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Wäre das eine unerlaubte Werbe-Email ?

 
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KlausA
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 10:51    Titel: Wäre das eine unerlaubte Werbe-Email ? Antworten mit Zitat

Hallo,

das Versenden unverlangter Emails ist ja nicht gestattet, zumindest im privaten Bereich !?!
Wenn man jetzt Kunden hätte, die vor einiger Zeit entweder einen Katalog oder Produkte
bestellt hätten, könnte man dann diese Kunden ansprechen ohne Gefahr zu laufen, eine
Abmahnung zu bekommen. Könnte man z.B. folgende Email gefahrlos verschicken:

==========================================================================
Sie haben vor einiger Zeit bei uns Produktunterlagen angefordert bzw. Produkte bestellt.
Wir möchten Ihnen deshalb interessante Information über neue Produkte und Preise zusenden.

Dies möchten wir aber nicht ohne Ihr Einverständnis tun.

Wenn Sie interessiert sind, klicken Sie bitte auf diesen [url]Link[/url].

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Firma Xyzzy, Strasse 23, 88888 Ortschaft, Tel.: 0000-0000000
Geschäftsführer: Xdsfsggs Mhsgdgsd
Registergericht: Amtsgericht Hameln
Registernummer: HRB 33220
UST ID-Nr: DE 155405234
Steuer Nr.: 123/45/56789
===========================================================================

Danke,
Henry
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Inhaltlich würde ich es für Werbung halten. Ansonsten, siehe § 7 UWG (3)
http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__7.html

Daß der bloße Bezug von Katalogen unter Verkauf einer Ware oder Dienstleistung fällt, wage ich stark zu bezweifeln.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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KlausA
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 12.11.07, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martin,

vielen Dank für deine Antwort.

> Inhaltlich würde ich es für Werbung halten.
Müsste man dann nicht erkennen, was beworben wird ?

> Daß der bloße Bezug von Katalogen unter Verkauf einer Ware oder
> Dienstleistung fällt, wage ich stark zu bezweifeln.
Bedeutet das, dass so eine Email an Kunden, die Ware tatsächlich bestellt und
erhalten haben, problemlos wäre? Könnte man dann auch Werbung direkt senden
(ohne Link undd ohne die Anfrage) ?

Danke
Henry
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 13.11.07, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

KlausA hat folgendes geschrieben::
Müsste man dann nicht erkennen, was beworben wird ?
Nun, ich erkenne eine Werbung für ein Unternehmen.

KlausA hat folgendes geschrieben::
Bedeutet das, dass so eine Email an Kunden, die Ware tatsächlich bestellt und erhalten haben, problemlos wäre? Könnte man dann auch Werbung direkt senden (ohne Link undd ohne die Anfrage) ?
Im Rahmen des § 7 UWG ja. Man könnt und dürfte, die Frage könnte allerdings wohlwollender aufgenommen werden bzw. weniger unbeliebt machen.
_________________
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KlausA
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 13.11.07, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martin,

Danke für die Antwort. Ich werde emails also nur an bestehende Kunden verschicken.

Aber, genrell gefragt:

Ist jede Email einer Firma an NICHT-Kunden Werbung ?

Selbst eine leere Email (natürlich mit Absender, denn die ist rechtlich
vorgeschrieben) wäre wohl Werbung ?

Oder kann man sich einen Email-Inhalt vorstellen, der keine Werbung ist ?

Danke,
Henry
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 13.11.07, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

KlausA hat folgendes geschrieben::
Ist jede Email einer Firma an NICHT-Kunden Werbung ?
Nein. (Das hat aber auch nicht mit Kunde oder Nicht-Kunde zu tun.)

KlausA hat folgendes geschrieben::
Oder kann man sich einen Email-Inhalt vorstellen, der keine Werbung ist ?
Ich schon. Erwarten Sie kein Beispiel, das würde Ihnen eh nicht gefallen. Cool
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KlausA
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 13.11.07, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
Nein. (Das hat aber auch nicht mit Kunde oder Nicht-Kunde zu tun.)
Wie jetzt? Ich dachte an seine Kunden darf man Werbungmails versenden, an NICHT-Kunden nicht ??

Martin R. hat folgendes geschrieben::
Ich schon. Erwarten Sie kein Beispiel, das würde Ihnen eh nicht gefallen. Cool
Da bin ich jetzt aber doch neugierig, was das für eine email sein könnte ?
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 14.11.07, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

"Sie blöde Mistmade können ja nichtmal lesen"
...fällt bestimmt nicht unter Werbung, egal ob Kunde oder Nicht-Kunde.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 14.11.07, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
"Sie blöde Mistmade können ja nichtmal lesen"
" ... oder die Frage im Hinterkopf behalten, auf die Sie eine Antwort wollten." Nur so als zweites Beispiel.

Idee ?
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KlausA
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 15.11.07, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
"Sie blöde Mistmade können ja nichtmal lesen"
...fällt bestimmt nicht unter Werbung, egal ob Kunde oder Nicht-Kunde.

1.) Wen wollten Sie mit dieser Beschimpfung treffen und warum ?
2) Auf welche Aussage beziehen Sie das "..fällt bestimmt nicht unter Werbung..." ?

Frage Frage
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 15.11.07, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

@KlausA

Wie war Ihre letzte Frage vor Andreas Hüttigs Beitrag? Könnte ein Satz in Anführungszeichen ein Beispielsatz sein? Könnte die Aussage, deren Bezug Sie nicht finden können, sich auf den direkt davor stehenden Satz beziehen, der tatsächlich bestimmt nicht unter Werbung fällt? Könnte es sein, daß Sie auch die Frage, die ich ihnen, für Sie nicht nachvollziehbar, beantwortet habe, nicht mehr im Hinterkopf haben und sie nur deshalb nicht nachvollziehen können?

Könnte es sein, daß Sie der Diskussion nicht folgen können? Wenn ja, dann sollten Sie vielleicht keine Handlungen tätigen, deren Zulässigkeit Sie nach Ihrer Interpretation von Gesetzestexten beurteilen, sondern fachkundigen Rat suchen, der Ihre konkreten Emails/Handlungen absegnet.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 15.11.07, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

KlausA hat folgendes geschrieben::
Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
"Sie blöde Mistmade können ja nichtmal lesen"
...fällt bestimmt nicht unter Werbung, egal ob Kunde oder Nicht-Kunde.

1.) Wen wollten Sie mit dieser Beschimpfung treffen und warum ?
2) Auf welche Aussage beziehen Sie das "..fällt bestimmt nicht unter Werbung..." ?

Frage Frage

Ich hatte mich kurz gefasst, weil ich dachte es würde verstanden, da dies nicht der Fall ist, hole ich weiter aus:
Denken sie sich statt meines kurzen Postes folgenden langen als Antwort auf folgenden Gesprächsverlauf (Obwohl als Zitat markiert, habe ich Änderungen der Übersichtlichkeit halber vorgenommen):
Zitat:
Zitat:
Zitat:
1. Ist jede Email einer Firma an NICHT-Kunden Werbung ?
2. Oder kann man sich einen Email-Inhalt vorstellen, der keine Werbung ist ?

1. Nein
2. Ich schon. Erwarten Sie kein Beispiel, das würde Ihnen eh nicht gefallen.

Zu 2.: Da bin ich jetzt aber doch neugierig, was das für eine email sein könnte ?

Die Email könnte z.B. ausschließlich folgenden Text enthalten: "Sie blöde Mistmade können ja nichtmal lesen". Diese Email würde mit Sicherheit nicht unter Werbung fallen.
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