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Rückgabe - Kühler, Auspuffrohr etc. muss ich alles zahlen?

 
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netty
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Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 20:22    Titel: Rückgabe - Kühler, Auspuffrohr etc. muss ich alles zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo,

in den nächsten drei Wochen läuft der Leasingvertrag mit "meinem" Peugeot 206 aus. Der wurde auf drei Jahre mit 20.000km/Jahr geschlossen. Den Vertrag hat mein Arbeitgeber mit dem Händler geschlossen und mir den Wagen als Dienstauto zur Verfügung gestellt, da ich Schicht gearbeitet habe. Ich habe einen Vertrag mit meinem Arbeitgeber, das ich alle Kosten (Leasingbegühr, Inspektionen, Reparaturen etc. ) trage.

Jetzt war ich letze Woche beim Händler und habe das Auto anschauen lassen (Befundbericht ertsellen lassen). Folgendes wurde festgehalten:

km Stand bei Bewertung: 59.331

- Aufbereitung 150,-
- Inspektion (bei 60.000km fällig): 380,-
- Kühler undicht 250,-
- Auspuffmittelrohr 150,-

Der Händler meinte noch, dass bei der Inspektion evtl. noch weitere Kosten anfallen werden, dementsprechend was die Inspektion noch preis gibt.

Muss ich das alles zahlen, oder gibt es Punkte, die ich nicht zahlen muss?
Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe.

Gruß Netty
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 06.11.07, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Letztendlich bist du gemäß der Vertragsbedingungen, die bei allen Leasingverträgen relativ gleich sind, verpflichtet, daß Fahrzeug in dem Zustand zurückzubringen, wie es sich für ein Fahrzeug in dem Alter und mit der Laufleistung gehört.

Dazu gehören alle notwendigen Inspektionen und Reparaturen. D.h. der Kühler und der Auspuff müssen einwandfrei in Ordnung sein.

Unabhängig davon empfehle ich Dir, vorab einen Autoaufbereiter aufzusuchen, der das sogenannte SmartRepair beherrscht. Hier werden etwaige Beulen und Kratzer beseitigt. Ansonsten kommt der Händler gern auf die Idee z.b. die Stoßstange komplett auszutauschen, weil dort ein paar Kratzer drin sind.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 06.11.07, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

beim auspuff bin ich mir nicht 100% sicher, bei meinem "neuen" gebrauchten war direkt nach der übergabe der auspuff durchgerostet u. wurde auf mängelbeseitigung repariert. könnte mir deshalb vorstellen das es ggf. typisch für dieses pkw model ist u. deshalb schon unter "alter u. laufleistung" fällt.


Christoph hat folgendes geschrieben::
Unabhängig davon empfehle ich Dir, vorab einen Autoaufbereiter aufzusuchen, der das sogenannte SmartRepair beherrscht. Hier werden etwaige Beulen und Kratzer beseitigt. Ansonsten kommt der Händler gern auf die Idee z.b. die Stoßstange komplett auszutauschen, weil dort ein paar Kratzer drin sind.


man kann sich das geld aber auch sparen.
Zitat:
Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).

Zitat:
Das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen.

Zitat:

Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.

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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 06.11.07, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich sind mir die Urteile bekannt, aber was nützen sie dir, wenn der Händler auf Stur schaltet ? Dann lieber ein paar Euro in eine professionelle Fahrzeugaufbereitung investieren, zumal es nur Urteile der unteren Instanzen sind und keine höchstrichterlichen.
_________________
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netty
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Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.11.07, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Antworten.
Der Händler hat nur einen Kratzer bemängelt und meinte, wir sollten nur versuchen den weg-zu-polieren. Deswegen und weil er ander Kleinigekeiten (Bremsen und Dunstwasser im Rückicht) nicht bemerkt hat, werde ich dann wohl den Befund so akzeptieren aber auch deutlich machen, dass ich nicht mehr zahle als im Befundsbericht notiert (bzgl Stoßstange und so) ist.
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jurimike95



Anmeldungsdatum: 13.11.2007
Beiträge: 29
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 13.11.07, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

netty hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für eure Antworten. ....


Also hier stellt sich für mich die Frage, wer welches Vertragsverhältnis hat. Wenn der Arbeitgeber den Leasingvertrag abgeschlossen hat, ist dieser erst einmal der finanzierenden Bank, besser gesagt dem Leasinggeber gegenüber verpflichtet. Hier kommt es auf die Vertragsart an: km oder Restwert? Inwieweit überhaupt eine Art "Untervermietung" des Fahrzeuges vom Arbeitgeber statthaft ist, sei dahingestellt. Es könnte sogar ein geldwerter Vorteil durch dieses Vertragsverhältnis entstehen, welches steuerliche Nachwirkungen hat. Auf solche Vertragsverhältnisse ist der Fiskus bei Betriebsprüfungen besonders scharf. Wo lag der Sinn und Zweck eines solchen Vertrages? Wurde eine Leasing-Sonderzahlung durch den Arbeitgeber gemacht?
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netty
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Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.11.07, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ja mein Arbeitgeben hat den Leasingvetrag abgeschlossen und das Auto mir als Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Ich habe diesbezgl. einen vetrag mit meinem Arbeitgeber, dass ich alle Kosten trage.
Es ist ein km-Vetrag. Ja ich zahle Geldwerten Vorteil, weil mir die Lesingraten vom Bruttolohn abgezogen werden.
Der Zweck eines solchen Vertrages? Für mich? Naja, ich war frisch von der Uni und hatte kein Geld für ein Auto. Brauchte aber unbedingt eins, um in die Arbeit zu kommen (Schichtarbeit). Mein Chef hat es mir besonders schmackhaft gemacht, indem er sagte, dass ich mir die Steuer spare, da ja vom Bruttolohn. Dass es aber den Geldwertenvortel gibt und ich nicht alle km bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann hat mir damals keiner gesagt.
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jurimike95



Anmeldungsdatum: 13.11.2007
Beiträge: 29
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 14.11.07, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, dann hat de rArbeitgeber ein sehr gutes Geschäft gemacht, wenn dieser die Leasing-Rate als "Gehaltsumwandlung" vom Bruttolohn einbehalten hat. Er holt sich die 19% vom Fiskus zurück, setzt die Rate von der Steuer als Betriebsausgaben ab und "hinterzieht" arbeitgeberanteilige Sozialabgaben (die der Arbeitnehmer natürlich auch einspart). Ferner reduziert er damit die Versicherungbeitrage bei der Berufsgenossenschaft. Das ganze Reparatur- und Schadensrisiko am Fahrzeug wälzt er auf den Arbeitnehmer ab.

Also, wenn sich der Leasing-Vertrag auf km-Basis beläuft und die tatsächliche km-Leistung aus dem Vertrag gleich oder niedriger ist, würde ich keinen Cent für dieses Fahrzeug zusätzlich bezahlen. Man zahlt ja schließlich für den Gebrauch. Anders würde es aussehen, wenn der Leasing-Vertrag auf Restwert-Basis kalkuliert ist. Dann würde das Fahrzeug bewertet (in der Regel zum Händereinkaufspreis) und die Differenz zwischen Erlös des Fahrzeuges und dem kalkulatorischen Restwert aus dem Vertrag zahlt der Leasingnehmer. Aber da war der Arbeitgeber ja schlau und hat einen km-Vetrag abgeschlossen. Für Ihn also NULL-Risiko und ein wahres Geschäft.

Der geldwerte Vorteil liegt natürlich auch beim Arbeitnehmer und mindert neben den KFZ-Kosten zusätzlich sein Einkommen.
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