst dann hätte man das zeug gleich entsorgen können oder zur polizei.

das sind die fragen, die mich als StA / Richter interessieren würden.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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